LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13579 24.11.2016 Datum des Originals: 24.11.2016/Ausgegeben: 29.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5279 vom 25. Oktober 2016 der Abgeordneten Angela Freimuth und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/13255 Wie bewertet die Landesregierung das Abschneiden Nordrhein-Westfalens bei den laufenden Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung je Studierenden im deutschlandweiten Vergleich? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 29. September 2016 ist der jährliche Bericht „Monetäre hochschulstatistische Kennzahlen“ für das Jahr 2014 durch das Statistische Bundesamt (destatis) veröffentlicht worden. Bei einem der entscheidenden Indikatoren – laufende Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung je Studierenden – schneidet Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich sehr schlecht ab. Demnach stehen den Universitäten (ohne Medizin) in Nordrhein-Westfalen nur 5.370 Euro Grundmittel je Student zur Verfügung. Im bundesweiten Ranking ergibt das den letzten Platz, der deutschlandweite Durchschnitt beträgt 6.950 Euro und Spitzenreiter Thüringen kann gar einen Wert von 9.050 Euro ausweisen. Bei den Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen ) ergeben 2.720 Euro je Student den 14. Platz, der bundesweite Schnitt liegt bei 3.960 Euro und für sächsische Fachhochschulen werden im Schnitt 5.920 Euro je Student aufgewendet. Insgesamt ist Nordrhein-Westfalen mit 5.630 Euro je Student über alle Hochschulformen hinweg bundesweit vorletzter. Vom deutschlandweiten Schnitt von 7.060 Euro ist man weit entfernt, erst recht von Spitzenreiter Niedersachsen, das mit 9.120 Euro rund 60 Prozent mehr je Student ausgibt. Die Landesregierung erklärt das schlechte Abschneiden häufig damit, dass die deutschlandweit einmalige Institution der FernUni Hagen in Nordrhein- Westfalen die Resultate statistisch verzerren würde. Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 5279 mit Schreiben vom 24. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13579 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zu den monetären hochschulstatistischen Kennzahlen auf der Hochschulfinanzstatistik beruht . Die Hochschulfinanzstatistik resultiert auf den Angaben der einzelnen Hochschulen und ist von der Haushalts- und Haushaltsansatzstatistik zu unterscheiden. Das Statistische Bundesamt macht in den Erläuterungen zur Publikation ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Vergleichbarkeit seit der Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens beeinträchtigt wird, da mittlerweile die Anzahl der kaufmännisch buchenden Hochschulen in allen Bundesländern stetig ansteigt: "Die Daten der Hochschulen werden im Rahmen der Hochschulfinanzstatistik in die durch die Kameralistik geprägten Einnahme- und Ausgabekategorien der Hochschulfinanzstatistik umgesetzt. Auch wenn die Hochschulen auf außerhalb des Kontensystems vorhandene Aufzeichnungen zurückgegriffen haben und die bei den kameralistisch buchenden Hochschulen nicht anfallenden Vorgänge (z.B. Abschreibungen , Zahlungsverkehr mit dem Träger) eliminiert wurden, können kleinere methodisch bedingte Unschärfen die Vergleichbarkeit beeinträchtigen." 1. Woraus setzen sich die Grundmittel konkret zusammen, die dem Statistischen Bundesamt zur Ermittlung der laufenden Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung je Studierenden nach Hochschularten und Ländern (Kapitel 2.2.1. des Tabellenteils des Berichtes „Monetäre hochschulstatistische Kennzahlen“) mitgeteilt wurden (bitte zusätzlich die entsprechenden Titel bzw. Haushaltskapitel des Landeshaushaltes inkl. Höhe des Ansatzes, aus denen Grundmittel im Sinne der Destatis-Veröffentlichung „Monetäre hochschulstatistische Kennzahlen 2014“ zur Verfügung gestellt werden, angeben)? Hierzu wird auf Abschnitt 2.1 der Erläuterungen verwiesen: "Die Berechnung der Kennzahlen erfolgt auf Basis der sog. laufenden Ausgaben (Grundmittel). Hierbei handelt es sich um den Teil der Hochschulausgaben, den der Hochschulträger aus eigenen Mitteln den Hochschulen für laufende Zwecke zur Verfügung stellt. Laufende Ausgaben (Grundmittel) werden ermittelt, indem zu den Ausgaben der Hochschulen für laufende Zwecke (Personalausgaben und laufende Sach-ausgaben) unterstellte Sozialbeiträge (Zusetzungen für die Altersversorgung und Krankenbehandlung) des verbeamteten Hochschulpersonals addiert und die nicht vom Träger stammenden Einnahmen subtrahiert werden. Darüber hinaus werden noch die Mieten und Pachten abgezogen. Die laufenden Ausgaben (Grundmittel) enthalten keine Investitionsausgaben ." Die Grundmittel der NRW-Hochschulen (ohne Medizin und ohne Investitionen) basieren im Wesentlichen auf den im Einzelplan 06 und den entsprechenden Hochschulkapiteln dargestellten Angaben zum Titel 685 10. Die vorangestellte Definition des Statistischen Bundesamtes macht allerdings deutlich, dass die länderübergreifende Abgrenzung der Hochschulfinanzstatistik nicht eineindeutig mit der Systematik des nordrhein-westfälischen Landeshaushalts korrespondiert. 