LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13577 24.11.2016 Datum des Originals: 24.11.2016/Ausgegeben: 29.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5281 vom 25. Oktober 2016 der Abgeordneten Petra Vogt CDU Drucksache 16/13257 Berufsschullehrgänge „Hörakustik“ an den Berufsschulkollegs Duisburg und Recklinghausen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat für das Schuljahr 2016/17 erstmals die Einrichtung von Berufsschullehrgängen „Hörakustik“ beschlossen, die an den Berufsschulkollegs in Duisburg und Recklinghausen durchgeführt werden sollen, nachdem diese Ausbildung in den vergangenen vierzig Jahren zentral an der bundesoffenen Landesberufsschule Lübeck an der Akademie für Hörakustik erfolgte. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stützt diese Entscheidung auf eine von ihr selbst durchgeführte Umfrage und spricht von „ca. 100 in 2016 neu einzustellenden Auszubildenden“ mit einem „Interesse an einer Beschulung in NRW“ (Schreiben des zuständigen Referatsleiters an die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR vom 1. März 2016). In der Umfrage bekundeten 38 Hörakustikerbetriebe mit maximal 52 Auszubildenden in Nordrhein-Westfalen ein grundsätzliches Interesse an Berufsschulstandorten in Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein- Westfalen gibt es insgesamt 1.285 Betriebsstätten und 506 Hauptbetriebe von Hörakustikern. In einer Umfrage der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR vom Februar 2016, bei der 775 Betriebsstätten bzw. 358 Hauptbetriebe eine Rückmeldung machten, befürworteten dagegen 94,43 Prozent bzw. 97,81 Prozent einen alleinigen Berufsschulstandort in Lübeck und sprachen sich zugleich ausdrücklich gegen eine Beschulung in Nordrhein-Westfalen aus. Über die Zahl der tatsächlich erfolgten verbindlichen Anmeldungen für das Schuljahr 2016/17 an den Berufsschulkollegs in Duisburg und Recklinghausen sind keine Zahlen erhältlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13577 2 Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5281 mit Schreiben vom 24. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkungen der Landesregierung Die Aussage, dass in der vom Ministerium für Schule und Weiterbildung durchgeführten Interessensabfrage bei nordrhein-westfälischen Betrieben 38 Hörakustikbetriebe mit maximal 52 Auszubildenden in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein grundsätzliches Interesse an Berufsschulstandorten in NRW bekundeten, ist nicht zutreffend. Folgende Rückmeldungen verschiedener Betriebe zu avisierten Auszubildendenzahlen lagen zu der durchgeführten anonymen Interessensbefragung zum damaligen Zeitpunkt (Ende Februar 2016) vor: ca. 42 Auszubildende in kleineren Betrieben. ca. 35 Auszubildende in mittelständischen bzw. größeren Betrieben. weitere 10 Betriebe bekundeten Interesse an der Beschulung in NRW, ohne Angabe konkreter Auszubildendenzahlen, da sie z. B. die Personalplanungen noch nicht abgeschlossen hatten. Die bisher seitens des MSW kommunizierte Zahl von ca. 80 an einer Ausbildung in NRW interessierten Betrieben ist nicht zu hoch angesetzt. Bei der Bewertung der Rückmeldungen zur Umfrage der Bundesinnung bei nordrheinwestfälischen Betrieben muss berücksichtigt werden, dass sich von den 1285 Betriebsstätten in NRW 775 (60,3 %), von den 506 Hauptbetrieben 358 (46 %) beteiligten. Nach den hier kommunizierten Angaben zu den Betriebsstätten, die sich bei der Bundesinnung zurückgemeldet haben, sprachen sich 5,57 Prozent der 775, d. h. 44 Betriebsstätten für ein Angebot in NRW aus. Unter der Annahme, dass sich dasselbe Ergebnis auch bei den 510 Betriebsstätten ergeben hätte, die sich nicht zurückgemeldet haben, wären insgesamt 73 Betriebsstätten positiv zum Angebot in NRW eingestellt. 1. Wie viele Auszubildende im Hörakustikerhandwerk haben sich für die Ausbildungslehrgänge in Duisburg und Recklinghausen für das Schuljahr 2016/2017 verbindlich angemeldet (getrennt nach Standorten)? Aktuell werden am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen 31 Auszubildende und am Friedrich-Albert-Lange-Berufskolleg in Duisburg 23 Auszubildende beschult. 2. Aus welchen Standorten reisen die Auszubildenden nach Duisburg und Recklinghausen an? Die Ausbildungsbetriebe der Auszubildenden am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen liegen in Herten, Marl, Gelsenkirchen, Selm, Hamm, Dortmund und Bochum. Die Ausbildungsbetriebe der Auszubildenden am Friedrich-Albert-Lange-Berufskolleg in Duisburg liegen in Mülheim, Oberhausen, Moers, Kamp-Lintfort, Wuppertal, Geldern, Krefeld, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13577 3 Düsseldorf, Neuss, Duisburg, Wassenberg, Wuppertal, Essen, Langerwehe, Kevelaer und Korschenbroich. 3. Welche Kosten hat die Einrichtung der neuen Lehrgänge für die Öffentliche Hand in NRW verursacht (getrennt nach Standorten?) Gemäß § 78 SchulG sind die Kreise und kreisfreien Städte Träger der Berufskollegs. Gemeinsam mit dem Land sind sie für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen zuständig und verpflichtet, Bildungsgänge an Berufskollegs zu errichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung tragen gemäß § 94 SchulG die Schulträger die Sachkosten für z. B. Gebäude, Ausstattung der Schule und bei der Errichtung von neuen Bildungsgängen erforderliche Investitionen. Im aktuellen Fall erfolgte die Errichtung des Bildungsganges Hörakustik im Rahmen der Schulentwicklungsplanung des Kreises Recklinghausen sowie der Stadt Duisburg an Standorten, die technisch-naturwissen-schaftliche Bildungsgänge beschulen. Während am Friedrich-Albert-Lange-Berufskolleg in Duisburg im medizintechnischen Bereich bereits die Beschulung im Bildungsgang Augenoptik erfolgt, liegen die Schwerpunkte des Max-Born- Berufskollegs in Recklinghausen u.a. in der Orthopädie- sowie Elektrotechnik, so dass z. T. Synergieeffekte entstehen, z. B. bei der Nutzung von Arbeits-, PC- oder Physiklaborräumen. 4. Welche laufenden Kosten für die öffentliche Hand verursacht die Beschulung in Nordrhein-Westfalen (pro Schuljahr; getrennt nach Standorten)? § 93 Absatz 2 Schulgesetz NRW regelt, dass die Personalkosten für Lehrkräfte durch das Land zu tragen sind. Der Stellenbedarf bzw. die Aufteilung der Lehrerstellen auf die einzelnen Schulen ergibt sich aus der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz. Hiernach beträgt die Relation „Schülerinnen und Schüler je Stelle“ für die Bildungsgänge der Berufsschule (einfachqualifizierend, Teilzeit) 41,64. Somit beläuft sich die Investition des Landes bei derzeit 54 Schülerinnen und Schüler im Hörakustikhandwerk auf 1,296 Lehrerstellen. Jede Lehrerstelle wird im Haushalt mit 50.000 Euro pro Jahr veranschlagt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13577