LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13677 06.12.2016 Datum des Originals: 05.12.2016/Ausgegeben: 09.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5308 vom 3. November 2016 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/13385 Bestehen auf Landesebene Planungen für ein „Job-Ticket“ für Lehrerinnen und Lehrer? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Köln ist wiederholt die Frage von „Job- Tickets“ für Lehrerinnen und Lehrer diskutiert worden. Hierbei geht es um die Frage, ob durch eine Vereinbarung zwischen Kommunen oder auch von Seiten des Landes mit Verkehrsbetrieben vergünstigte Konditionen für die Kunden aufgrund der hohen Anzahl potentieller Interessenten vereinbart werden. Auf eine entsprechende FDP-Anfrage hin wurde am 08.06.2015 laut Protokoll auf Gespräche mit der Landesregierung hingewiesen. Die Bezirksregierung erteilte die Auskunft, dass das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen eine landesweite Einführung von Job-Tickets für Landesbedienstete plane. So heißt es laut Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung: „Die Bezirksregierung hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass das Finanzministerium Nordrhein- Westfalen als zuständige Behörde für die Finanzierung eine landesweite Regelung zur Einführung von Job-Tickets für alle Landesbediensteten, darunter auch die Lehrer/innen, plane. Eine eigene Regelung für in Köln beschäftigte Lehrer/innen, die zu einer Ungleichbehandlung führen würde, ist daher nicht vorgesehen und auch der Schulträger sollte von solchen Maßnahmen absehen, da es sich um eine Angelegenheit des Dienstherren der betroffenen Personen handelt.“ Ein Vertreter der örtlichen SPD erklärte laut Protokoll, man solle das Ergebnis der Bemühungen des zuständigen Ministeriums abwarten, da man von „regionalen Sonderbehandlungen“ absehen solle. Man habe den Wunsch bereits an die Landtagsfraktionen weitergegeben mit dem Ergebnis, dass nun konkrete Planungen für alle Beschäftigten des Landes liefen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13677 2 Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5308 mit Schreiben vom 5. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Job-Tickets für Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen werden derzeit dezentral durch die einzelnen Dienststellen bzw. Ressorts angeboten. Die Ausgestaltungen der jeweiligen Job- Ticket-Vereinbarungen sind sehr unterschiedlich. Insgesamt acht Verkehrsverbünde und die Deutsche Bahn bieten ihren Kunden verschiedene Tarife und Abnahmemodalitäten für ein Job-Ticket an. Die administrative Abwicklung der Job-Tickets für die Landesbediensteten erfolgt über die jeweiligen Dienststellen. 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die kommunale Unterstützung von Job-Tickets für Landesbedienstete vor (bitte aufschlüsseln nach Art des „Job- Tickets“ und kommunalem Standort)? Nein. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Äußerung der Bezirksregierung Köln, wonach das Finanzministerium ein landesweites Jobticket für Landesbedienstete plane? Das Finanzministerium prüft derzeit Möglichkeiten, den Zugang zu einem Job-Ticket-Angebot für die Landesbediensteten zu verbessern. Vor dem Hintergrund der verschiedenen Tarifbedingungen in Nordrhein-Westfalen sowie der dezentralen Angebotsverwaltung durch die Dienststellen bzw. Ressorts ist zunächst eine Bestandsaufnahme der bestehenden Job- Ticket-Vereinbarungen aller Dienststellen des Landes notwendig. Die Bestandsaufnahme wird zurzeit im Finanzministerium durchgeführt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. 3. Steht die Landesregierung gegenwärtig in Verhandlungen mit regionalen Verkehrsverbünden zum Thema Job-Ticket für Landesbedienstete (wenn nein, bitte erläutern, warum nicht)? 4. Wenn die Landesregierung in entsprechenden Verhandlungen mit regionalen Verkehrsverbünden zum Thema Job-Ticket für Landesbedienstete steht, welches weitere Vorgehen ist dort geplant? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Verhandlungen zwischen der Landesregierung und den regionalen Verkehrsverbünden finden gegenwärtig nicht statt. Grund hierfür ist die Notwendigkeit einer vorrangig durchzuführenden Bestandsaufnahme. 5. Falls das Land kein „Job-Ticket“ für Landesbedienstete plant: Hat das Land diesbezüglich bestimmte Erwartungen an die Kommunen? Nein. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13677