2. Wie hoch wären die laufenden Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung je Studierenden, wenn die FernUni Hagen keine Berücksichtigung in den Statistiken fände (bitte für alle Tabellen des Kapitels 2.2.1. des Tabellenteils des Berichts „Monetäre hoch-schulstatistische Kennzahlen 2014“ aufschlüsseln)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13579 3 3. Welche Platzierung hätte Nordrhein-Westfalen in den sich ergebenden Rankings des Kapitels 2.2.1. des Tabellenteils des Berichts „Monetäre hochschulstatistische Kennzahlen 2014“, wenn die FernUni Hagen bei den laufenden Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung je Studierenden keine Berücksichtigung fände? Die entsprechende Tabelle ist als Anlage beigefügt. 4. Wie bewertet die Landesregierung das Abschneiden Nordrhein-Westfalens bei den laufenden Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung je Studierenden im deutschlandweiten Vergleich? Die Landesregierung sieht die Steigerung der laufenden Ausgaben an den Hochschulen im Vergleich der Bundesländer als Beleg für die politischen Anstrengungen zur Stärkung des Hochschulstandorts NRW. Mit einer Steigerung um 31 Prozent gegenüber dem Rechnungsjahr 2010 gehört Nordrhein-Westfalen zur Spitzengruppe im Ländervergleich. Die entsprechende Tabelle ist als Anlage beigefügt. Seit dem Jahr 2010 ist der nordrhein-westfälische Haushalt für Wissenschaft und Forschung von seinerzeit 5,83 Milliarden Euro sogar um rund 45 Prozent gewachsen. Der Etat im Geschäftsbereich des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung steigt mit 8,45 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2017 erneut auf ein historisches Hoch. Nie zuvor wurde in NRW so viel in Wissenschaft und Forschung investiert. Mit der jüngst unterzeichneten "Hochschulvereinbarung NRW 2021" werden die verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen der Hochschulen gesichert und weiter verbessert. Durch die Verstetigung von Hochschulpaktmitteln werden bis 2021 insgesamt 250 Millionen Euro in die Hochschulhaushalte verlagert. Anlage zur Antwort auf die Frage 2 und 3 der Kleinen Anfrage 5279 Baden-Württemberg 8.444 € Bayern 7.754 € Berlin 6.737 € Brandenburg 7.115 € Bremen 6.750 € Hamburg 8.289 € Hessen 6.611 € Mecklenburg-Vorpommern 7.268 € Niedersachsen 8.670 € Nordrhein-Westfalen 5.368 € darunter NRW ohne FeU Hagen 6.120 € Rheinland-Pfalz 5.900 € Saarland 7.703 € Sachsen 7.293 € Sachsen-Anhalt 8.283 € Schleswig-Holstein 6.686 € Thüringen 9.052 € Deutschland 6.955 € Baden-Württemberg 7.934 € Bayern 8.187 € Berlin 6.826 € Brandenburg 7.117 € Bremen 5.190 € Hamburg 6.765 € Hessen 6.395 € Mecklenburg-Vorpommern 8.647 € Niedersachsen 9.124 € Nordrhein-Westfalen 5.627 € darunter NRW ohne FeU Hagen 6.097 € Rheinland-Pfalz 6.149 € Saarland 7.328 € Sachsen 7.425 € Sachsen-Anhalt 8.214 € Schleswig-Holstein 7.915 € Thüringen 8.854 € Deutschland 7.058 € Laufende Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung je Studierenden im Jahr 2014 im Ländervergleich Universitäten (ohne Med. Einrichtungen/ Gesundheitswissenschaften der Universitäten) Hochschulen insgesamt (einschließlich Verwaltungsfachhochschulen) Land laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierenden in € Land laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierenden in € Anlage zur Antwort auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage 5279 2010 2011 2012 2013 2014 Baden-Württemberg 2.291.257 2.452.479 2.743.875 2.624.389 2.821.770 23 Bayern 2.297.425 2.473.021 2.511.682 2.789.022 3.009.118 31 Berlin 921.764 928.232 1.012.925 981.477 1.159.832 26 Brandenburg 291.267 286.929 312.392 329.803 353.811 21 Bremen 188.244 199.136 198.917 183.777 183.993 -2 Hamburg 577.147 597.447 626.308 663.466 654.635 13 Hessen 1.325.033 1.360.220 1.370.907 1.522.966 1.521.686 15 Mecklenburg-Vorpommern 286.776 322.873 329.528 328.386 336.314 17 Niedersachsen 1.438.519 1.457.661 1.513.473 1.633.918 1.743.722 21 Nordrhein-Westfalen 3.118.003 3.418.943 3.684.038 3.846.611 4.071.206 31 Rheinland-Pfalz 653.972 716.700 751.689 751.247 754.354 15 Saarland 158.132 222.409 259.192 209.583 216.404 37 Sachsen 675.789 719.622 758.973 765.078 834.568 23 Sachsen-Anhalt 428.015 451.010 458.925 477.326 451.655 6 Schleswig-Holstein 375.992 403.061 403.647 408.399 444.452 18 Thüringen 445.098 445.707 438.232 448.087 450.639 1 Deutschland 15.472.433 16.455.450 17.374.701 17.963.535 19.008.159 23 prozentuale Veränderung in 2014 gegenüber 2010 Hochschulen insgesamt (einschließlich Verwaltungsfachhochschulen) Land Laufende Ausgaben (in 1000 EUR) Entwicklung der laufenden Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung seit dem Jahr 2010 im Ländervergleich Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13579