LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13522 22.11.2016 Datum des Originals: 22.11.2016/Ausgegeben: 25.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5261 vom 19. Oktober 2016 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/13226 Planungen Silvester 2016/2017 in den Kreispolizeibehörden Bielefeld, Köln, Düsseldorf und Dortmund Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht 2015/2016 gab es neben Köln auch in Düsseldorf, Dortmund und am Bielefelder Boulevard. Mittlerweile hat der Kölner Polizeipräsident seine Planungen für Silvester 2016/2017 auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Demnach sollen rund 1.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und 500 weitere Kräfte von Ordnungsamt und Sicherheitsdiensten dort für Sicherheit sorgen. Nähere Details als die durch die Presse vermittelten sind bisher nicht bekannt. Dies gilt auch für die entsprechenden Planungen für den Silvestereinsatz in den Städten Bielefeld, Düsseldorf und Dortmund. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5261 mit Schreiben vom 22. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der strafrechtlichen Ermittlungen hinsichtlich einschlägiger Übergriffe in der Silvesternacht 2015/2016 in Bielefeld, Düsseldorf, Dortmund und Köln (bitte Ausweisung für jede Stadt nach Zahl und Art der angezeigten Straftaten - hier reicht für Köln Ausweisung der Gesamtzahl nach Deliktsart -, Zahl der bisherigen Verurteilungen (unter Nennung jeweiliger Straftat, urteilendes Gericht, ob Haft- oder Nichthaftsache, ausgesprochene Strafe und Angabe zu Rechtskraft des Urteils bzw. Sachstand des Rechtsmittelverfahren); Zahl der noch anhängigen Verfahren (unter Nennung des Eingangs der Anklageschrift bei Gericht, vorgeworfene Straftaten und Verfahrensstand) und Zahl und Gründe von Einstellungen von Ermittlungsverfahren? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13522 2 I. Zum aktuellen Sachstand der beim Polizeipräsidium bzw. der Staatsanwaltschaft Köln geführten Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung/Beleidigungen auf sexueller Basis wird - soweit Datenerhebungen dazu in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich waren - wie folgt berichtet: Mit Stand 25.10.2016 wurden beim Polizeipräsidium Köln 1.205 Strafanzeigen mit insgesamt 1.616 Straftaten bearbeitet. Von diesen hatten 509 Strafanzeigen sexuell motivierte Tathandlungen zum Gegenstand. Einzelfallbezogen wurden polizeiliche Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Köln zusammengeführt, so dass mit Stand vom 25.10.2016 bei der Staatsanwaltschaft Köln gemäß einer Systemabfrage 369 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung/Beleidigungen auf sexueller Basis erfasst waren, bei denen kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte (UJs-Verfahren). Die 369 Ermittlungsverfahren gliedern sich wie folgt: 211 UJs-Verfahren wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung gemäß §177 StGB (davon 22 UJs-Verfahren mit dem Tatvorwurf der Vergewaltigung) ein UJs-Verfahren wegen exhibitionistischer Handlungen gemäß § 183 StGB 157 UJs-Verfahren wegen Beleidigung auf sexueller Basis gemäß § 185 StGB. Zum gleichen Zeitpunkt waren bei der Staatsanwaltschaft Köln 58 Ermittlungsverfahren im Js- Register eingetragen, die sich gegen insgesamt 83 namentlich bekannte Beschuldigte richteten , denen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung/Beleidigungen auf sexueller Basis zur Last gelegt wurden. Einzelfallbezogen wurden polizeiliche Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Köln zusammengeführt. Bisher sind gegen sechs Beschuldigte folgende Urteile ergangen: 1. 103 Js 17/16 - Tatvorwurf: Diebstahl und sexuelle Nötigung Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.05.2016: Sechs Monate Freiheitsstrafe unter Strafaussetzung zur Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig, der Angeklagte befand sich bis zum Urteil in Untersuchungshaft . 2. 103 Js 99/16 - Tatvorwurf: sexuelle Nötigung Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.07.2016: Ein Jahr Freiheitsstrafe unter Strafaussetzung zur Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig, der Angeklagte befand sich bis zum Urteil in Untersuchungshaft . 3. 