LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13466 16.11.2016 Datum des Originals: 15.11.2016/Ausgegeben: 21.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5247 vom 13. Oktober 2016 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/13205 Anzeige- und genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten in Ministerien des Landes – Wie bewertet die Landesregierung die Verbreitung und Auswirkungen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unter Beachtung gewisser rechtlicher Vorgaben ist es in Deutschland jedem Arbeitnehmer erlaubt, neben der beruflichen Haupttätigkeit außerdem einer sogenannten Nebentätigkeit nachzugehen. Dieses Recht leitet sich aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 unseres Grundgesetzes ab. Eine Nebentätigkeit kann entweder nur anzeige- oder je nach Art der Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein. In der Summe aller Tätigkeiten darf außerdem die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden, und die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Hauptberuf darf nicht unter einer Nebentätigkeit leiden . Auch strukturelle Interessens- sowie Pflichtenkollisionen zwischen den unterschiedlichen Arbeitgebern der verschiedenen Tätigkeiten eines Arbeitnehmers müssen ausgeschlossen werden . Diese Anforderung gilt umso mehr, je stärker Arbeitsinhalte eines Tendenzbetriebs tangiert werden. Besteht seitens des Arbeitgebers die Sorge, dass durch die Ausübung der Nebentätigkeit möglicherweise dienstliche Interessen beeinträchtigt werden, kann in den meisten Fällen die Genehmigung einer weiteren Tätigkeit untersagt werden. Diese Aspekte gelten selbstverständlich auch für Angehörige im öffentlichen Dienst des Bundes , der Länder und Kommunen. Einer inhaltlich von dritten Interessen unbeeinflussten Tätigkeitsausübung kommt im öffentlichen Sektor eine hohe Priorität zu. Im Beamtenrecht sind berufliche Betätigungen außerhalb des eigentlichen Dienstverhältnisses deshalb durch Nebentätigkeitsverordnungen gesondert geregelt. Neben den bereits genannten anzeige- und genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten gibt es für diese Berufsgruppe sogar noch dienstlich veranlasste Nebentätigkeiten. Dies sind Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, zu denen Beamte von ihrem jeweiligen Dienstherrn verpflichtet werden können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13466 2 Auch in den Ressorts der nordrhein-westfälischen Landesregierung dürfte es eine Vielzahl von Beamten bzw. öffentlichen Angestellten geben, die unterschiedlichen Nebentätigkeiten nachgehen und dafür laufende oder punktuelle Vergütungen erhalten. Für den Erhalt von nur gelegentlichen Zahlungen kommen beispielsweise Honorargewährungen für Fachvorträge oder Publikationen in Betracht. Derlei Tätigkeiten können im besten Fall neue Kenntnisse vermitteln und sich damit für die dienstliche Sphäre des Hauptbeschäftigungsverhältnisses sogar ausdrücklich positiv auswirken. Es ist aber stets sicherzustellen, dass umgekehrt die dienstlichen Belange nicht negativ betroffen sind. Strukturell ist in diesem Zusammenhang für das Parlament von Interesse, in genau welchen einzelnen Ressorts und insbesondere in welchen Laufbahngruppen es verstärkt zu diesen anzeige - bzw. genehmigungspflichtigen Tätigkeiten kommt und wie die Landesregierung als Dienstherr dann die