LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13647 01.12.2016 Datum des Originals: 01.12.2016/Ausgegeben: 06.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5287 vom 26. Oktober 2016 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/13285 Pilotprojekt „Hygieneampel“ in Duisburg und Bielefeld Daten und Ergebnisse Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Städte Duisburg und Bielefeld haben ab Dezember 2013 als Pilotstädte am Pilotprojekt „Kontrollbarometer“ teilgenommen. Die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen in den beiden Städten wurden in eine von der Verbraucherzentrale NRW entwickelte App eingespeist. Die Ergebnisse wurden anschließend in die Ampelfarben grün, gelb oder rot aufbereitet. Im Mai 2015 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer Klage von vier betroffenen Gastronomen diese Umsetzung der „Gastroampel“ untersagt. Dier Ergebnisse dieses Pilotversuches werden von Minister Remmel regelmäßig als Begründung für das nunmehr im Gesetzgebungsverfahren befindliche Kontrollergebnis- Transparenz-Gesetz (KTG) angeführt. Wörtlich heißt es beispielsweise in einer Pressemeldung des Ministers vom 04. Mai 2016:“ "Durch eine konsequente Veröffentlichung der Kontrollergebnisse können wir eine Verbesserung erreichen - das zeigen die Erfahrungen aus unserem Pilotprojekt Hygiene-Ampel", sagte der Minister. Im Pilotversuch in den beiden Städten Bielefeld und Duisburg zeigte sich nach relativ kurzer Zeit ein positiver Effekt durch die Veröffentlichungen der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen im Internet.“ Diese angeführten Ergebnisse des Pilotprojektes sind bislang jedoch noch nicht veröffentlicht. Die Äußerungen des Ministers entziehen sich somit der näheren Überprüfung und Bewertung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13647 2 Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5287 mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. 1. Inwieweit existiert eine umfassende Auswertung des Pilotprojektes Hygieneampel aus den Städten Duisburg und Bielefeld? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hat das „Pilotprojekt Kontrollbarometer“ mit den Städten Bielefeld und Duisburg sowohl für die Projektlauftzeit von November 2011 bis Juni 2014 als auch für die Projektlaufzeit von Januar 2015 bis April 2016 umfassend ausgewertet. Die Auswertungen beziehen sich u.a. auf die Entwicklung der Zugriffszahlen und die Entwicklung der Betriebsbewertungen seit Beginn der Veröffentlichung der Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Städte Bielefeld und Duisburg auf der Website www.vz-nrw.de/appetitlich sowie der „Appetitlich“-App am 05.12.2013 bis Mitte diesen Jahres. Auch die Rückmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Gastronomen werden ausgewertet. Warum hat der Minister diese Ergebnisse (inklusive der Rohdaten) bislang der Öffentlichkeit noch nicht zur Verfügung gestellt? Die Ergebnisse für die einzelnen Betriebe werden der Öffentlichkeit mittels der Website www.vz-nrw.de/appetitlich sowie über die Appetitlich-App der VZ NRW öffentlich zugänglich gemacht. Sowohl über die Website als auch über die App ist es möglich, nachzuvollziehen wie sich der jeweilige Betrieb von einer zur nächsten Beurteilung entwickelt hat. Zusammenfassende Auswertungen wurden im Rahmen eigener Pressemitteilungen sowie durch Pressemitteilungen der VZ NRW, die jeweils mit meinem Haus abgestimmt waren, beschrieben und so die positive Entwicklung der Kontrollergebnisse verdeutlicht. Am 20. Januar 2015 wurden die Ergebnisse auf einer Landespressekonferenz vorgestellt. In Vorträgen der fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses wurden darüber hinaus die Inhalte und Entwicklungen des Pilotprojektes zum Kontrollbarometer in Fachkreisen wiederholt dargestellt. Was genau meint der Minister, wenn er von „einem positiven Effekt“ durch die Veröffentlichung der Ergebnisse spricht? Der positive Effekt zeigt sich unter anderem darin, dass sich die Kontrollergebnisse bei mehr als 70 Prozent der Betriebe, die seit Start des Pilotprojektes mehrfach kontrolliert wurden, verbessert haben. Betriebsinhaber nehmen die Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung ernster als ohne die Veröffentlichung ihres Ergebnisses. Zudem nutzen Gastronomen ihr gutes Abschneiden für Wettbewerbszwecke und veröffentlichen ihr Ergebnis freiwillig im Betrieb oder auf ihrer Internetseite. Auch die größere Transparenz und die damit verbundene Entscheidungsfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher sind ein positiver Effekt. 4. Inwieweit wurde das Wirtschaftsministerium in die Erarbeitung des Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) eingebunden? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13647 3 Im Vorfeld und im Rahmen der Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf des Kontrollergebnis- Transparenzgesetzes wurde das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW intensiv eingebunden. 5. Mit wie vielen Mitteln hat die Landesregierung das Pilotprojekt inklusive Erstellung der App bislang unterstützt (bitte aufschlüsseln)? Seit dem 15.11.2011 bis Ende 2016 unterstützt die Landesregierung das Pilotprojekt mit insgesamt 302.435 Euro. Davon entfallen auf Personalausgaben 89.924 Euro, auf Sachausgaben 170.537 Euro und auf Gemeinkosten 41.974 Euro. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13647