LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13491 18.11.2016 Datum des Originals: 16.11.2016/Ausgegeben: 23.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5250 vom 15. Oktober 2016 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/13208 Fortgesetzte Brandstiftungen und Vandalismus an Fahrzeugen im Ruhrgebiet – Welche Entwicklung hat die desaströse Zerstörungswut bislang genommen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ausgehend von traurigen Vorkommnissen in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg zeigt sich seit einigen Jahren auch im Ruhrgebiet und anderen Teilen Nordrhein-Westfalens mit gegen Kraftfahrzeuge gerichteter Gewalt und Sachbeschädigung eine neue Form des Vandalismus. Brandstiftungen, demolierte Autos, eingeschlagene Fahrzeugscheiben sowie auf Kraftfahrzeuge gesprühte Graffiti („Carfitti“) prägen zunehmend das Bild unserer Großstädte. Dieses Phänomen ist in der öffentlichen Wahrnehmung und Berichterstattung insbesondere in dem Ballungsraum Ruhr ausgeprägt. Im RVR-Gebiet ist es in der jüngeren Vergangenheit längst nicht nur im Zusammenhang mit politisch links motivierten Demonstrationen oder Ausschreitungen in zahlreichen Fällen zur Zerstörung von Kraftfahrzeugen gekommen. In der Regel zur Nachtzeit zünden meist unbekannte Täter am Fahrbahnrand und auf Parkplätzen abgestellte Kraftfahrzeuge an. Das Ausbleiben von Verletzten oder gar Todesopfern dürfte bisher allein glücklichen Umständen geschuldet sein, zumal ein brennender Pkw in ungünstigen Konstellationen nicht nur daneben abgestellte Fahrzeuge, sondern auch benachbarte Wohn- und Geschäftsgebäude erheblich in Mitleidenschaft ziehen kann. Insofern ist absolut nachvollziehbar, dass sowohl das subjektive als aber auch das objektive Sicherheitsempfinden der Bürger durch diese negative Entwicklung in betroffenen Regionen stark beeinträchtigt wird. Hier besteht dringend Handlungsbedarf von Seiten des Staates, endlich Brandstiftung und Vandalismus nachhaltig zu unterbinden, damit sich Verunsicherungen und Ängste bei den Bürgern nicht dauerhaft festsetzen. Für die Opfer einer Brandstiftung am eigenen Pkw ist dies oft mit erheblichen Belastungen verbunden. Da die Täter zumeist nicht ermittelt werden können, muss die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden, und auch diese ersetzt im Regelfall nur einen Bruchteil der Anschaffungskosten des Fahrzeugs. Zudem müssen sie mit in der Folgezeit höheren LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13491 2 Versicherungsprämien rechnen. Von diesen wirtschaftlichen Folgen abgesehen ist die psychische Belastung von erheblicher Bedeutung, die betroffene Fahrzeughalter erleiden: Es verbleibt stets die Unsicherheit bei den Opfern zum Hintergrund des Anschlags auf ihr Eigentum und für die noch nicht Betroffenen die Sorge, ob das eigene auf der Straße geparkte Fahrzeug nicht doch am folgenden Tag ein Raub der Flammen geworden ist. Bereits in den vergangenen Jahren hat die Landesregierung mehrfach gegenüber dem Fragesteller – zuletzt in LT-DS 16/10267 – ausgeführt, dass sie die aktuelle Entwicklung der Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen im Ruhrgebiet ernst nehme. Die Kreispolizeibehörden würden in ihren Bezirken fortschreibend die Entwicklung des Phänomens analysieren. Präventiv würde auf erkannte Schwerpunkte durch brennpunkt- und täterorientierte Aufklärungs- und Observationsmaßnahmen sowie verstärkte polizeiliche Präsenz reagiert. Anlassbezogen würden die Kreispolizeibehörden Besondere Aufbauorganisationen (BAO) mit dem Ziel einrichten, insbesondere betroffene Räume und Objekte durch offene und verdeckte polizeiliche Maßnahmen zu