LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13471 16.11.2016 Datum des Originals: 16.11.2016/Ausgegeben: 21.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5166 vom 23. September 2016 der Abgeordneten Angela Freimuth, Ralf Witzel und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/13015 Verfolgt die Landesregierung eine eigene Open-Access-Strategie? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Antwort auf die Kleine Anfrage 3980 (Drs. 16/10443) ist zu entnehmen, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bei selbst in Auftrag gegebenen Gutachten und Forschungsarbeiten - teilweise nicht einmal nach Abschluss - die Auftragnehmer oder die Höhe der Vertragskosten nicht veröffentlicht, u.a. damit für Mitbewerber der Auftragnehmer keine Rückschlüsse auf die Kalkulation möglich sind. Diese Argumentation greift aber nach der Begründung und Regelung des neuen Paragraphen 71a des Hochschulgesetzes NRW betreffend der Drittmittelforschung nicht. Danach müssen die Hochschulen Geldgeber, Thematik und Drittmittelhöhe nach Abschluss der Arbeit angeben . Die Regelungen im Referentenentwurf des so genannten Hochschulzukunftsgesetzes waren dabei ursprünglich sogar noch weitergehender. Warum für Unternehmen, die private Mittel für die Forschung zur Verfügung stellen, strengere Maßstäbe gelten sollen als für Einzelpersonen , die der Landesregierung eine wissenschaftliche Dienstleistung erweisen und von öffentlichen Geldern direkt monetär profitieren, ist nicht nachvollziehbar. Am 20. September 2016 hat das Bundesforschungsministerium eine neue Open-Access-Strategie verkündet. Zentraler Baustein sei dabei die Selbstverpflichtung, alle wissenschaftlichen Artikel aus vom Bundesforschungsministerium geförderten Projekten unter einem Open-Access -Modell zu publizieren bzw. nach Ablauf einer Embargofrist in einen Dokumentenserver einzustellen. Jedermann hat dann in Zukunft die Möglichkeit, Forschungsergebnisse, die direkt mit Steuergeldern gefördert wurden, einzusehen. Das Vorgehen des Bundesforschungsministeriums wirft die Frage auf, ob und wie die Landesregierung eine Open-Access-Strategie für die von ihr selbst in Auftrag gegebenen Forschungsarbeiten und Gutachten verfolgt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13471 2 Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 5166 mit Schreiben vom 16. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Verfolgt die Landesregierung eine eigene Open-Access-Strategie für die selbst in Auftrag gegebenen Forschungsarbeiten und Gutachten? Unverändert gilt die Festlegung aus dem Koalitionsvertrag zur Bildung der Landesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiter zu entwickeln. Im Zuge dessen ist dafür Sorge zu tragen, dass das Informationsinteresse und grundrechtlich verbriefte Freiheiten in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. 2. Geht die Landesregierung davon aus, dass die Strategie der Bundesregierung sich negativ auf Nordrhein-Westfalen auswirken könnte? Nein. 3. Welche von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Forschungsarbeiten bzw. Gutachten sind in der aktuellen Legislaturperiode im Internet frei zugänglich (bspw. durch eine Open-Access-Publikation) bzw. nicht frei zugänglich gemacht worden (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)? Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus der beiliegenden Tabelle. 4. Haben die Landesregierung bzw. bestimmte Ministerien vor, alle von ihr in Auftrag gegebenen Forschungsarbeiten und Gutachten im Internet frei verfügbar zu machen ? 5. Was spricht aus Sicht der Landesregierung gegen eine Veröffentlichung aller von der Landesregierung bzw. einzelner Ministerien in Auftrag gegebenen Forschungsarbeiten bzw. Gutachten? Zu den Fragen 4 und 5 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13471