unbeeinträchtigte Aufgabenwahrnehmung sicherstellt. In den Landtags-Drucksachen 16/3575 sowie 16/9997 hat die rot/grüne Landesregierung erstmals im Juli 2013 und erneut Oktober 2015 auf Veranlassung der FDP-Opposition eine Zwischenbilanz zum Umfang von Nebentätigkeiten vorgelegt. Ziel dieser Anfrage ist es nunmehr, ein Jahr später eine in jeder Hinsicht identische Fortschreibung der Aufstellung für den Zeitraum von Oktober 2015 bis zum aktuellen Stichtag der Ressortabfrage zu bekommen, die das bisherige Datenmaterial lückenlos ohne Auslassung fortschreibt und aus Gründen der Vergleichbarkeit ferner genauso strukturell aufgebaut und optisch dargestellt sein sollte. In nachfolgenden Fragen zu Ministerien des Landes bezieht sich das Kriterium „Art des Dienstverhältnisses “ auf die bekannten Unterschiede zwischen den Gruppen der Beamten einerseits und der öffentlichen Angestellten andererseits. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5247 mit Schreiben vom 15. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Wahrnehmung von Nebentätigkeiten ist sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst detailliert reglementiert. Die Regelungen des Nebentätigkeitsrechts stellen sicher, dass dienstliche Belange nicht negativ betroffen sind und Interessenkonflikte vermieden werden. Eine statistische Erfassung der ausgeübten Nebentätigkeiten findet nicht statt, so dass die unten angegebenen Zahlen aus dem Zeitraum 01.09.2015 - 30.09.2016 nur für die Zwecke der Beantwortung der Kleinen Anfrage 5247 zusammengestellt wurden. Die dargestellten Daten sind nach Laufbahngruppen differenziert. Auf eine weitergehende Differenzierung wurde aufgrund der beschränkten Auswertungsmöglichkeiten des verfügbaren Datenmaterials und aus Gründen des Datenschutzes verzichtet. 1. Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten sind seit Oktober 2015 jeweils in den einzelnen Ministerien des Landes, differenziert nach Besoldungsstufe, Alter und Geschlecht sowie Art des Dienstverhältnisses (in absoluten Zahlen und prozentual ) gemeldet worden? Siehe Anlage 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13466 3 2. Wie viele genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten sind seit Oktober 2015 jeweils in den einzelnen Ministerien des Landes, differenziert nach Besoldungsstufe, Alter und Geschlecht sowie Art des Dienstverhältnisses (in absoluten Zahlen und prozentual ) gemeldet und dabei (nicht) bewilligt worden? (bitte diesbzgl. Übersichten für Genehmigungen und Ablehnungen getrennt ausweisen) Siehe Anlage 2 Soweit gegen eine beantragte Nebentätigkeit Bedenken bestehen, werden diese dem Antragsteller / der Antragstellerin zunächst mitgeteilt, was in aller Regel zur Rücknahme des Antrags führt. Im Erhebungszeitraum wurden keine genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten förmlich abgelehnt . 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum durchschnittlichen Umfang der monatlichen Vergütungshöhe und der Stundenzahl sowie der Art der fünf aktuell am häufigsten zusätzlich ausgeübten kontinuierlichen wie gelegentlichen Tätigkeiten vor? Informationen zur durchschnittlichen Stundenanzahl der Nebentätigkeiten je Person liegen in einer elektronisch auswertbaren Form nicht vor. Die Meldung von Nebentätigkeitseinnahmen ist gemäß § 15 der Verordnung der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung - NtV) erst ab einer Höhe von 1.200 € pro Jahr vorzulegen. Valide Durchschnittswerte lassen sich daher nicht berechnen . Die fünf häufigsten Nebentätigkeiten sind nach Ressorts aufgeschlüsselt der Anlage 3 zu entnehmen . 