schützen, Tatverdächtige zu ermitteln und die Öffentlichkeit zu unterrichten. Hierdurch wäre es bereits mehrfach gelungen, Tatverdächtige zu ermitteln und festzunehmen. Deshalb stellt sich heute auch die Frage nach dem Ermittlungserfolg seither. Jedenfalls hat es im Jahr 2016 im RVR-Gebiet wieder Brandanschläge auf Kraftfahrzeuge in nicht geringer Anzahl gegeben, wie leider aus Meldungen der Polizei sowie aus zahlreichen Medienberichten hervorgeht. Im August und September 2016 erst hat es beispielsweise in der Stadt Bochum an der Weitmarer Straße mehrere Vorfälle gegeben: Innerhalb nur weniger Wochen standen dort sieben Autos in Flammen, wie die WAZ berichtet: „Binnen sechs Wochen sind in der unscheinbaren Seitenstraße sieben Autos in Flammen aufgegangen . Die Anwohner sind verunsichert. So auch [Eigenname], der die Polizei in der Pflicht sieht. ‚Sonst wäre ich auch bereit wegzuziehen. Und so denken hier viele.‘ Es war früher Morgen um 6.30 Uhr, als die Siedlung aus dem Schlaf gerissen wurde. Auf einer Länge von rund 100 Metern brannten am Sonntag vier am Fahrbahnrand abgestellte Autos in voller Ausdehnung. „Es gab mehrere Explosionen, als die Reifen und Batterien platzten. Es war schrecklich“, schildert Anwohner [Eigenname], der seinen vollen Namen aus Furcht vor dem oder den Brandstiftern nicht in der Zeitung lesen will. Dass die Wagen vorsätzlich angesteckt wurden, gilt seit Sonntag auch für die Polizei als sicher . Schon im August – auch damals in den frühen Morgenstunden – hatten auf der Weitmarer Straße drei weitere parkende Autos gebrannt. Der Sachschaden summiert sich auf mehrere zehntausend Euro.“ Erst vor wenigen Tagen ist im Stadtteil Essen-Kray ein Fahrzeug abgefackelt worden. Die zunächst ergriffenen Tatverdächtigen befinden sich allerdings wieder auf freiem Fuß, da den Personen die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Auch in anderen Städten in der Region hat es Fälle von Brandstiftungen an Autos gegeben: Im Februar 2016 steckten beispielsweise Unbekannte acht Fahrzeuge in Mülheim in Brand, und Anfang September brannte ein Fahrzeug im Dortmunder Indupark. Die Landesregierung hat in ihren bereits erwähnten Stellungnahmen aus den Jahren 2011 bis 2015 entsprechende durchaus alarmierende Zahlen für das RVR-Gebiet bis zum 30. Juni 2015 vorgelegt. Aufgrund der unverändert bestehenden Gefahrensituation für die Bürger ist es je- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13491 3 doch weiterhin angezeigt, diese Zahlen regelmäßig zu analysieren sowie gebotene Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Von Interesse ist daher vor allem auch, wie sich die statistischen Angaben der Anlagen von LT-DS 16/10267 jeweils seither im Sinne einer Fortschreibung entwickelt haben. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5250 mit Schreiben vom 16. November 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Datenquelle für die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die PKS ist eine Ausgangsstatistik. Veränderungen sind daher auf Grund von Nacherfassungen abgeschlossener Fälle noch möglich. Zur Beantwortung der Fragen 1, 2 und 4 wurde die PKS zu Brandstiftungen bezogen auf die statistischen Gruppen „Pkw“ und „sonstige Kraftfahrzeuge“ (alle anderen Kraftfahrzeuge und Wohnanhänger) ausgewertet. Da die PKS diese Gruppen originär nicht gesondert ausweist, waren dazu jeweils Sonderauswertungen erforderlich. Die Auswertungen erfolgten für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 30.06.2016. Zur Beantwortung der Fragen 3 und 4 wurde die PKS zu Sachbeschädigungen bezogen auf die statistische Gruppe „Kraftfahrzeuge“ ausgewertet. Darüber hinausgehende Ergebnisse würden zeitaufwändige Sonderauswertungen erfordern. Die für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage verfügbare Zeit hätte hierfür nicht ausgereicht. Die statistische räumliche Zuordnung der nachfolgend dargestellten Fallzahlen richtet sich nach Zuordnung der Tatorte zu den Bezirken der Kreispolizeibehörden. Daher sind die Fallzahlen von Bottrop in denen des Polizeipräsidiums (PP) Recklinghausen, die von Herne und Witten (Ennepe-Ruhr-Kreis) in denen des PP Bochum und die von Mülheim an der Ruhr in denen des PP Essen enthalten. 