LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13570 24.11.2016 Datum des Originals: 24.11.2016/Ausgegeben: 29.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5264 vom 20. Oktober 2016 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/13229 Wie verteilen sich im Schuljahr 2016/2017 die Integrationsstellen über die Schulformen in den jeweiligen Regierungsbezirken? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Insgesamt stehen laut Landeshaushalt mehrere tausend Integrationsstellen für die nordrheinwestfälischen Schulen zur Verfügung. Diese Stellen sollen für eine grundlegende Förderung in der deutschen Sprache für Kinder und Jugendliche aus neu zugewanderten Familien sowie eine durchgängige Sprachbildung für alle Kinder und Jugendlichen sorgen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/12545) hatte die Landesregierung dankenswerterweise die Verteilung der Stellen auf die Schulformen der jeweiligen Regierungsbezirke übermittelt. Die Zahlen bezogen sich auf das vergangene Schuljahr. Da zur Verteilung bekannt ist, dass bereits entsprechende „Verteilungen“ auf die Schulformen in Regierungsbezirken getroffen worden sind, wäre es wichtig zu erfahren, welche Verschiebungen sich im Vergleich zum abgelaufenen Schuljahr ergeben haben. Daher wird die Landesregierung darum gebeten, die in der genannten Antwort übermittelte Tabelle entsprechend aufgeschlüsselt um das jetzige Schuljahr zu ergänzen, um so die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Dass Schulen die Stellen beantragen müssen, ist bekannt. Leider nicht beantwortet wurde in der vorherigen Antwort die Nachfrage, wie viele „berechtigte“ Schülerinnen und Schüler sich an den Schulformen der jeweiligen Bezirksregierungen befinden. Daher wäre darüber hinaus eine entsprechende Aufschlüsselung hilfreich, die eine Betrachtung des „Verhältnisses“ ermöglicht . Es wird daher um eine entsprechende Ergänzung der Auflistung der Tabelle sowohl für das abgelaufene als auch für das jetzige Schuljahr gebeten. Gleichzeitig finden sich im Haushaltsentwurf 2017 im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2016 Stellenerhöhungen im Bereich der Integrationsstellen. Hier wäre es wichtig zu erfahren, aus welchen „Tranchen“ sich diese Erhöhungen im Vergleich zum Entwurf 2016 zusammensetzen und in welcher Form hier die Verteilung erfolgt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13570 2 Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5264 mit Schreiben vom 24. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung zu den Antworten auf die Fragen 1, 2 und 3 Von den 900 zusätzlichen Stellen aus dem 3. Nachtragshaushalt 2015 wurden zunächst 619 Stellen ab 2.10.2015 zugewiesen. Von den 619 Stellen sind 300 aufgrund der Zuweisung der zusätzlichen 300 Stellen ab 1.2.2015 und 319 auf der Basis der Schüler-Lehrer-Relation und der jeweiligen Schülerzahl (ASD 2014) in den Schulformen und Bezirksregierungen verteilt worden. Die Zuweisung der restlichen 281 Stellen auf die Bezirksregierungen und Schulformen erfolgte unmittelbar nach Auswertung der Ergebnisse der Abfrage bei den Bezirksregierungen am 28.10.2015. 1. Wie verteilen sich die Integrationsstellen absolut für das gesamte Nordrhein-Westfalen auf die jeweiligen Schulformen (bitte nach absoluten Zahlen für die Schuljahre 2015/2016 sowie 2016/2017 für die jeweiligen Schulformen einzeln auflisten)? Schulform Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 01.08.2015 02.10.2015 28.10.2015 01.08.2016 Grundschule 1512,0 1667,0 1751,5 1751,5 Hauptschule 551,8 634,8 638,8 638,8 Realschule 270,0 350,0 380 380 Gymnasium 205,4 313,4 358,4 358,4 Sekundarschule 133,0 147,0 158 158 Gemeinschaftsschule 6,6 8,6 9,1 9,1 PRIMUS 4,3 4,3 4,3 4,3 Weiterbildungskolleg 20,3 25,3 34,8 34,8 Gesamtschule 693,2 753,2 786,7 786,7 Förderschule 89,7 117,7 115,7 115,7 Berufskolleg 341,7 425,7 490,7 490,7 2. Wie verteilen sich die Integrationsstellen absolut auf die jeweiligen Bezirksregierungen (bitte für die Schuljahre 2015/2016 sowie 2016/2017 auflisten)? Bezirksregierung Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 01.08.2015 02.10.2015 28.10.2015 01.08.2016 Arnsberg 849 981 1041 1041 Detmold 490 552 586 586 Düsseldorf 1016 1180 1268 1268 Köln 915 1073 1167 1167 Münster 558 661 666 666 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13570 3 3. Wie sind die Integrationsstellen innerhalb der Regierungsbezirke auf die einzelnen Schulformen verteilt (bitte für jede Bezirksregierung sowie dort jeweils für die einzelnen Schulformen für die Schuljahre 2015/2016 sowie 2016/2017 aufgeschlüsselt auflisten)? Bezirksregierung Arnsberg /Schulform Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 01.08.2015 02.10.2015 28.10.2015 01.08.2016 Grundschule 317 352 