103 Js 99/16 - Tatvorwurf: sexuelle Nötigung gegen zwei Beschuldigte Beschuldigter 1: Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.07.2016: 1 Jahr Freiheitsstrafe unter Strafaussetzung zur Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte befand sich bis zum Urteil in Untersuchungshaft. Beschuldigter 2: Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.07.2016: 1 Jahr Jugendstrafe unter Strafaussetzung zur Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13522 3 4. 103 Js 52/16 - Tatvorwurf: sexuelle Nötigung, Raub und Diebstahlsdelikte Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2016: Sechs Monate Jugendstrafe nach Freispruch bezüglich der sexuellen Nötigung und des Raubvorwurfs. Das Urteil ist nach Berufungsrücknahme am 24.10.2016 rechtskräftig; der Angeklagte befand sich bis zum 27.10.2016 in Haft. 5. 103 Js 16/16 - Tatvorwurf: sexuelle Nötigung und Raub Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.07.2016: Ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe. Das Urteil ist aufgrund des noch anhängigen Berufungsverfahrens noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte befindet sich in diesem Verfahren in Untersuchungshaft. Mit Stand 25.10.2016 wurden Verfahren gegen insgesamt 52 Beschuldigte eingestellt, denen eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung/Beleidigungen auf sexueller Basis zur Last gelegt wurden. Gegen 49 Beschuldigte wurden die Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO und gegen drei Beschuldigte wegen unbekannten Aufenthaltes gem. § 154f StPO eingestellt. II. Mit Stand 25.10.2016 wurden beim Polizeipräsidium Bielefeld 20 Strafanzeigen mit insgesamt 20 Straftaten bearbeitet. Fünf Strafanzeigen hatten sexuell motivierte Tathandlungen zum Gegenstand . Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld waren gemäß einer Systemabfrage vom 25.10.2016 fünf Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung /Beleidigungen auf sexueller Basis erfasst, bei denen kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte (UJs-Verfahren). Die Verfahren gliedern sich wie folgt: 1. 566 UJs 36/16 - Tatvorwurf: Beleidigung auf sexueller Basis Das Verfahren wurde eingestellt, da der Täter nicht ermittelt werden konnte. 2. 566 UJs 23/16 - Tatvorwurf: Sexuelle Nötigung Das Verfahren wurde eingestellt, da der Täter nicht ermittelt werden konnte. 3. 566 UJs 17/16 - Tatvorwurf: Beleidigung auf sexueller Basis Das Verfahren wurde eingestellt, da der Täter nicht ermittelt werden konnte. 4. 566 UJs 22/16 - Tatvorwurf: Beleidigung auf sexueller Basis Das Verfahren wurde eingestellt, da der Täter nicht ermittelt werden konnte. 5. 566 UJs 50/16 - Tatvorwurf: Beleidigung auf sexueller Basis Das Verfahren wurde eingestellt, da der Täter nicht ermittelt werden konnte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13522 4 III. Mit Stand 25.10.2016 wurden beim Polizeipräsidium Dortmund 30 Strafanzeigen mit insgesamt 35 Straftaten bearbeitet. Fünf Strafanzeigen hatten sexuell motivierte Tathandlungen zum Gegenstand. Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund waren gemäß einer Systemabfrage vom 25.10.2016 fünf Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung/Beleidigungen auf sexueller Basis erfasst. Die Verfahren gliedern sich wie folgt: 1. 620 Js 328/16 - Tatvorwurf (gegen zwei Beschuldigte): Beleidigung auf sexueller Basis Das Verfahren wurde mangels Tatnachweis eingestellt. 2. 301 Js 281/16 - Tatvorwurf: Beleidigung auf sexueller Basis Anklageerhebung am 10.02.2016, Urteil AG Dortmund vom 01.06.2016: Verwarnung und 25 Arbeitsstunden. Das Urteil ist rechtskräftig. 3. 111 Js 158/16 - Tatvorwurf: Exhibitionistische Handlungen u. a. Anklageerhebung am 29.02.2016, Urteil AG Dortmund vom 17.08.2016: Gesamtgeldstrafe 100 Tagessätze zu je 10€. Das Urteil ist rechtskräftig. 4. 50 UJs 1504/16 - Tatvorwurf: Beleidigung auf sexueller Basis Das Verfahren wurde eingestellt, da der Täter nicht ermittelt werden konnte. 5. 620 UJs 25/16 - Tatvorwurf: Beleidigung auf sexueller Basis und versuchter Taschendiebstahl Das Verfahren wurde eingestellt, da der Täter nicht ermittelt werden konnte. IV. Zum aktuellen Sachstand der beim Polizeipräsidium bzw. der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführten Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung/Beleidigungen auf sexueller Basis wird - soweit Datenerhebungen dazu in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich waren - wie folgt berichtet: Mit Stand 25.10.2016 wurden beim Polizeipräsidium Düsseldorf 296 Strafanzeigen mit insgesamt 311 Straftaten bearbeitet. 