1. Wie viele Fälle von Brandstiftung an Kraftfahrzeugen sind jeweils jährlich im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis heute differenziert nach den einzelnen Polizeipräsidien und jeweiligen Kommunen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des RVR-Gebiets aufgeschlüsselt nach Deliktsart (Brandstiftung, schwere Brandstiftung etc.) und insgesamt polizeilich registriert worden? Die beigefügte Tabelle 1 zeigt die Anzahl der Brandstiftungen an Pkw im angefragten Zeitraum in den Polizeibezirken im Gebiet des RVR. Ausgehend von den Gesamtzahlen der Tabelle 1 sind mit der beigefügten Tabelle 2 die Fallzahlen von Brandstiftungen an Pkw dargestellt, differenziert nach spezifischen Delikten für die Polizeibezirke im Gebiet des RVR. Soweit die Tabelle auch andere Delikte aufweist, z. B. Beleidigung auf sexueller Grundlage, wurden bei der Ausführung dieser Delikte zugleich Brandstiftungen an Pkw begangen. Die beigefügte Tabelle 3 bildet die Anzahl der Brandstiftungen an „sonstigen Kraftfahrzeugen“ im angefragten Zeitraum für die Polizeibezirke im Gebiet des RVR ab. Ausgehend von den Gesamtzahlen der Tabelle 3 sind in der beigefügten Tabelle 4 die Fallzahlen von Brandstiftungen an „sonstigen Kraftfahrzeugen“ für die Polizeibezirke im Gebiet des RVR dargestellt, differenziert nach spezifischen Delikten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13491 4 2. Wie hoch lag dabei im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis heute jeweils jährlich differenziert nach den Polizeipräsidien und Kommunen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des heutigen RVR die Aufklärungsquote bei Brandstiftung an Kraftfahrzeugen aufgeschlüsselt nach Deliktsart (Brandstiftung, schwere Brandstiftung) und insgesamt? Auf Grund der absolut nur geringen Fallzahlen pro Polizeibezirk ist die Aussagekraft der bezirklichen Aufklärungsquote statistisch nur bedingt valide. Dessen ungeachtet ist bei ihrer Bewertung einzubeziehen, dass die nachgefragten Taten regelmäßig blitzartig, mit einfachen Mitteln zur Tatbegehung und zudem zu Zeiten und an Orten begangen werden, für die kaum Zeugen zur Verfügung stehen. Hierdurch sowie durch die an den beschädigten Fahrzeugen naturgemäß eingetretenen Brandschäden ist die Sicherung täterbezogener Spuren und Hinweise außerordentlich aufwändig und schwierig. Die beigefügten Tabellen 5 und 6 bilden die Aufklärungsquote bezogen auf die in den Tabellen 1 und 3 dargestellten Brandstiftungen an Pkw bzw. „sonstigen Kraftfahrzeugen“ ab. 3. Welche anderen Fälle von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen außerhalb der Brandstiftung sind jeweils jährlich im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis heute differenziert nach den einzelnen Polizeipräsidien und Kommunen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des heutigen RVR-Gebiets aufgeschlüsselt nach Deliktsart und insgesamt polizeilich registriert worden? Die beigefügte Tabelle 7 weist die Fallzahlen für Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen im angefragten Zeitraum aus. 4. Wie stellt sich die Entwicklung von Brandstiftungen und Vandalismus