LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13583 25.11.2016 Datum des Originals: 24.11.2016/Ausgegeben: 30.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5290 vom 27. Oktober 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/13294 Ausstattung der Polizei NRW mit Schutzhelmen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 4849 teilt mit Innenminister Ralf Jäger mit, dass Polizeibeamte im Wach- und Wechseldienst im Rahmen des vom LAFP NRW entwickelten Einsatzkonzeptes Amok-TE zunächst keine Schutzhelme erhalten sollen. In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ist dagegen geplant, für diese Einheiten schusssichere Titanhelme anzuschaffen . Der Minister begründet die Nicht-Anschaffung damit, dass auf dem Markt bisher „kein zertifizierter Helm mit der ballistischen Schutzwirkung VPAM 6 ermittelt werden“ konnte. Die Marktentwicklung werde aber kontinuierlich vom LZPD NRW beobachtet. Es müsse ein Modell gefunden werden, „welches den technischen und fachlichen Anforderungen entspricht“. Nach einer möglichen Schutzklasse der Helme habe ich jedoch in meiner Kleinen Anfrage gar nicht gefragt. Bemerkenswert ist, dass sich die Antwort des Ministers auf eine spezielle Schutzklasse beschränkt. Die Spezialeinheiten der Polizei NRW sind bereits mit Schutzhelmen ausgerüstet. Warum diese Modelle oder solche, wie sie in den drei genannten Bundesländern angeschafft werden sollen, nicht in Betracht kommen, erschließt sich nicht. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5290 mit Schreiben vom 24. November 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13583 2 1. Wie viele Schutzhelme sind aktuell für die Polizei NRW verfügbar? (Bitte Anzahl pro Spezialeinheit, Schutzklasse, Schutzwirkung nach VPAM auflisten) Die Landesregierung veröffentlicht grundsätzlich keine Details zur Ausstattung der Spezialeinheiten in öffentlich zugänglichen Dokumenten. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 4753 vom 4. Mai 2016 (LT-Drs. 16/12172). 2. Aus welchem Material bestehen die von den Spezialeinheiten der Polizei NRW verwendeten Schutzhelme? Die Landesregierung veröffentlicht grundsätzlich keine Details zur Ausstattung der Spezialeinheiten in öffentlich zugänglichen Dokumenten. 3. Welche Vorteile bzw. Nachteile der aktuell von der Polizei verwendeten Schutzhelme sieht die Landesregierung? Der bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere im Wachdienst und in der Bereitschaftspolizei verwendete Einsatzschutzhelm bietet einen Schlag- und Splitterschutz. Demgegenüber bieten die den Spezialeinheiten zugewiesenen Schutzhelme zudem ballistischen Schutz. Durch das sehr hohe Eigengewicht des ballistischen Schutzhelmes und den hieraus resultierenden besonderen Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit kommt mit Blick auf den Erhalt der taktischen Einsatzfähigkeit eine Verwendung lediglich im Bereich der Spezialeinheiten in Frage. 4. Was ist aus Sicht der Landesregierung gegen Schutzhelme aus einer schusssicheren Titanlegierung einzuwenden? (Bitte auch angeben, welche Legierung den größtmöglichen Schutz bieten kann.) Aus technischer Sicht sind Helme mit einer Titanlegierung grundsätzlich geeignet, ballistische Schutzwirkungen zu bieten. 5. Welche Legierung, welches Metall, welche Stoffe/Fasern/Kunststoffe, die in unterschiedlichen Helmen verschiedenster Schutzklassen Verwendung finden, hält die Landesregierung zur Ausrüstung der Polizei für sinnvoll und geeignet? (Bitte Vorund Nachteile, Erfahrungswerte, Schutzwirkungen angeben) Die Beurteilung der Eignung von Einsatzschutzhelmen und ballistischen Schutzhelmen hat auf der Grundlage der Technischen Richtlinien für ein modular aufgebautes System - Schutzhelm, Hör-/Sprechgarnitur, Atemschutzmaske - (Stand: Februar 2011) des Polizeitechnischen Institutes in Verbindung mit den zu erfüllenden Kriterien für die jeweils geforderte Schutzklasse zu erfolgen. Unabhängig der Verwendung bestimmter Stoffe/Fasern/Kunststoffe sind Funktionalität und Tragekomfort die ausschlaggebenden Kriterien. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13583