LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13498 21.11.2016 Datum des Originals: 21.11.2016/Ausgegeben: 24.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5283 vom 25. Oktober 2016 der Abgeordneten Werner Lohn, Henning Rehbaum und Ulla Thönnissen CDU Drucksache 16/13259 Wie setzt sich die Landesregierung für hohe Sicherheitsstandards bei Flughafenkontrollen ein? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die gegenwärtigen Berichte in den Medien sowie die Erklärungen der Regierungsvertreter in Land und Bund verdeutlichen nahezu wöchentlich aufs Neue, dass auch die deutsche Sicherheitslage von terroristischen Aktivitäten nicht unberührt bleibt. Nicht zuletzt durch das Attentat am Brüsseler Flughafen, den geplanten Anschlag des in Leipzig festgenommenen Al-Bakr auf den Berliner Flughafen oder schon die Anschläge vom 11. September 2001 ist deutlich geworden, dass die Personenluftfahrt beziehungsweise die Flughäfen als mögliche Ziele von terroristischen Attentaten und Anschlägen zunehmende Bedeutung erlangen. Vor dem Hintergrund dieser Gesamtlage ergibt sich die Verpflichtung, für die Kontrollen in den sicherheitssensiblen Bereichen an Flughäfen eine hohe Qualität zu gewährleisten. Hier sind Land und Bund in der Pflicht, die dazu notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Aus an uns herangetragenen Informationen aus dem Flughafenumfeld ist jedoch zu entnehmen , dass gerade an diesen sensiblen Stellen nicht selten auch vorbestrafte Personen als Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt werden. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5283 mit Schreiben vom 21. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13498 2 1. Welche einheitlichen Standards und Kriterien bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen, die Tätigkeiten in sicherheitssensiblen Bereichen auf den Flughäfen im Land ausüben, werden in NRW angewandt? Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) von Personen, die Tätigkeiten in sicherheitssensiblen Bereichen auf den Flughäfen im Land NRW ausüben, werden gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) i. V. mit der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) durchgeführt. Regelmäßig werden die sogenannten Erkenntnisstellen (Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden) ersucht, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Antragsstellers vorhandenen bedeutsamen Informationen zu übermitteln. 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Überprüfung der Zuverlässigkeit und beruflichen Eignung der für Kontrollen an Flughäfen eingesetzten Personen zu verbessern? (bitte nach Datum und Maßnahme auflisten und erläutern) Bei den Vorschriften im LuftSiG und in der LuftSiZÜV handelt es sich um bundesgesetzlich abschließend getroffene Regelungen. 3. Wieviel Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen Personen mit Vorstrafen in sicherheitssensiblen Bereichen an den Flughäfen eingesetzt werden oder wurden ? (bitte nach Datum, Flughafen und Art der Vorstrafe auflisten) Im Rahmen der ZÜP werden Personen auch auf ihre Vorstrafen hin überprüft. Eine Statistik darüber, wie viele Personen mit Vorstrafen im sicherheitsrelevanten Bereich an den einzelnen Flughäfen tätig sind oder waren, wird nicht geführt und diesbezügliche Daten werden auch nicht erhoben. 4. Welche Mindeststandards für die Sicherheitsprüfung von Mitarbeitern im Bereich der Flug- und Flughafensicherheit hält die Landesregierung künftig für erforderlich ? 5. Gibt es Bestrebungen der Landesregierung bundeseinheitliche Regelungen für die Einstellung von Sicherheitspersonal – insbesondere von Drittfirmen – an Flughäfen zu schaffen? (bitte erläutern) Die Voraussetzungen zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung und das Verfahren sind bundesgesetzlich abschließend geregelt. In dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes werden die Vorschriften über Zuverlässigkeitsüberprüfungen verschärft und Regelbeispiele für die Konkretisierung des Begriffs der Unzuverlässigkeit normiert. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13498