103 Strafanzeigen hatten sexuell motivierte Tathandlungen zum Gegenstand. Einzelfallbezogen wurden polizeiliche Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zusammengeführt , so dass mit Stand vom 25.10.2016 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gemäß einer Systemabfrage 62 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung /Beleidigungen auf sexueller Basis erfasst waren, bei denen kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte (UJs-Verfahren). Fünf Ermittlungsverfahren richten sich gegen insgesamt sechs namentlich bekannte Beschuldigte (Js-Verfahren). Informationen zu den durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführten Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung/Beleidigungen auf sexueller Basis ergeben sich aus der beigefügten Tabelle (Anlage). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13522 5 2. Wie sehen in Bielefeld, Düsseldorf, Dortmund und Köln die bisherigen polizeilichen Planungen und Vorbereitungen wie Konzepte, geplante Kräfteansätze, geplante Führungsstrukturen/BAO. etc. aus? 3. Auf welcher genauen Annahme und Lagebewertung für Silvester 2016/2017 errechnet sich der angekündigte Kräfteansatz von 1.000 Polizeibeamten/innen in Köln (bitte unter Angabe, wie sich die Kräfte aus eigenen und fremden welcher Organisationseinheit zusammensetzen, wie viele in der AAO der PI1 und wie viele in der BAO eingesetzt sind, welche Einsatzabschnitte mit welcher Stärke und welchem Auftrag gebildet werden sollen; inwieweit bereits einer entsprechenden Kräfteanforderung vom LZPD entsprochen wurde)? 4. An welchen Orten in Bielefeld, Köln, Düsseldorf und Dortmund werden technische Maßnahmen/Einsatz- und Führungsmittel (EFM) wie eingesetzt bzw. bereitgehalten , um ggfs. notwendige polizeiliche Maßnahmen zu erleichtern (z.B. Absperrungen ; Lautsprecherfahrzeuge; etc.)? 5. In welcher Form und in welchem Umfang in Bielefeld, Köln, Düsseldorf und Dortmund an Silvester 2016/2017 eine Zusammenarbeit der Polizei mit anderen Behörden (insb. Ordnungsamt und Sicherheitsdiensten sowie Bundespolizei) wie geplant und vorbereitet (bitte Angabe zu vom Land jeweils in ihrer Planung berücksichtigten Kräftestärken der anderen Behörden; stattgefundene Vorbereitungsgespräche ; evtl. Zuständigkeitsvereinbarungen; geplante Zusammenarbeit etwa über gemeinsame Verbindungsbeamte; Austausch Kommunikationsmittel; Einsatz Vorranghandys, gemeinsame Streifen und Einsatzzentralen; etc.)? Die Fragen zwei bis fünf werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet: Die nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden prüfen bzw. entwickeln derzeit ihre Konzeptionen zur Bewältigung der Einsätze aus Anlass der Silvesterfeierlichkeiten zum Jahreswechsel 2016/2017. Dies umfasst auch die jeweilige Beurteilung der Lage sowie die anlassbezogene Einsatz- und Kräfteplanung. Die konkreten Einsatzkonzepte und Kräftedispositionen unterliegen - wie bei jedem polizeilichen Einsatz - grundsätzlich der Geheimhaltung, um die Wirksamkeit der polizeilichen Maßnahmen nicht zu gefährden. Ein Bekanntwerden der vom Fragesteller erbetenen einsatztaktischen Informationen zur Planung und Durchführung entsprechender polizeilicher Maßnahmen und der entsprechenden Kräfteansätze könnte potenzielle Störer/Straftäter in die Lage versetzen , sich auf polizeiliche Maßnahmen einzustellen, Gegenaktivitäten entsprechend zu planen und letztlich das Einsatzkonzept der Polizei zu unterlaufen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen wird in enger Zusammenarbeit mit den übrigen für die Sicherheit verantwortlichen Behörden und Organisationen alle Anstrengungen unternehmen, um eine Wiederholung von Kriminalitätsphänomenen wie bei den Silvesterereignissen des Vorjahres zu verhindern. Anlage zur KlA 5261 Sachstände Ermittlungsverfahren Silvesternacht 2015/2016 Düsseldorf Deliktklartext Aktenzeichen StA Düsseldorf Verfahrensstand zum 25.10.2016 Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB;Taschendiebstahl 70 JS 824/16 Beschuldigter 1: Einstellung mangels Tatnachweis Beschuldigter 2: Anklage Schöffengericht (I. Instanz 1 Jahr 10 Monate, Berufung ist anhängig) Beleidigung auf sexueller Basis 70 Js 826/16 Einstellung mangels Tatnachweises Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB;Taschendiebstahl 70 Js 1359/16 Einstellung mangels Tatnachweises Beleidigung auf sexueller Basis 70 Js 1940/16 Anklage Schöffengericht Beleidigung auf sexueller Basis 70 Js 4070/16 Anklage Strafrichter Beleidigung auf sexueller Basis;Taschendiebstahl als Bandendiebstahl 70 UJs 11/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung;Taschendiebstahl 