LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13645 01.12.2016 Datum des Originals: 30.11.2016/Ausgegeben: 06.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5323 vom 8. November 2016 der Abgeordneten Angela Freimuth, Marcel Hafke und Susanne Schneider FDP Drucksache 16/13425 Zwei Jahre nach Verabschiedung des Hochschulzukunftsgesetzes II – Wie wirkt sich die Frauenquote an den Hochschulen aus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im September 2014 beschloss das Parlament mit rot-grüner Mehrheit, den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen das ihnen durch das Hochschulfreiheitsgesetz entgegengebrachte Vertrauen und die damit verbundene Anerkennung ihrer Leistung künftig zu verwehren. Das sogenannte Hochschulzukunftsgesetz ist geprägt von einem Grundtenor des Misstrauens gegenüber den Hochschulen Nordrhein-Westfalens. Kritiker des Hochschulzukunftsgesetzes sehen darin ein bürokratisches Ungetüm, welches die Hochschulen in ihrer bisherigen Arbeitsweise einschränkt und sie dazu degradiert, lediglich Vorgaben zu erfüllen, anstatt autonom Organisationsstrukturen auszuarbeiten. Durch diese Form der Aufgabenübertragung an das Ministerium und den bürokratischen Aufwand, den die Hochschulen tätigen müssen, um der Landesregierung Rechenschaft abzulegen, wird ein Verlust der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen und somit auch eine Rückwärtsentwicklung des Wissenschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen befürchtet. Es stellt sich im zweiten Jahr nach Verabschiedung der Gesetzesänderung nun die Frage, wie diese sich auf die Hochschulen ausgewirkt hat. Der von der Landesregierung vorgelegte Bericht (Vorlage 16/3407) erfolgte ohne Datenbasis und war geprägt von subjektiven Wahrnehmungen. Für eine objektive Bewertung der Zielerreichung und der verursachten Kosten sind aber vergleichbare Daten unerlässlich. Da die ministerialen Vorgaben unter anderem mit dem Ziel begründet wurden, den Frauenanteil an Lehrstühlen und in den Hochschulgremien zu erhöhen, stellt sich die Frage, wie sich der Frauenanteil entwickelt hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13645 2 Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 5323 mit Schreiben vom 30. November 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hat sich die Zahl der Lehrstuhlinhaberinnen entwickelt (bitte jeweils für 2014, 2015 und 2016 in absoluten und relativen Zahlen nach einzelnen Hochschulen aufschlüsseln)? 2. Wie hat sich die Zahl der Frauen in Hochschulgremien entwickelt (bitte jeweils für 2014, 2015 und 2016 in absoluten und relativen Zahlen nach einzelnen Hochschulen, Hochschulgremien und Statusgruppen aufschlüsseln)? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Die Koordinations- und Forschungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW stellt seit März 2014 jahresaktuelle genderbezogene Daten zu den 37 Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW in ihrem Statistikportal (http://www.genderreporthochschulen .nrw.de/statistikportal) online zur Verfügung. Die Daten basieren auf Sonderauswertungen des Landes (IT.NRW) und eigenen Erhebungen der Koordinations- und Forschungsstelle. In dem Portal lassen sich anwendungsfreundlich sowohl genderspezifische Auswertungen für einzelne Hochschulen als auch eine statistische Gesamtübersicht zu den nordrheinwestfälischen Hochschulen zu den Leitungsgremien (Jahre 2011-2016) und den Personalentwicklungen (Professuren Jahre 2000-2014, Daten für 2015 demnächst) generieren. Auf diese validen und öffentlich zugänglichen Daten wird zur Beantwortung der Frage 1 und 2 verwiesen. Für die Professuren 2015 finden Sie in der Anlage eine aktuelle Auswertung. Die Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. 3. Wie viele Ausnahmegründe bezüglich der Abweichung von der Frauenquote in Gremien bzw. paritätisch besetzter Wahllisten haben die Hochschulen bisher dokumentieren müssen (bitte nach Jahr, Hochschulen, Gremien und Gründen aufschlüsseln) Hierüber liegen dem Ministerium keine Erkenntnisse vor. Für die Hochschulen besteht in diesen Fällen keine Meldepflicht. In der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13645