LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13594 28.11.2016 Datum des Originals: 25.11.2016/Ausgegeben: 01.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5273 vom 24. Oktober 2016 der Abgeordneten Angela Freimuth, Marcel Hafke und Thomas Nückel FDP Drucksache 16/13242 Wie ist die Antragslage bei den Maßnahmen des Landesprogramms „Mittelstand.innovativ !“? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unter der Federführung des FDP-Innovationsministers Prof. Dr. Andreas Pinkwart hat das Land 2008 das technologieoffene Landesprogramm „Mittelstand.innovativ!“ aufgelegt, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung innovativer Produkte und Herstellungsverfahren zu unterstützen. „Mittelstand.innovativ!“ umfasst dabei die Fördermaßnahmen „Innovationsgutschein“, „Innovationsassistent“ und „Innovationsdarlehen“. Der „Innovationsgutschein“ fungiert dabei als Eintrittskarte für KMU zu den Forschungslaboren von Hochschulen und Instituten. Mit einem Innovationsgutschein können Unternehmen 50 bzw. 80 (bei kleinen Unternehmen) Prozent der Kosten für externe Beratungs-, Forschungsund Entwicklungsleistungen erstattet werden. Die Innovationsgutscheine gelten in Fachkreisen dabei als außerordentliche Erfolgsgeschichte. Mit dem „Innovationsassistent“ können KMU, die bislang keine Akademiker beschäftigt haben, für die Beschäftigung eines Akademikers einen Zuschuss von bis 22.500 Euro pro Jahr erhalten . Unternehmen, die maximal fünf Akademiker beschäftigen, können noch mit bis zu 15.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die rot-grüne Landesregierung hatte dieses ebenfalls erfolgreiche Programm in Frage gestellt und zwischenzeitlich keine Fördergelder zur Verfügung gestellt . Mit dem „Innovationsdarlehen“ können KMU zinsgünstige Kredite für Investitionsvorhaben, welche die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm , die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren zum Ziel haben, beantragen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13594 2 Wie der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3842 der FDP-Landtagsfraktion vom 2. September (Drs. 16/9925) zu entnehmen war, waren in den Jahren 2014 und 2015 die Förderprogramme nach wie vor für Unternehmen attraktiv, allerdings ist die Bearbeitungsdauer von Anträgen erheblich gestiegen. Die Landesregierung wird deshalb gebeten, die Anlage der Antwort auf die Kleine Anfrage 3842 fortzuschreiben. Dabei sollen dieses Mal jedoch auch explizit die Zahl der bewilligten sowie die Zahl der offenen Anträge berücksichtigt werden. Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 5273 mit Schreiben vom 25. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. 1. Wie viele Fördermittel standen für die Maßnahmen des Förderprogramms „Mittelstand .innovativ!“ in den letzten drei Jahren zur Verfügung (bitte für den „Innovationsgutschein “, den „Innovationsassistenten“ und für das „Innovationsdarlehen “ jeweils für die Jahre 2014, 2015 und 2016 aufschlüsseln)? Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. 2. Wie viele Förderanträge wurden im Zuge der Maßnahmen des Förderprogramms „Mittelstand.innovativ!“ in den letzten drei Jahren bewilligt (bitte für den „Innovationsgutschein “, den „Innovationsassistenten“ und für das „Innovationsdarlehen “ inklusive der Höhe der bewilligten Fördersummen jeweils für die Jahre 2014, 2015 und 2016 aufschlüsseln)? Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Die jährlich bereitgestellten Projektmittel für den Innovationsgutschein und den Innovationsassistenten wurden jeweils vollständig ausgeschöpft. 3. Wie viele Förderanträge wurden im Zuge der Maßnahmen des Förderprogramms „Mittelstand.innovativ!“ in den letzten drei Jahren abgelehnt (bitte für den „Innovationsgutschein “, den „Innovationsassistenten“ und für das „Innovationsdarlehen “ inklusive der Höhe der beantragten Fördersummen und der Ablehnungsgründe jeweils für die Jahre 2014, 2015 und 2016 aufschlüsseln)? Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Die Ablehnungsgründe bei der Förderlinie Innovationsgutschein sind vielfältig. Häufige Gründe für Ablehnungen waren, dass die zur Förderung beantragte Maßnahme im Rahmen der Förderlinie nicht förderfähig war. Ferner haben Unternehmen häufig Anträge für bereits vergebene Aufträge gestellt oder die Bewilligung der Zuwendung nicht abgewartet, so dass ein vorzeitiger (förderschädlicher) Maßnahmenbeginn zu verzeichnen war. Bei der Förderlinie Innovationsassistent hat es lediglich in 2016 vier Ablehnungen gegeben. Die Gründe hierfür lagen darin, dass die verfügbaren Haushaltsmittel bei Antragstellung bereits ausgeschöpft waren, die Antragsteller ihre Anträge auf einen entsprechenden Hinweis aber nicht zurückgezogen haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13594 3 Gründe, weshalb ein Innovationsdarlehen nicht gewährt werden konnte, lagen meist darin, dass bestimmte Anforderungen, die im Merkblatt zum Förderprogramm definiert sind, nicht erfüllt wurden. 