4. In wie vielen Fällen sind dabei seit Oktober 2015 zunächst ausgesprochene Genehmigungen später widerrufen oder vom Umfang her reduziert worden, da sich die Nebentätigkeiten mit der Dienstpflicht im Hauptverhältnis als inkompatibel erwiesen haben? (Angaben bitte in absoluten Zahlen und prozentual) Im Erhebungszeitraum wurden aus den oben genannten Gründen keine Nebentätigkeitsgenehmigungen widerrufen oder vom Umfang her reduziert. 5. Wie unterscheiden sich im Einzelnen die Möglichkeiten und Zulässigkeit zur Ausübung von Nebentätigkeiten im Vergleich der landes- und bundesrechtlichen Regelungen vor allem hinsichtlich der beschäftigtenfreundlichen Erlaubnishandhabung und Kriterien der Kompatibilitätsprüfung im Spannungsfeld mit dienstlichen Belangen? Es wird auf die Antwort auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage 3885 (LT-Drs. 16/9997) verwiesen. abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % StK/MCdS 22 31 21 67,7% 10 32,3% 24 77,4% 2 6,5% 5 16,1% 10 32,3% 21 67,7% 1 3,2% 14 45,2% 11 35,5% 5 16,1% MSW 15 19 11 57,9% 8 42,1% 17 89,5% 0 0,0% 2 10,5% 14 73,7% 5 26,3% 2 10,5% 3 15,8% 4 21,1% 10 52,6% FM 91 437 368 84,2% 69 15,8% 292 66,8% 131 30,0% 14 3,2% 401 91,8% 36 8,2% 3 0,7% 85 19,5% 178 40,7% 171 39,1% MWEIMH 16 18 11 61,1% 7 38,9% 12 66,7% 5 27,8% 1 5,6% 10 55,6% 8 44,4% 1 5,6% 6 33,3% 4 22,2% 7 38,9% MIK 25 46 29 63,0% 17 37,0% 7 15,2% 32 69,6% 7 15,2% 7 15,2% 39 84,8% 8 17,4% 4 8,7% 7 15,2% 27 58,7% MAIS 10 12 9 75,0% 3 25,0% 7 58,3% 4 33,3% 1 8,3% 4 33,3% 8 66,7% 1 8,3% 4 33,3% 0 0,0% 7 58,3% JM 3 3 2 66,7% 1 33,3% 3 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 3 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 2 66,7% 1 33,3% 0 0,0% MKULNV 26 36 22 61,1% 14 38,9% 36 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 19 52,8% 17 47,2% 0 0,0% 7 19,4% 9 25,0% 20 55,6% MBWSV 14 42 37 88,1% 5 11,9% 40 95,2% 2 4,8% 0 0,0% 29 69,0% 13 31,0% 0 0,0% 2 4,8% 4 9,5% 36 85,7% MIWF 17 19 10 52,6% 9 47,4% 13 68,4% 1 5,3% 5 26,3% 6 31,6% 13 68,4% 1 5,3% 1 5,3% 7 36,8% 10 52,6% MFKJKS 13 15 5 33,3% 10 66,7% 10 66,7% 3 20,0% 2 13,3% 8 53,3% 7 46,7% 0 0,0% 2 13,3% 5 33,3% 8 53,3% MGEPA 12 16 4 25,0% 12 75,0% 12 75,0% 2 12,5% 2 12,5% 2 12,5% 14 87,5% 0 0,0% 5 31,3% 8 50,0% 3 18,8% Summe 264 694 529 76,2% 165 23,8% 473 68,2% 182 26,2% 39 5,6% 513 73,9% 181 26,1% 17 2,4% 135 19,5% 238 34,3% 304 43,8% Weiblich h.D. g.D. m.D./e.D. Altersgruppe gesamt Anzahl der Beschäftigten mit angezeigten NebentätigkeitenRessort Laufbahn BeschäftigungsverhältnisGeschlecht Anzahl der angezeigten Nebentätigkeiten Beamte Tarif-beschäftigte unter 30 Jahre 30 bis unter 40 Jahre 40 bis unter 50 Jahre 50 und mehr JahreMännlich Antwort auf die Kleine Anfrage 5247 - Anlage 1 Ressort abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % StK/MCdS 15 22 20 90,9% 2 9,1% 14 63,6% 8 36,4% 0 0,0% 22 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 8 36,4% 5 22,7% 9 40,9% MSW 21 37 30 81,1% 7 18,9% 24 64,9% 13 35,1% 0 0,0% 37 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 3 8,1% 9 24,3% 25 67,6% FM 56 74 54 73,0% 20 27,0% 36 48,6% 36 48,6% 2 2,7% 74 100,0% 0 0,0% 5 6,8% 11 14,9% 31 41,9% 27 