an Kraftfahrzeugen im Vergleich zur Entwicklung im Ruhrgebiet jeweils jährlich im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis heute differenziert nach den einzelnen Polizeipräsidien und Kommunen landesweit dar? Die statistische Entwicklung der Fallzahlen von Brandstiftungen an Pkw im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2016 ergibt sich, differenziert nach Polizeibezirken, aus der beigefügten Tabelle 8. Die Polizeibezirke des RVR-Gebiets sind dabei gelb markiert. Die statistische Entwicklung der Fallzahlen von Brandstiftungen an „sonstigen Kraftfahrzeugen “ für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2016 ergibt sich, differenziert nach Polizeibezirken, aus der beigefügten Tabelle 9. Auch darin sind die Polizeibezirke des RVR- Gebiets gelb hervorgehoben. Die beigefügte Tabelle 10 zeigt die statistische Entwicklung der Fallzahlen von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2016, differenziert nach Polizeibezirken auf. Die Polizeibezirke des RVR-Gebiets sind gelb hervorgehoben . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13491 5 5. Welche einzelnen konkreten Maßnahmen, unter Angabe ihrer Erfolgsquote, werden von der Landesregierung sowie den jeweiligen Polizeibehörden dauerhaft fortgeführt oder sind zur Prävention weiterer Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen zukünftig neu geplant? Die Landesregierung nimmt diese Delikte weiterhin sehr ernst. An erkannten Brennpunkten führen die Kreispolizeibehörden Aufklärungs- und Observationsmaßnahmen mit koordinierter Unterstützung der Bereitschaftspolizei durch. Zur Klärung von Tatserien bündeln die Kreispolizeibehörden täterbezogene Ermittlungen in zentralen Ermittlungskommissionen. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen unterstützt die Kreispolizeibehörden durch konsequente Auswertung und Analyse der Delikte. Ergänzend verweise ich an dieser Stelle auf meine Antwort zu Frage 2. Anlage 1 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 5250 Tabelle 1: Anzahl der Brandstiftungen an PKW in den Polizeibezirken im RVR- Gebiet Kreispolizeibezirke 2015 1. Halbjahr 2016 Gesamt Bochum 27 22 49 Dortmund 22 20 42 Duisburg 28 9 37 Essen 29 19 48 Gelsenkirchen 14 5 19 Hagen 4 4 8 Hamm 10 2 12 Oberhausen 5 5 10 Recklinghausen 33 25 58 Ennepe-Ruhr-Kreis 5 2 7 Unna 12 15 27 Wesel 10 14 24 Gesamt 199 142 341 Anlage 2 zur Beantwortun der Kleinen Anfra e 5250 Tabelle 2: Anzahl der Brandstiftungen an PKW für die Polizeibezirke im RVR, differenziert nach spezifischen Delikten Kreispolizeibezirk Bochum 2015 1. Halbjahr 2016 300040 Unbefugter Gebrauch eines sonstigen Fahrzeuges 1 450010 Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen - besonders schwerer Fall 1 640010 Fahrlässige Brandstiftung 1 2 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 16 16 641020 Schwere Brandstiftung 1 673110 Beleidigung auf sexueller Grundlage 1 674012 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Schl. 674312 1 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 5 2 674322 Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 2 Kreispolizeibezirk Dortmund 2015 1. Halbjahr 2016 400110 Diebstahl von Kraftwagen - besonders schwerer Fall 1 450010 Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen - besonders schwerer Fall 1 517410 Betrug zum Nachteil von Versicherungen 1 640010 Fahrlässige Brandstiftung 2 4 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 17 13 674012 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Schl. 674312 1 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 Kreispolizeibezirk Duisburg 2015 1. Halbjahr 2016 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i.V.m. Verkehrsunfall - 1 640010 Fahrlässige Brandstiftung 4 2 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 18 3 641020 Schwere Brandstiftung 1 . 