LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13521 22.11.2016 Datum des Originals: 21.11.2016/Ausgegeben: 25.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5252 vom 17. Oktober 2016 des Abgeordneten Holger Ellerbrock FDP Drucksache 16/13210 Jedem Haus eine verpflichtende Elektrotankstelle - Was sagt die Landesregierung zum geplanten Abschied von dem Prinzip der Konsumentensouveränität ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Medienberichten verfolgt die Europäische Union das Ziel, zukünftig bei jedem Neubau verpflichtend mindestens die Steckdosenvorrichtung zum Aufladen von Elektroautomobilen einbauen zu müssen. Bei größeren Gebäuden soll wenigstens einer von zehn Parkplätzen mit einer festen Ladestation für Elektroautos ausgestattet werden. Eine solche Station würde mit erheblichen Baukostensteigerungen verbunden sein, ohne zu wissen, ob die dort später wohnenden Menschen diese Technologie überhaupt in ihr Lebenskonzept integrieren wollen. Zwar ist es grundsätzlich zu begrüßen, wenn Konsumenten ressourcenschonendere Alternativen verwenden und der Staat dafür Anreize setzt, auf umweltschonendere Methoden umzustellen . Steuerliche Anreize werden dazu bereits gesetzt. Im Jahr 2015 wurden nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes 12 363 neue Personenkraftwagen mit Elektroantrieb in Deutschland zugelassen. Von Januar bis August 2016 sind 7678 Automobile in Deutschland mit Elektroantrieb zugelassen worden. Während sich die Partei Bündnis 90/Die Grünen für ein generelles Verbot von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotor ab 2030 einsetzt (vgl. z.B. Hannoversche Allgemeine, 8. Oktober 2016), sind Liberale davon überzeugt, dass der beste Innovationstreiber für neue Technologien der Wettbewerb ist. Außerdem sollen die Menschen selbst entscheiden, welche Produkte sie kaufen und damit am Markt etablieren wollen. Der Staat soll nicht durch einseitige Bevorteilung einer bestimmten Technologie starken Einfluss auf die Konsumentensouveränität nehmen . Der Vorstoß aus der EU ist jedoch ein solcher Versuch, Elektromobilität deutlich attraktiver auszugestalten. Dies geschieht zudem zu Lasten der Baukosten. Denn nach Medienberichten kostet eine feste Ladestation für Elektroautomobile bis zu 75 000 €. Neben Neubauten sollen auch Sanierungsobjekte von der EU-Neuregelung, die spätestens im Jahr 2023 in Kraft treten soll, betroffen sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13521 2 Der Präsident des Eigentümerverbandes Haus und Grund kritisiert den Plan der Europäischen Union: „Brüssel pusht eine Technologie, ohne zu wissen, ob es dafür in Zukunft einen Markt gibt“ (SPIEGEL, 15. Oktober 2016). Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5252 mit Schreiben vom 21. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz , dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet. 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu dem o.g. Vorstoß aus der Europäischen Union konkret vor? Die Bemühungen der EU-Kommission, die Gebäude-Richtlinie (Energy-Performance of Buildings Directive) zu überarbeiten, sind bekannt. Die Kommission hat in ihrer Mitteilung zur Energieunion im Februar 2015 angekündigt, dass sie eine Überprüfung der Energieeffizienz-Richtlinie und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vornehmen wird, um den geeigneten Rahmen für weitere Fortschritte bei der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zu schaffen. Allerdings liegt noch kein konkreter Vorschlag der EU-Kommission vor. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Regelungen er zu Ladestationen von Elektromobilen enthalten wird. 2. Inwieweit unterstützt die Landesregierung den Vorstoß, künftig bei Neubauten eine Vorrichtung zum Aufladen von Elektroautomobilen verpflichtend einzubauen und damit die Elektroautotechnologie einseitig zu bevorzugen? Die Landesregierung unterstützt alle Überlegungen, die dazu führen können, die Attraktivität der Elektromobilität deutlich zu steigern und einen weiteren Schritt in Richtung emissionsarme bzw. –freie Mobilität zu gehen. Ohne einen konkreten Vorschlag der EU-Kommission kann aktuell jedoch nicht beurteilt werden , wie eine zukünftige Berücksichtigung von Elektromobilität bei Neubauten aussehen soll und ob darin eine einseitige Bevorzugung läge. 3. Inwieweit erkennt die Landesregierung bei Umsetzung dieser angedachten Vorschrift eine Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten einer einzigen Technologie? Hierzu kann ohne konkreten Vorschlag der EU-Kommission keine Aussage getroffen werden. 4. Von welchen Auswirkungen (z.B. Baukostensteigerungen) geht die Landesregierung aus, falls diese EU-Vorschrift so umgesetzt würde? Hierzu kann ohne konkreten Vorschlag der EU-Kommission keine Aussage getroffen werden. Ungeachtet dessen wird darauf hingewiesen, dass die in der Kleinen Anfrage erwähnten Medienberichte , nach denen die Kosten für eine feste Ladestation an einem Gebäude in einer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13521 3 Größenordnung von 70.000 Euro liegen sollen, nicht nachvollziehbar sind. Vielmehr ist allgemein zur Verfügung stehenden Quellen zu entnehmen, dass es bereits derzeit grundsätzlich möglich ist, unter Nutzung des in einem bestehenden Gebäude liegenden Anschlusses an das Stromnetz eine Ladestation für einen Betrag im niedrigen vierstelligen Bereich nachzurüsten. 5. Welche Informationen liegen der Landesregierung nach dem tatsächlichen Bedarf an Elektroladestationen vor? Der tatsächliche Bedarf an Elektroladestationen ist nicht zu beziffern, da für den Ausbau der Elektromobilität der kontinuierliche Ausbau der Ladeinfrastruktur entscheidend ist. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass in Zukunft mehr E-Fahrzeuge unterwegs sind, diese mit einer größeren Batteriekapazität ausgestattet sein werden und somit größere Reichweiten haben. Die Bundesregierung will den Ausbau der Ladeinfrastruktur vorantreiben und strebt eine flächendeckende Versorgung bundesweit mit ca. 15.000 Ladesäulen bis 2020 an. Eine entsprechende Förderrichtlinie mit einem Volumen von 300 Mio. Euro liegt derzeit der EU zur Notifizierung bzw. Genehmigung vor. Die in Rede stehende Vorschrift kann ebenfalls dazu beitragen, den Aufbau der Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13521