70 UJs 37/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 46/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB;Taschendiebstahl 70 UJs 47/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Überfallartige Vergewaltigung/sexuelle Nötigung durch eine Gruppe;Beleidigung auf sexueller Basis;Taschendiebstahl 70 UJs 50/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 54/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 82/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 141/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 143/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 143/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 151/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 151/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung 70 UJs 158/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 161/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 167/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 170/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 180/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 184/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 185/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB;Taschendiebstahl 70 UJs 186/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 187/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 188/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 189/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung 70 UJs 190/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Anlage zur KlA 5261 Sachstände Ermittlungsverfahren Silvesternacht 2015/2016 Düsseldorf Deliktklartext Aktenzeichen StA Düsseldorf Verfahrensstand zum 25.10.2016 Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 191/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 192/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 193/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB;Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln als Bandendiebstahl 70 UJs 194/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 196/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 197/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 198/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 199/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 200/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 205/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 206/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 208/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 209/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB;Diebstahl 70 UJs 210/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 211/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 212/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 213/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 214/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 217/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 221/16 Verfahren wegen andauernder Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 232/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 253/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 266/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 279/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 287/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung;Taschendiebstahl 70 UJs 290/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 292/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung 70 UJs 297/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung 70 UJs 301/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung 70 UJs 302/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis;Taschendiebstahl als Bandendiebstahl 70 UJs 316/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 318/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Anlage zur KlA 5261 Sachstände Ermittlungsverfahren Silvesternacht 2015/2016 Düsseldorf Deliktklartext Aktenzeichen StA Düsseldorf Verfahrensstand zum 25.10.2016 Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 323/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis;Taschendiebstahl 70 UJs 326/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 335/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung 70 UJs 338/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 355/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung nach Par. 177 Abs.1 und 5 StGB 70 UJs 366/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13522