1 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 4 2 674322 Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 Kreispolizeibezirk Essen 2015 1. Halbjahr 2016 450010 Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen - besonders schwerer Fall 1 540001 Sonstige Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB 1 640010 Fahrlässige Brandstiftung 2 2 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 22 11 641020 Schwere Brandstiftung 1 3 641030 Besonders schwere Brandstiftung 1 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 3 675200 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB 1 Kreispolizeibezirk Gelsenkirchen 2015 1. Halbjahr 2016 640010 Fahrlässige Brandstiftung 1 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 9 4 641020 Schwere Brandstiftung 1 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 3 674319 Sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 Kreispolizeibezirk Hagen 2015 1. Halbjahr 2016 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 1 1 641020 Schwere Brandstiftung 1 674119 Sonstige Sachbeschädigung an Kfz 1 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 2 2 Kreispolizeibezirk Hamm 2015 1. Halbjahr 2016 640010 Fahrlässige Brandstiftung 1 2 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 6 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 3 Kreispolizeibezirk Oberhausen 2015 1. Halbjahr 2016 350000 Sonstiges - "einfacher" Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen von sonstigem Gut 1 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 3 2 674012 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Schl. 674312 1 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 2 1 Kreispolizeibezirk Recklinghausen 2015 1. Halbjahr 2016 400010 Sonstiger besonders schwerer Fall des Diebstahls 1 640010 Fahrlässige Brandstiftung 1 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 22 23 641020 Schwere Brandstiftung 1 674012 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Schl. 674312 2 674119 Sonstige Sachbeschädigung an Kfz 2 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 5 1 Kreispolizeibezirk Ennepe-Ruhr-Kreis 2015 1. Halbjahr 2016 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 4 2 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 Kreispolizeibezirk Unna 2015 1. Halbjahr 2016 640010 Fahrlässige Brandstiftung 2 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 8 14 674119 Sonstige Sachbeschädigung an Kfz 1 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 675200 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB 1 Kreispolizeibezirk Wesel 2015 1. Halbjahr 2016 640010 Fahrlässige Brandstiftung 1 1 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 8 10 641020 Schwere Brandstiftung 1 674012 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Schl. 674312 1 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 2 Anlage 3 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 5250 Tabelle 3: Anzahl der Brandstiftungen an „Sonstigen KFZ in den Polizeibezirken im RVR- Gebiet Kreispolizeibezirke 2015 1. Halbjahr 2016 Gesamt Bochum 3 2 5 Dortmund 5 3 8 Duisburg 3 3 6 Essen 3 2 5 Gelsenkirchen 1 2 3 Hagen 1 1 Hamm 1 1 Oberhausen 1 1 Recklinghausen 11 5 16 Ennepe-Ruhr-Kreis 1 1 Unna 2 1 3 Wesel 3 2 5 Gesamt 32 23 55 Anlage 4 zur Beantwortung der Kleinen Anfra e 5250 Tabelle 4: Anzahl der Brandstiftungen an "Sonstigen KFZ" für die Polizeibezirke im RVR- Gebiet, differenziert nach spezifischen Delikten Kreispolizeibezirk Bochum 2015 1. Halbjahr 2016 