LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13497 21.11.2016 Datum des Originals: 21.11.2016/Ausgegeben: 24.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5282 vom 25. Oktober 2016 des Abgeordneten Werner Lohn CDU Drucksache 16/13258 Bürgerradwege in NRW – Steht die Landesregierung auf der Bremse? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unter der schwarz-gelben Landesregierung wurde 2005 das Modellprojekt „Bürgerradwege“ gestartet. Bürgerinnen und Bürger können sich als Initiative zusammenschließen oder zusammen mit den zu beteiligenden Kommunen, den Kreisen und dem Landesbetrieb Straßen.NRW ein gemeinsames Projekt auf den Weg bringen, damit ein Radweg – oft am Rande von Landstraßen – gebaut werden kann. Ist ein gemeinsamer Konsens zwischen allen Beteiligten gefunden , können beim Land Fördermittel beantragt werden. Am 16. April dieses Jahres hat die Landesregierung angekündigt, für den Bau von Bürgerradwegen 1,5 Mio. Euro im Jahr 2016 bereitzustellen. Mit diesen Finanzmitteln sollten im Jahr 2016 insgesamt 18 Projekte umgesetzt werden. Unter diesen Projekten ist auch der Bürgerradweg entlang der L 735 zwischen Rüthen-Weickede und Anröchte-Berge. Hierfür sollten in diesem Jahr für 75 Meter knapp 50.000 Euro aufgewandt werden. Seit der Ankündigung im April wurden jedoch keinerlei Fördergelder freigegeben und der Weiterbau stockt. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5282 mit Schreiben vom 21. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Wann werden die zugesagten Fördergelder ausgezahlt beziehungsweise dem Landesbetrieb Straßen.NRW zur Verfügung gestellt, damit mit dem (Weiter-) Bau des Radweges begonnen werden kann? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13497 2 2. Warum wurden die Fördergelder noch nicht ausgezahlt? Der Bau von Bürgerradwegen wird mit Investitionsmitteln aus dem Landesstraßenhaushalt Titel 777 14 „Radwege an bestehenden Landesstraßen“ finanziert. Mit Beschluss des Landtags über den Haushalt stehen die Mittel grundsätzlich zur Verfügung. Zwischen der in der Regel planenden Kommune und dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen und in Abstimmung mit den beteiligten Bürgern wird für das jeweilige Projekt eine Vereinbarung getroffen , die als Auszahlungsgrundlage dient. Im Fall des angesprochenen Bürgerradwegeprojektes an der L 735 wurde in Gesprächen zwischen der Kommune und dem Landesbetrieb vereinbart, dass die Auszahlung im Herbst erfolgen soll. Insofern steht die Auszahlung kurz bevor, die zugehörige Vereinbarung ist zuvor noch zu unterzeichnen. 3. Wann ist aus Sicht der Landesregierung mit einer endgültigen Fertigstellung des kompletten Bürgerradwegs zu rechnen? Der Bürgerradweg umfasst noch einen in der Planung befindlichen weiteren Teilabschnitt. In diesem Abschnitt konnte von Seiten der Kommune der erforderliche Grunderwerb bislang noch nicht realisiert werden. Aus diesem Grund ist eine belastbare Aussage bezüglich eines Fertigstellungstermins des kompletten Bürgerradwegs derzeit nicht möglich. 4. Sind die am 16. April 2016 weiteren 17 Bürgerradweg-Projekte umgesetzt (bitte kurzen Zwischenstandsbericht bzw. Abschlussbericht zu jedem Projekt aufführen)? Der Sachstand der in der am 16.04.2016 veröffentlichten Liste genannten Bürgerradwegeprojekte ist in der Anlage dargestellt. 5. In welcher Höhe wurden aus dem Landeshaushalt 2016 zum Stand 30.09.2016 Haushaltsmittel zum Bau von Bürgerradwegen verausgabt? (bitte einzeln nach Kapitel und Titel auflisten) Die im Jahr 2016 bislang verausgabten Finanzmittel für Bürgerradwegeprojekte sind der Anlage zu entnehmen. Die Mittel wurden aus dem Landesstraßenhaushalt Kapitel 09 150, Titel 777 14 finanziert. Insgesamt wurden bisher in 2016 für Bürgerradwegemaßnahmen einschließlich Restabwicklung für Maßnahmen aus Vorjahren 0,852 Mio. € ausgezahlt. Nach Unterzeichnung weiterer Vereinbarungen ist eine Auszahlung weiterer ca. 0,8 Mio. € in 2016 vorgesehen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13497