LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13462 15.11.2016 Datum des Originals: 15.11.2016/Ausgegeben: 18.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5253 vom 14. Oktober 2016 des Abgeordneten Robert Stein CDU Drucksache 16/13214 Wie ernst nimmt der Finanzminister den Datenschutz? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktion heißt es wörtlich: „Der Datenschutz hat für uns auch weiterhin einen hohen Stellenwert.“ Doch wie ernst nimmt der Finanzminister den Datenschutz? Seit Anfang August erreichen immer mehr Bürgerinnen und Bürger Briefe des Finanzministers, in denen er sich für die gezahlten Steuern bedankt. In den ersten beiden Monaten sind bereits rund 608.000 Schreiben versandt worden. In diesen Ministerbriefen wird auch die genaue persönliche Einkommensteuerhöhe genannt. Die individuelle Einkommensteuerhöhe ist eine absolut persönliche und daher hochsensible Angabe. Sie unterliegt dem Kernbereich des Steuergeheimnisses und dem Datenschutz. Der Brief, der so zeitnah zur Landtagswahl 2017 verschickt wird, ist so aufgebaut, dass bei den Empfängern der Eindruck entstehen soll, als habe der Finanzminister den Brief persönlich unterschrieben. Insbesondere muss der Finanzminister aufklären, welche Kosten für diese 608.000 Schreiben dem Steuerzahler entstanden sind und welche Grenze der Finanzminister zwischen allgemeiner Öffentlichkeitsarbeit und unerlaubter Wahlwerbung zieht. Neben den tatsächlichen Kosten muss der Finanzminister auch die Höhe der Opportunitätskosten, also solcher Kosten, die anfallen, weil sich Mitarbeiter von Behörden mit dem Brief des Finanzministers und nicht mit ihren eigenen Aufgaben beschäftigen. Diese Kosten lassen sich aus dem Stundenlohn der Mitarbeiter multipliziert mit dem Zeitaufwand errechnen. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5253 mit Schreiben vom 15. November 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13462 2 Vorbemerkung der Landesregierung Jahr für Jahr geht den öffentlichen Haushalten und damit der Allgemeinheit durch Steuerhinterziehung und trickreiche Steuerumgehung ein dreistelliger Milliardenbetrag verloren, der für Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt fehlt. Den Schaden trägt die weit überwiegende Mehrheit der ehrlichen Steuerzahler, denen Steuern gewiss auch keinen Spaß machen, die aber den Sinn staatlicher Abgaben erkennen und sich Recht und Gesetz entsprechend an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen. In einer Zeit, in der Steuerhinterziehung und -umgehung zu Recht intensiv als das thematisiert werden, was sie sind, nämlich Drückebergerei zu Lasten der Ehrlichen, halte ich es für geboten , denen zu danken, die ihren Beitrag leisten. In anderen Ländern, etwa in Skandinavien, ist das eine Selbstverständlichkeit. Sofern anständiger Umgang mit ehrlichen Steuerzahlern als Wahlwerbung tituliert wird, spricht der Vorwurf für sich selbst. 1. Wie genau wird das Ministerschreiben erstellt? 2. Wer erlangt vom Inhalt Kenntnis? Der Einkommensteuerbescheid und das Begleitschreiben werden im Rechenzentrum der Finanzverwaltung mit Hilfe der dortigen Druckstraße gemeinsam in einem Arbeitsgang vollautomatisch gedruckt und versandfertig kuvertiert. Es erfolgt kein personeller Eingriff in diesen Arbeitsablauf. Damit hat innerhalb der Steuerverwaltung niemand direkten Zugriff auf konkrete Einzelschreiben. 3. Kennt der Finanzminister den genauen Inhalt der Schreiben, die mit seinem Konterfei und seiner Unterschrift versandt werden? Der grundsätzliche Inhalt des Begleitschreibens, das beispielhaft darstellt, wofür die vereinnahmten Steuern verwendet werden, gibt die von mir gewünschte Botschaft wieder und ist mir deshalb selbstverständlich bekannt. Ausgenommen davon sind ebenso selbstverständlich die durch § 30 AO geschützten Verhältnisse wie der Name des Steuerpflichtigen und die Summe der Einkommensteuer. 4. Welche Kosten (Porto-, Druck-, Entwurfs-, Programmier- und übrige Kosten einschließlich Opportunitätskosten) sind bisher den Steuerzahlern durch die versandten Schreiben entstanden? (bitte einzeln nach Kostenart auflisten) Die Kosten eines Begleitschreibens betragen rund 2,5 Cent. Darin enthalten sind die Papierund Farbkosten sowie die Drucknebenkosten und die Mehrkosten für das Porto. Da das Verfahren voll automatisiert abläuft, fallen keine zusätzlichen laufenden Personalkosten an. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13462 3 5. Welche Grenze zieht der Finanzminister zwischen allgemeiner Öffentlichkeitsarbeit und unerlaubter Wahlwerbung insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen? Die Landesregierung richtet ihr Regierungshandeln an dem Wahlauftrag der Bürgerinnen und Bürger und an dem Koalitionsvertrag aus, der diesen Wählerwillen widerspiegelt. Zu den Kernaufgaben des Finanzministers gehört es, die Steuermoral zu stärken und für Steuerehrlichkeit zu werben. Dazu habe ich eine Reihe von Maßnahmen öffentlich angekündigt und realisiert, darunter die Nennung des Durchschnittssteuersatzes in Steuerbescheiden und Beispiele für sinnvolle Verwendung von Steuergeldern. Beide Initiativen hatte ich bereits im August 2013 im Rahmen eines Pressefrühstücks unter dem Motto „Steuern zahlen macht keinen Spaß – aber Sinn“ angekündigt. Bürgerinnen und Bürger sollten wie in skandinavischen Ländern erfahren, zu welchen sinnvollen öffentlichen Leistungen sie mit ihren Steuerzahlungen beitragen. Ende 2014 hatte eine Arbeitsgruppe im Finanzministerium vorgeschlagen, diese Informationen an die Bürger zu versenden. Da sich eine Integration in den Steuerbescheid als nicht praktikabel erwies, entschied sich das Finanzministerium für ein Begleitschreiben, das aus technischen Gründen erst seit August 2016 den Steuerbescheiden beigelegt werden konnte. Die Idee des Begleitschreibens ist folglich schon drei Jahre alt und deshalb schwerlich mit der kommenden Wahl 2017 in Verbindung zu bringen . Vorbild für das Begleitschreiben sind die Vorwörter in den Broschüren, die den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern als Ratgeber zur Seite stehen – etwa bei der Steuererklärung oder der Existenzgründung. Auch hier richtet sich der Finanzminister regelmäßig mit einer direkten Ansprache und seinem Foto an die Bürgerinnen und Bürger. Auch meine Amtsvorgänger haben sich an die Bürgerinnen und Bürger gewendet. Wie in den anderen Publikationen enthalte ich mich auch in dem Begleitschreiben zum Steuerbescheid jeglicher Bezüge zu Wahlprogrammen, Parteien oder sonstigen wahlwerblichen Aussagen - jetzt ebenso wie auch in der Zeit unmittelbar vor den Landtagswahlen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13462