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 2 1 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 Kreispolizeibezirk Dortmund 2015 1. Halbjahr 2016 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 3 3 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 2 Kreispolizeibezirk Duisburg 2015 1. Halbjahr 2016 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 2 1 674012 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Schl. 674312 2 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 Kreispolizeibezirk Essen 2015 1. Halbjahr 2016 640010 Fahrlässige Brandstiftung 1 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 3 1 Kreispolizeibezirk Gelsenkirchen 2015 1. Halbjahr 2016 64Q010 Fahrlässige Brandstiftung 1 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 1 641020 Schwere Brandstiftung 1 Kreispolizeibezirk Hagen 2015 1. Halbjahr 2016 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 1 Kreispolizeibezirk Hamm 2015 1. Halbjahr 2016 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 Kreispolizeibezirk Oberhausen 2015 1. Halbjahr 2016 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 1 Kreispolizeibezirk Recklinghausen 2015 1. Halbjahr 2016 640010 Fahrlässige Brandstiftung 1 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 4 1 674012 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Schl. 674312 1 674119 Sonstige Sachbeschädigung an Kfz 1 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 6 2 Kreispolizeibezirk Ennepe-Ruhr-Kreis 2015 1. Halbjahr 2016 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 1 Kreispolizeibezirk Unna 2015 1. Halbjahr 2016 640010 Fahrlässige Brandstiftung 2 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 1 Kreispolizeibezirk Wesel 2015 1. Halbjahr 2016 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 1 2 674119 Sonstige Sachbeschädigung an Kfz 1 674312 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 Anlage 5 zur Beantwortun der Kleinen Anfra e 5250 Tabelle 5: Aufklärungsquoten in Prozent für Brandstiftungen an PKW in den Polizeibezirken im RVR-Gebiet Kreispolizeibezirke 2015 1. Halbjahr 2016 Bochum 33,3% 4,5% Dortmund 18,2% 30,0% Duisburg 25,0% 55,6% Essen 27,6% 31,6% Gelsenkirchen 7,1% 40,0% Hagen 50,0% 50,0% Hamm 20,0% 50,0% Oberhausen 60,0% 40,0% Recklinghausen 12,1% 8,0% Ennepe-Ruhr-Kreis 20,0% 0,0% Unna 25,0% 26,7% Wesel 10,0% 21,4% Gesamt 22,6% 23,9% Anla e 6 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 5250 Tabelle 6: Aufklärungsquoten in Prozent für Brandstiftungen an "Sonstigen KFZ in den Polizeibezirken im RVR-Gebiet Kreispolizeibezirke 2015 1. Halbjahr 2016 Bochum 66,7% 0,0% Dortmund 0,0% 0,0% Duisburg 66,7% 33,3% Essen 0,0% 0,0% Gelsenkirchen 100,0% 50,0% Hagen 0,0% 0,0% Hamm 0,0% 0,0% Oberhausen 0,0% 0,0% Recklinghausen 9,1% 20,0% Ennepe-Ruhr-Kreis 0,0% 0,0% Unna 50,0% 0,0% Wesel 0,0% 0,0% Gesamt 21,9% 13,0% Anla e 7 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 5250 Tabelle 7: Fallzahlen für Sachbeschädigung an KFZ in den Polizeibezirken im RVR-Gebiet Kreispolizeibezirke 2015 1. Halbjahr 2016 Gesamt Bochum 2 412 1 166 3 578 Dortmund 2 887 1 579 4 466 Duisburg 1 913 859 2 772 Essen 2 390 1 229 3 619 Gelsenkirchen 970 396 1 366 Hagen 827 401 1 228 Hamm 660 349 1 009 Oberhausen 733 383 1 116 Recklinghausen 2 597 1 264 3 861 Ennepe-Ruhr-Kreis 739 394 1 133 Unna 1 078 536 1 614 Wesel 1 364 786 2 150 Gesamt 18 570 9 342 27 912 Anlage 8 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 5250 Tabelle 8: Entwicklung der Anzahl von Brandstiftungen an PKW; die Daten des RVR-Gebiets sind gelb unterlegt Kreispolizeibezirke 2015 1. Halbjahr 2016 Gesamt PP Aachen 27 27 54 PP Bielefeld 6 5 11 PP Bochum 