LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13468 16.11.2016 Datum des Originals: 16.11.2016/Ausgegeben: 21.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5301 vom 31. Oktober 2016 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/13340 Nordrhein-Westfalen wieder nur Nachzügler im Kampf gegen Wohnungseinbrecher Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen haben bereits Mitte Juni 2016 eine engere Kooperation im Kampf gegen Wohnungseinbrecher vereinbart (http://www.focus.de/immobilien/kampf-gegen-einbrecher-laender-beschliessen-acht-punkteplan _id_5640437.html). Gut viereinhalb Monate später hat Nordrhein-Westfalen eine ähnliche Vereinbarung mit seinen Nachbarbundesländern Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sowie mit Belgien und den Niederlanden getroffen (sog. „Aachener Erklärung“ vom 31.10.2016). Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5301 mit Schreiben vom 16. November 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Von welcher Seite ging die Initiative zum Abschluss der „Aachener Erklärung“ aus? Die Initiative ging von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aus. 2. Warum wurde die Vereinbarung nur mit den Nachbarbundesländern Rheinland- Pfalz und Niedersachsen getroffen, nicht aber mit dem Nachbarbundesland Hessen ? Ziel der Vereinbarung ist die Bekämpfung der international grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität . Sie wurde daher mit Belgien und den Niederlanden sowie mit den an diese Staaten angrenzenden Ländern Rheinland-Pfalz und Niedersachsen getroffen. Es handelt sich insoweit um eine staaten- und nicht allein länderübergreifende Vereinbarung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13468 2 3. Inwieweit unterscheidet sich die „Aachener Erklärung“ qualitativ von dem Acht- Punkte-Programm gegen Wohnungseinbrecher, das Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen bereits Mitte Juni 2016 verabschiedet haben? Die „Aachener Erklärung“ umfasst acht auch international wesentliche Zusammenarbeitsfelder . Zu Programmen anderer Länder trifft die Landesregierung keine Aussage. 4. Warum hat Nordrhein-Westfalen erst viereinhalb Monate nach den o. g. Bundesländern eine länderübergreifende Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls geschlossen? Die Kooperationspartner haben bereits vor Verabschiedung der „Aachener Erklärung“ auf regionaler wie überregionaler Ebene eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet. Mit der „Aachener Erklärung“ wird insbesondere die international grenzüberschreitende Zusammenarbeit noch weiter intensiviert und vertieft. 5. Inwieweit ist sichergestellt, dass die bestehenden Defizite in der Ermittlungsarbeit mit der niederländischen Polizei (vgl. dazu ausführlich die Stellungnahmen 16/3613, S. 4; 16/3655, S. 2 f.) durch die „Aachener Erklärung“ beseitigt werden? Die bezeichneten Stellungnahmen beziehen sich auf rechtliche und organisatorische Grundsätze und Regelungen der niederländischen Polizei und Justiz. Die Landesregierung trifft hierzu keine Aussage. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 4. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13468