368,5 368,5 Hauptschule 123,5 146,5 143,5 143,5 Realschule 61,3 73,3 81,3 81,3 Gymnasium 44,7 62,7 71,7 71,7 Sekundarschule 44 48 53 53 Gemeinschaftsschule 5,6 6,6 7,1 7,1 PRIMUS 1,3 1,3 1,3 1,3 Weiterbildungskolleg 5,3 6,3 12,8 12,8 Gesamtschule 148,2 161,2 165,7 165,7 Förderschule 16,2 22,2 17,2 17,2 Berufskolleg 81,9 100,9 118,9 118,9 Bezirksregierung Detmold /Schulform Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 01.08.2015 02.10.2015 28.10.2015 01.08.2016 Grundschule 252,5 269,5 278,5 278,5 Hauptschule 64,3 66,3 66,3 66,3 Realschule 41,7 46,7 49,7 49,7 Gymnasium 9,7 19,7 24,7 24,7 Sekundarschule 2 6 8 8 Gemeinschaftsschule 0 0 0 0 PRIMUS 0 0 0 0 Weiterbildungskolleg 0 1 2 2 Gesamtschule 72 80 87 87 Förderschule 6,5 9,5 9,5 9,5 Berufskolleg 41,3 53,3 60,3 60,3 Bezirksregierung Düsseldorf /Schulform Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 01.08.2015 02.10.2015 28.10.2015 01.08.2016 Grundschule 409,5 449,5 486,5 486,5 Hauptschule 100 107 107 107 Realschule 82 112 117 117 Gymnasium 77 117 129 129 Sekundarschule 26 27 31 31 Gemeinschaftsschule 0 0 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13570 4 PRIMUS 0 0 0 0 Weiterbildungskolleg 2 3 5 5 Gesamtschule 216 232 242 242 Förderschule 15 23 23 23 Berufskolleg 88,5 109,5 127,5 127,5 Bezirksregierung Köln /Schulform Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 01.08.2015 02.10.2015 28.10.2015 01.08.2016 Grundschule 329 367 389 389 Hauptschule 146 174 180 180 Realschule 64 85 99 99 Gymnasium 56 79 96 96 Sekundarschule 28 30 30 30 Gemeinschaftsschule 1 1 1 1 PRIMUS 1 1 1 1 Weiterbildungskolleg 10 11 11 11 Gesamtschule 153 169 181 181 Förderschule 44 51 54 54 Berufskolleg 83 105 125 125 Bezirksregierung Münster /Schulform Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 01.08.2015 02.10.2015 28.10.2015 01.08.2016 Grundschule 204 229 229 229 Hauptschule 118 141 142 142 Realschule 21 33 33 33 Gymnasium 18 35 37 37 Sekundarschule 33 36 36 36 Gemeinschaftsschule 0 1 1 1 PRIMUS 2 2 2 2 Weiterbildungskolleg 3 4 4 4 Gesamtschule 104 111 111 111 Förderschule 8 12 12 12 Berufskolleg 47 57 59 59 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13570 5 4. Wie viele für diese Stellen potentiell „berechtigte“ Schülerinnen und Schüler besuchen jeweils die Schulformen in den Regierungsbezirken (bitte nach Regierungsbezirken und dort nach Schulformen für die beiden in den vorherigen Fragen genannten Schuljahre aufschlüsseln)? Es gibt in Nordrhein-Westfalen keine Kriterien, um Schülerinnen und Schüler statistisch zu erfassen, die „berechtigt“ sind, von der Bereitstellung von Integrationsstellen zu partizipieren. Wie bereits in Antwort 3 zur Kleinen Anfrage 4903 (LT-Drs. 16/12545) ausgeführt, ist das Verfahren zur Vergabe von Integrationsstellen gem. Erlass „Vielfalt gestalten - Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen" so geregelt, dass Schulen bei der zuständigen Schulaufsicht einen Antrag auf Durchführung eines Vorhabens unter Zuweisung von Integrationsstellen stellen. Die Schulen stellen den Antrag zu einem einheitlichen Termin. Anschließend entscheiden die Bezirksregierungen über die Bewilligung. Die Verteilung der Integrationsstellen auf die Bezirksregierungen orientiert sich an der Anzahl der genehmigungsfähigen Anträge. 5. Wie erfolgt die Verteilung der im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2016 erhöhten Zahl der Stellen im Bereich der Integrationsstellen (laut Haushaltsentwurf 2017)? Der Entwurf zum Haushaltsplan 2016 geht noch von 3.828 Integrationsstellen aus. Der Haushaltsplan 2016 enthält bereits die 4.728 Stellen, deren Verteilung aus den Antworten zu 1-3 hervorgeht. Die 900 Stellen aus dem 3. Nachtragshaushalt 2015, die nicht im Regierungsentwurf des HE 2016 enthalten waren, sind wie folgt zugewiesen worden. Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Zusammen Grundschule 51,5 26,0 77,0 60,0 25,0 239,5 Hauptschule 20,0 2,0 7,0 34,0 24,0 87,0 Realschule 20,0 8,0 35,0 35,0 12,0 110,0 Gymnasium 27,0 15,0 52,0 40,0 19,0 153,0 Sekundarschule 9,0 6,0 5,0 2,0 3,0 25,0 Gemeinschaftsschule 1,5 0,0 0,0 0,0 1,0 2,5 PRIMUS 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Weiterbildungskolleg 7,5 2,0 3,0 1,0 1,0 14,5 Gesamtschule 17,5 15,0 26,0 28,0 7,0 93,5 Förderschule 1,0 3,0 8,0 10,0 4,0 26,0 Berufskolleg 37,0 19,0 39,0 42,0 12,0 149,0 Zusammen 192,0 96,0 252,0 252,0 108,0 900,0 Über die Verteilung der Stellen zum Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf für durchgängige Sprachbildung, Sprachförderung und interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Integration durch Bildung für das Schuljahr 2017/2018 wird erst mit dem Eckdatenerlass für das Schuljahr 2017/2018 entschieden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13570