4. Wie lange dauerte die Bearbeitung der Förderanträge im Zuge der Maßnahmen des Förderprogramms „Mittelstand.innovativ!“ in den letzten drei Jahren (bitte für den „Innovationsgutschein“, den „Innovationsassistenten“ und für das „Innovationsdarlehen “ die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, die kürzeste Bearbeitungsdauer und die längste Bearbeitungsdauer sowohl für genehmigte, abgelehnte oder noch offene Anträge jeweils für die Jahre 2014, 2015 und 2016 aufschlüsseln)? Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Die Landesregierung geht davon aus, dass Mittelstand.innovativ! damit zu den Förderinstrumenten mit den im Bundesvergleich kürzesten Bearbeitungsdauern zählt. 5. Welche Institution führt nach Auflösung der Innovationsallianz die zentrale Bearbeitung der Anträge auf Innovationsgutscheine durch? Seit Auflösung der Innovationsallianz ist der Projektträger Jülich mit der administrativen Abwicklung , Bewilligung und Betreuung von Fördervorhaben der Förderlinie Innovationsgutschein beliehen worden. Nunmehr erfolgt die gesamte Abwicklung des Programms Mittelstand .innovativ! (mit Ausnahme des NRW.BANK.Innovationskredits) aus einer Hand über den Projektträger Jülich. 2014 2015 *2 2016 (Stichtag 27.10.16) 2014 2015 2016 (Stichtag 27.10.16) 2014 2015 2016 (Stichtag 15.10.16) 1 Verfügbare Mittel in TEUR 2.436 2.196 3.962 160 *3 1.100 2.542 44.450 600 - *4 Anzahl der Förderanträge / Kreditanträge insg. 210 187 144 - 34 35 92 12 7 Anzahl der bewilligten Förderanträge 203 174 135 - 28 26 87 10 9 Höhe der im Kalenderjahr neubewilligten Fördersummen in TEUR 1.480 1.295 1.000 - 990 984 Höhe der im Kalenderjahr abgerufenen Fördermittel in TEUR 881 906 700 160 *3 101 344 Anzahl der Ablehnungen 10 12 4 - - 4 8 0 1 Höhe der beantragten, aber abgelehnten Fördersummen in TEUR 70 90 25 - 0 150 Anzahl zurückgezogene/widerrufene Anträge 3 0 5 - 6 5 3 0 0 Bearbeitungsdauer in Tagen kürzeste Bearbeitungsdauer Anträge 3 6 3 - 8 17 1 1 1 längste Bearbeitungsdauer Anträge 80 46 72 - 65 152 2 5 5 durchschnittliche Bearbeitungsdauer Anträge 28 24 30 - 38 44 1,5 2 2 kürzeste Bearbeitungsdauer Bewilligungen 15 15 3 - 8 17 2 1 1 längste Bearbeitungsdauer Bewilligungen 122 114 70 - 65 68 4 3 3 durchschnittliche Bearbeitungsdauer Bewilligungen 41 70 30 - 38 32 2,5 2 2 kürzeste Bearbeitungsdauer Ablehnungen 33 41 41 - - 49 2 - 1 längste Bearbeitungsdauer Ablehnungen 181 47 72 - - 152 2 - 1 durchschnittliche Bearbeitungsdauer Ablehnungen 78 43 59 - - 120 2 - 1 *1 Der Zeitpunkt der Antragstellung liegt in einigen Fällen im Vorjahr der Bewilligung / Entscheidung. Vor diesem Hintergrund ergeben sich ggfs. bei der Summierung der gestellten Anträge, Bewilligungen und Ablehnungen Differenzen. *2 Im Jahre 2015 wurde der Innovationsgutschein von der Innovationsallianz und dem Projektträger Jülich teilabgewickelt, sodass bei den Bearbeitungsdauern ein gewichtetes Mittel gebildet worden ist. *3 In 2014 wurden Restmittel für Bewilligungen aus Vorjahren ausgezahlt. *4 Auskunft der NRW.BANK: Aus dem folgenden Grund wurde für 2016 keine Obergrenze für die insgesamt verfügbaren Zinszuschüsse festgelegt: Aufgrund des in 2016 extrem niedrigen Zinsniveaus ist es derzeit nicht möglich, den Zinssatz des Innovationsdarlehens mit Zinszuschüssen aus Mitteln der NRW.BANK zu subventionieren (der Zinssatz, zu dem die Hausbanken die Mittel bekommen, liegt bereits bei 0%). Da aus diesem Grund in 2016 keine Förderleistung der NRW.BANK zur Zinssubventionierung des Innovationsdarlehens (es geht nur um den Zinszuschuss, nicht um die Höhe des Darlehens)erforderlich ist, gibt es in diesem Jahr keine Obergrenze für die Höhe der Innovationsdarlehen, die die NRW.BANK vergeben könnte. *5 Für das Innovationsdarlehen erfolgen hier keine Angaben, da Fördersummen resp. Fördermittel aufgrund der Ausgestaltung des Instruments als Darlehen nicht einschlägig sind. Kleine Anfrage 5273 Mittelstand.innovativ! Frage 3*1 4 Innovationsgutschein Innovationsassistent Innovationsdarlehen 2*1 - *5 -*5 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13594