36,5% MWEIMH 18 25 16 64,0% 9 36,0% 16 64,0% 9 36,0% 0 0,0% 25 100,0% 0 0,0% 4 16,0% 3 12,0% 6 24,0% 12 48,0% MIK 66 238 216 90,8% 22 9,2% 109 45,8% 129 54,2% 0 0,0% 238 100,0% 0 0,0% 1 0,4% 44 18,5% 60 25,2% 133 55,9% MAIS 8 14 14 100,0% 0 0,0% 6 42,9% 8 57,1% 0 0,0% 14 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 4 28,6% 0 0,0% 10 71,4% JM 31 48 30 62,5% 18 37,5% 34 70,8% 14 29,2% 0 0,0% 48 100,0% 0 0,0% 1 2,1% 6 12,5% 22 45,8% 19 39,6% MKULNV 22 48 31 64,6% 17 35,4% 44 91,7% 4 8,3% 0 0,0% 48 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 5 10,4% 14 29,2% 29 60,4% MBWSV 2 3 0 0,0% 3 100,0% 0 0,0% 3 100,0% 0 0,0% 3 100,0% 0 0,0% 2 66,7% 0 0,0% 1 33,3% 0 0,0% MIWF 22 27 16 59,3% 11 40,7% 17 63,0% 10 37,0% 0 0,0% 27 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 8 29,6% 9 33,3% 10 37,0% MFKJKS 5 6 4 66,7% 2 33,3% 5 83,3% 1 16,7% 0 0,0% 6 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 3 50,0% 3 50,0% MGEPA 6 6 2 33,3% 4 66,7% 5 83,3% 1 16,7% 0 0,0% 6 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 3 50,0% 2 33,3% 1 16,7% Summe 272 548 433 79,0% 115 21,0% 310 56,6% 236 43,1% 2 0,4% 548 100,0% 0 0,0% 13 2,4% 95 17,3% 162 29,6% 278 50,7% 50 und mehr JahreMännlich Weiblich h.D. Tarifbeschäftigte unter 30 Jahre 30 bis unter 40 Jahre 40 bis unter 50 Jahre Anzahl der Beschäftigten mit genehmigten genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten Anzahl der genehmigten genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten Geschlecht Laufbahn Beschäftigungsverhältnis Altersgruppe gesamt g.D. m.D./e.D. Beamte Antwort auf die Kleine Anfrage 5247 - Anlage 2 Häufige Art der Nebentätigkeit Häufige Art der Nebentätigkeit Häufige Art der Nebentätigkeit Häufige Art der Nebentätigkeit Häufige Art der Nebentätigkeit Stk/MCdS Lehraufträge Vorträge Verfassung von Beiträgen - - MSW Schriftstellerische Tätigkeit Dozententätigkeit imöffentlichen Dienst Lehrauftrag Betreuung Angehöriger Dozententätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienst FM Dozenten-/ Vortragstätigkeit Autorentätigkeit Mitglied einesPrüfungsausschusses Mitglied eines Gremiums Übungsleiter/Trainertätigkeit MWEIMH Lehrtätigkeiten Vortragstätigkeiten SchriftstellerischeTätigkeiten Wissenschaftliche Tätigkeiten Mitglied in Prüfungskommissionen MIK Aus- und Fortbildung imGeschäftsbereich Aus- und Fortbildung in der Landesverwaltung außerhalb Geschäftsbereich Referententätigkeit außerhalb der Landesverwaltung Privatwirtschaftliche Nebentätigkeit Autorentätigkeit MAIS Dozententätigkeit Vortragstätigkeit Tätigkeit im Aufsichtsrat Autorentätigkeit Vorstandstätigkeit JM Prüfungstätigkeit Dozententätigkeit in derFortbildung Vortragstätigkeit Autorentätigkeit - MKULNV Dozententätigkeit Leitung von BEW-Seminaren Schreiben von Fachbeiträgen - - MBWSV Vortragstätigkeit Dozententätigkeit Gutachtertätigkeit - - MIWF Vorträge, Lehraufträge,Dozententätigkeiten Betreuung, Bevollmächtigungen freiberuflich, gewerbliche Tätigkeit Aufsichtsrat, Verwaltungsrat - MFKJKS Dozententätigkeit Kaufmännische Tätigkeit Kinderbetreuung Business Coaching Fitnesstrainer MGEPA Tätigkeit als Autor/Autorin;Journalist/Journalistin Allgemeine Bürotätigkeiten Tätigkeit als Dozent/Dozentin Freiberuflich oder Mitarbeit im Gewerbebetrieb Übungsleitertätigkeit Antwort auf die Kleine Anfrage 5247 - Anlage 3 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13466