LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13611 28.11.2016 Datum des Originals: 25.11.2016/Ausgegeben: 01.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5292 vom 28. Oktober 2016 des Abgeordneten Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/13296 Sozialstandards für Praktikanten bei freiwilligen Praktika Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit den 1990er Jahren werden in Deutschland immer mehr Praktikanten beschäftigt. Das führte zeitweise dazu, dass von einer Generation „Praktikum“ gesprochen wurde. In der Folge wurde zwar eine Veränderung der gesetzlichen Regelungen vorgenommen, es gibt aber immer noch Möglichkeiten diese zu umgehen. Auch heute werden noch viele Praktikanten eingestellt. Die Wichtigkeit eines Praktikums kann auch daran ermessen werden, dass sich im Laufe der Zeit schon eigene Portale herausgebildet haben, wie etwa meinpraktikum.de, bei dem neben dem Suchen und Finden eines Praktikums auch Bewertungen abgegeben werden können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass neben der Wirtschaft gerade die staatlichen Stellen vorangehen, der Generation Praktikum die Möglichkeit zu geben, nicht ganz finanziell überfordert ihre ersten beruflichen Schritte zu gehen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5292 mit Schreiben vom 25. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13611 2 1. Wie sehen die Informationsangaben der vom Land in den Jahren 2014 und 2015 angebotenen Praktika aus? (Ich bitte um Aufschlüsselung nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte, wobei die Anzahl der Praktikumsverhältnisse, der Anteil von Hochschulabsolventen, die Dauer der Praktika und die Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung in Tabellenform erbeten wird) Zu dieser Frage verweise ich auf die als Anlage 1 beigefügte Übersicht. 2. Werden seitens des Landes Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium beschäftigt? In der Regel werden keine Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt. Ausnahmsweise absolvierten im MKULNV im Jahr 2015 zwei Hochschulabsolventen Pflichtpraktika im Rahmen einer Weiterbildung. 3. Werden seitens des Landes freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten? Grundsätzlich nein. Ausnahmen ergeben sich aus der anliegenden Tabelle. 4. Werden seitens des Landes Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt? Praktikantinnen und Praktikanten mit einer Vergütung werden seitens des Landes nicht beschäftigt . Die Ressorts zahlen lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 € im Monat gemäß dem Beschluss der Landesregierung vom 20.12.2011. 5. Bewirbt das Land freiwillige Praktikantenstellen im Landesdienst? In der Regel werden Praktikantenstellen nicht beworben. MFKJKS und MKULNV weisen im Internet auf die Möglichkeit hin. MGEPA nutzt das kostenfreie Portal einer Praktikumsbörse der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf für den Bereich Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation. Die Landesvertretungen beim Bund und der Europäischen Union weisen im Internet auf die Möglichkeit hin, dort Pflichtpraktika im Rahmen einer Studienordnung zu absolvieren. 2014 freiwillig verpflichtend Dienststelle Anzahl d. Praktikumsverhältnisse Anteil v. Hochschulabsolventen Dauer d. Praktika Höhe d. gezahlten Vergütung oder Entschädigung Anzahl d. Praktikumsverhältnisse Anteil v. Hochschulabsolventen Dauer d. Praktika Höhe d. gezahlten Vergütung o. Entschädigung FM 4 3 4 Wochen 6 Wochen 6 Monate 1 Monat Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011€ Geld von gemeinnütziger Werkstatt weiterbezogen 0 0 0 ./. JM 0 0 0 0 1 0 6 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 MAIS 0 0 0 0 11 0 4-6 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 MBWSV 15 0 zw. 1 Tag und 8 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 0 0 0 ./. MFKJKS 1 1 (fertig mit Studium) 11 Wochen Geld von Agentur bezogen 32 9 (im Masterstudium ) jeweils ca. 4-7 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 MGEPA 11 0 1 Woche bis zu 3 Monaten Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 5 0 6Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 MIWF 2 0 6- 8 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 4 0 3 - 6 Wochen ./. MKULNV 5 0 2 Wochen bis zu drei Monaten Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 19 0 2 Wochen bis zu 20 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 MWEIMH 0 0 0 0 13 0 4 Wochen bis 5 Monate Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 MSW 0 0 0 0 1 0 2 Wochen ./. StK 0 0 0 0 69 0 wie in der jew.Studienordnung vorgesehen zwi. 4 Wo. u. 3 Monaten Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 MIK 2 0 4 - 6 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 0 0 0 ./. 2015 freiwillig verpflichtend Dienststelle Anzahl d. Praktikumsverhältnisse Anteil v. Hochschulabsolventen Dauer d. Praktika Höhe d. gezahlten Vergütung oder Entschädigung Anzahl d. Praktikumsverhältnisse Anteil v. Hochschulabsolventen Dauer d. Praktika Höhe d. gezahlten Vergütung o. Entschädigung FM 2 2 6 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 2 1 2 Wochen 3 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 JM 0 0 0 0 5 0 jeweils 6 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 MAIS 0 0 0 0 20 0 4 - 13 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011nat MBWSV 12 0 zw. 3 Tagen und 8 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011) 0 0 0 ./. MFKJKS 1 0 4 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 32 12 (im Masterstudium) jeweils ca. 6 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 MGEPA 12 0 1 Woche bis zu 3 Monaten Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 4 0 6 bis 14 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 MIWF 3 0 4 - 6 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 7 0 3 - 6 Wochen ./. MKULNV 12 0 3 Wochen bis zu 3 Monaten t Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 25 2 3 Wochen bis zu 20 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 MWEIMH 0 0 0 0 9 0 2 - 8 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 MSW 0 0 0 0 4 1 1 - 4 Wochen ./. StK 0 0 0 0 46 0 wie in der jew.Studienordnung vorgesehen zw. 4 Wo. und 3 Monaten Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 MIK 7 0 4 - 6 Wochen Aufwandsentschädigung nach Kabinettbeschluss vom 20.12.2011 0 0 0 ./. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13611