LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13648 01.12.2016 Datum des Originals: 01.12.2016/Ausgegeben: 06.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5304 vom 2. November 2016 der Abgeordneten Peter Biesenbach und André Kuper CDU Drucksache 16/13343 Sonderkommission zur Abschiebung krimineller Ausländer in Hamburg - Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Rückführung krimineller Ausländer? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die „Welt“ berichtet am 25. Oktober 2016 über die Pläne Hamburgs, eine Sonderkommission zur Abschiebung krimineller Ausländer einzurichten. Straffällig gewordene Ausländer sollen nach dem Willen von Hamburgs Innensenator schneller abgeschoben werden. Die Innenbehörde plane dafür den Aufbau einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe von Landeskriminalamt (LKA) und Ausländerbehörde. Die fünfköpfige Truppe solle Abschiebungen vorbereiten und durchführen. Ein Hauptaugenmerk der Ermittlungsgruppe solle darauf liegen, schwarzafrikanische Drogendealer abzuschieben. Nach Informationen der „Welt“ soll die Einheit mit dem Namen GERAS (Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rückführung ausländischer Straftäter) mit zwei Beamten der Zentralen Ausländerbehörde und drei Beamten der für Ausländerdelikte zuständigen Abteilung im Landeskriminalamt bestückt werden. Mit Start der Einheit soll auch die Zuständigkeit für straffällig gewordene Ausländer von der Ausländerbehörde auf die Polizei übergehen. Die Sondereinheit soll bereits am 1. November ihre Arbeit aufnehmen. Bereits heute sei Hamburg gegenüber Straftätern, die bereits in Haft seien, besonders konsequent. So seien allein im dritten Quartal dieses Jahres 28 Straftäter direkt aus der Strafhaft abgeschoben worden. Besonderes Augenmerk liege aber auch auf jenen Straftätern, die noch nicht inhaftiert sind. Sie stehen ganz oben auf der Liste der Abschiebungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13648 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5304 mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Rückführung krimineller Ausländer? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit des Aufbaus einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe von Landeskriminalamt (LKA) und Ausländerbehörden für Nordrhein-Westfalen, um die Rückführung krimineller Ausländer vorzubereiten und durchzuführen? 3. In welcher Form findet derzeit eine Zusammenarbeit von Polizei und Ausländerbehörden bei der Abschiebung von Straftätern in Nordrhein-Westfalen statt? Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Rückführung straffälliger Ausländer hat für Nordrhein-Westfalen eine hohe Relevanz. Deshalb werden alle Möglichkeiten genutzt, diesen Personenkreis prioritär zu bearbeiten. Hierbei kommt die bewährte und eingespielte Zusammenarbeit zwischen den in Nordrhein- Westfalen für die Rückführung zuständigen kommunalen Ausländerbehörden, den unterstützenden und vom Land finanzierten Zentralen Ausländerbehörden und der bei Bedarf Vollzugshilfe leistenden Polizei zum Tragen: Die Polizeibehörden unterrichten die zuständigen Ausländerbehörden fortlaufend - bezogen auf den Einzelfall - über von Ausländern begangene Straftaten. Die Ausländerbehörden prüfen, ob sich die straffällig gewordenen Personen in einem laufenden Asylverfahren befinden oder noch keinen Antrag gestellt haben. Diese Fälle werden dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemeldet, um eine kurzfristige Antragstellung und eine schnelle Asylentscheidung herbeizuführen. Zugleich werden die erforderlichen ausländerrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Hierzu besteht mit dem BAMF eine Vereinbarung, Straftäter, die als Asylsuchende eingereist sind, prioritär in das Asylverfahren zu bringen, um in diesen Fällen eine schnelle Entscheidung über den Asylantrag herbeizuführen. Gemäß §§ 47ff. Polizeigesetz NRW leistet die Polizei den zuständigen Ausländerbehörden auf Ersuchen Vollzugshilfe im Zusammenhang mit Abschiebungen, wenn die Notwendigkeit der Anwendung unmittelbaren Zwanges prognostiziert wird und die Ausländerbehörden nicht über die hierzu erforderlichen Dienstkräfte verfügen oder die Maßnahme nicht auf andere Weise durchsetzen können. Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 11.01.2016 wurden die beteiligten Behörden darüber unterrichtet, dass bezüglich der für den Einsatz der Polizei relevanten Gefahrenprognose auf das Erfahrungswissen der ersuchenden Ausländerbehörden abgestellt wird. Diese Maßnahme soll die Zusammenarbeit zwischen Ausländer- und Kreispolizeibehörden in diesem Bereich weiter verbessern. Als unterstützender Ansprechpartner steht den Ausländerbehörden insoweit die zum 01.06.2016 neu eingerichtete Zentrale Rückkehrkoordination NRW (ZRK NRW) zur Verfügung. Zu deren Aufgaben wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5201, LT-Drs. 16/13098, verwiesen. Letztlich kommt es für die Rückführbarkeit von Ausreisepflichtigen entscheidend auf die Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten an. Dies gilt sowohl für die Durchführung von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13648 3 Passersatzpapierverfahren sowie bei der Rücknahme ihrer eigenen Staatsangehörigen. Dieses zentrale Problem bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber können die Länder nicht in eigener Zuständigkeit lösen. Hier ist in erster Linie der Bund gefordert, im diplomatischen Wege mit den Herkunftsstaaten konsequenter als bisher deutsche Rückführungsinteressen durchzusetzen und eine bessere Kooperation zu erreichen. Das Land unterstützt diesen Prozess aktiv: Eine im August 2016 gegründete gemeinsame Bund-NRW-Task Force unter Beteiligung u.a. des Bundesministeriums des Innern, des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, des Auswärtigen Amtes, der Bundespolizei und der Zentralen Ausländerbehörde Köln, bedarfsweise auch weiterer Ressorts/Behörden, befasst sich in einem Pilotprojekt mit einer Verbesserung der Situation zunächst für Marokko. Im besonderen Fokus steht dabei eine effektivere Rückführung straffällig gewordener Ausreisepflichtiger. Das Land geht auch aktiv auf die Generalkonsulate ausländischer Staaten zu, um Vereinbarungen über die vorrangige Rückführung von Straftätern zu treffen. Im Übrigen lassen sich die strukturellen Verhältnisse in einem eng umgrenzten Stadtstaat wie Hamburg nicht auf ein Flächenland wie NRW mit 84 Ausländer- und 47 Kreispolizeibehörden übertragen. Hier bedarf es einer anders strukturierten horizontalen Kooperation der unterschiedlichen Akteure. 4. Wie viele ausreisepflichtige straffällig gewordene Ausländer leben derzeit in Nordrhein-Westfalen? Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. 5. Wie viele Ausweisungen/Rückführungen von Straftätern sind im bisherigen Jahr 2016 jeweils in den Monaten erfolgt? Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine retrograde Ermittlung unter Beteiligung sämtlicher 84 Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13648