27 22 49 PP Bonn 21 10 31 PP Dortmund 22 20 42 PP Düsseldorf 26 9 35 PP Duisburg 28 9 37 PP Essen 29 19 48 PP Gelsenkirchen 14 5 19 PP Hagen 4 4 8 PP Hamm 10 2 12 PP Köln 57 45 102 PP Krefeld 4 4 8 PP Mönchengladbach 20 7 27 PP Münster 8 8 16 PP Oberhausen 5 5 10 PP Recklinghausen 33 25 58 PP Wuppertal 29 19 48 LR Borken 8 4 12 LR Coesfeld 4 6 10 LR Düren 8 2 10 LR Ennepe-Ruhr-Kreis 5 2 7 LR Euskirchen 7 2 9 LR Gütersloh 12 6 18 LR Heinsberg 13 11 24 LR Herford 12 12 LR Hochsauerlandkreis 17 5 22 LR Höxter 2 5 7 LR Kleve 6 5 11 LR Lippe 8 7 15 LR Märkischer Kreis 7 9 16 LR Mettmann 13 9 22 LR Minden-Lübbecke 15 3 18 LR Oberbergischer Kreis 13 6 19 LR Olpe 4 2 6 LR Paderborn 4 2 6 LR Rheinisch-Bergischer Kreis 10 4 14 LR Rhein-Erft-Kreis 25 16 41 LR Rhein-Kreis Neuss 16 9 25 LR Rhein-Sieg-Kreis 15 5 20 LR Siegen-Wittgenstein 24 4 28 LR Soest 18 9 27 LR Steinfurt 16 5 21 LR Unna 12 15 27 LR Viersen 20 5 25 LR Warendorf 10 3 13 LR Wesel 10 14 24 Gesamt 704 420 1124 Anla e 9 zur Beantwortun der Kleinen Anfrage 5250 Tabelle 9: Entwicklung der Anzahl von Brandstiftungen an „Sonstigen KFZ ; die Daten des RVR-Gebiets sind gelb unterlegt Kreispolizeibezirke 2015 1. Halbjahr 2016 Gesamt PP Aachen 4 4 8 PP Bielefeld 1 1 PP Bochum 3 2 5 PP Bonn 1 1 PP Dortmund 5 3 8 PP Düsseldorf 2 2 PP Duisburg 3 3 6 PP Essen 3 2 5 PP Gelsenkirchen 1 2 3 PP Hagen 1 1 PP Hamm 1 1 PP Köln 7 10 17 PP Krefeld 3 1 4 PP Mönchengladbach 2 1 3 PP Münster PP Oberhausen 1 1 PP Recklinghausen 11 5 16 PP Wuppertal 2 2 4 LR Borken 2 1 3 LR Coesfeld LR Düren 4 2 6 LR Ennepe-Ruhr-Kreis 1 1 LR Euskirchen 2 1 3 LR Gütersloh 1 1 LR Heinsberg 2 1 3 LR Herford 1 1 LR Hochsauerlandkreis 3 1 4 LR Höxter 1 1 LR Kleve 2 1 3 LR Lippe 1 2 3 LR Märkischer Kreis 1 1 LR Mettmann 4 1 5 LR Minden-Lübbecke 2 1 3 LR Oberbergischer Kreis 3 1 4 LR Olpe LR Paderborn LR Rheinisch-Bergischer Kreis 1 1 LR Rhein-Erft-Kreis 1 1 LR Rhein-Kreis Neuss 7 2 9 LR Rhein-Sieg-Kreis 4 2 6 LR Siegen-Wittgenstein 12 2 14 LR Soest 2 3 5 LR Steinfurt 8 1 9 LR Unna 2 1 3 LR Viersen 6 6 LR Warendorf LR Wesel 3 2 5 Gesamt 119 68 187 Anlage 10 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 5250 Tabelle 10: Entwicklung der Anzahl von Sachbeschädigungen an KFZ; die Daten des RVR- Gebiets sind gelb unterlegt Kreispolizeibezirke 2015 1. Halbjahr 2016 Gesamt PP Aachen 2 002 1 058 3060 PP Bielefeld 942 491 1433 PP Bochum 2 412 1 166 3578 PP Bonn 2 015 781 2796 PP Dortmund 2 887 1 579 4466 PP Düsseldorf 2 304 1 111 3415 PP Duisburg 1 913 859 2772 PP Essen 2 390 1 229 3619 PP Gelsenkirchen 970 396 1366 PP Hagen 827 401 1228 PP Hamm 660 349 1009 PP Köln 5 486 2 649 8135 PP Krefeld 968 456 1424 PP Mönchengladbach 957 491 1448 PP Münster 834 538 1372 PP Oberhausen 733 383 1116 PP Recklinghausen 2 597 1 264 3861 PP Wuppertal 2 598 1 425 4023 LR Borken 762 471 1233 LR Coesfeld 461 243 704 LR Düren 746 377 1123 LR Euskirchen 570 222 792 LR Ennepe-Ruhr-Kreis 739 394 1133 LR Gütersloh 692 333 1025 LR Heinsberg 781 343 1124 LR Herford 476 198 674 LR Hochsauerlandkreis 595 285 880 LR Höxter 304 172 476 LR Kleve 766 419 1185 LR Lippe 626 302 928 LR Märkischer Kreis 1 394 801 2195 LR Mettmann 1 631 848 2479 LR Minden-Lübbecke 543 261 804 LR Oberbergischer Kreis 528 389 917 LR Olpe 282 178 460 LR Paderborn 732 393 1125 LR Rhein.-Berg. Kreis 622 340 962 LR Rhein-Erft-Kreis 1 690 846 2536 LR Rhein-Kreis Neuss 1 322 648 1970 LR Rhein-Sieg-Kreis 876 493 1369 LR Siegen-Wittgenstein 782 418 1200 LR Soest 797 422 1219 LR Steinfurt 916 441 1357 LR Unna 1 078 536 1614 LR Viersen 762 390 1152 LR Warendorf 558 327 885 LR Wesel 1 364 786 2150 Gesamt 56890 28902 85792 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13491