LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13698 06.12.2016 Datum des Originals: 05.12.2016/Ausgegeben: 09.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5318 vom 8. November 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/13420 Fahrzeugkontrollen gegen Einbrecherbanden auch in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut einem Bericht von SPIEGEL Online vom 01.11.2016 (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kontrollen-gegen-einbrecher-26-festnahmen-allein-inbayern -a-1119196.html) haben Bayern und drei weitere süddeutsche Bundesländer drei Tage lang gezielt und schwerpunktmäßig nach Einbrecherbanden gesucht. Nach Medienberichten wurden bei der Kontrolle von 10.500 Wagen 26 Tatverdächtige festgenommen. Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt - auch in Nordrhein-Westfalen - seit Jahren bedrohlich an. Letztmalig gab es in den späten Neunziger Jahren eine ähnlich hohe Quote. Die Polizei scheint machtlos gegen die oftmals ausländischen, gut organisierten Banden. Gerade die Grenznähe Nordrhein-Westfalens zu den Benelux-Staaten, aber auch die Dichte des Autobahnnetzes machen es Diebesbanden leicht, NRW schnell zu erreichen, einzubrechen und wieder zu verschwinden. Die gerade vereinbarte Kooperation der Innenminister von Bund und den Ländern NRW, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen mit den Kollegen aus Belgien und den Niederlanden muss nun mit Leben gefüllt werden. Erste Aktion soll eine "für November geplante gemeinsame Kontrolle" sein. Auch Hamburg setzt seit längerem auf Verkehrskontrollen und hat eine eigene Soko "Castle" eingerichtet. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5318 mit Schreiben vom 5. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die erfolgreiche Aktion der süddeutschen Bundesländer? Zu Aktionen anderer Länder trifft die Landesregierung keine Aussage. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13698 2 2. Welche genauen Pläne hat die Landesregierung für eine ähnliche Aktion gegen Einbrecherbanden in NRW? 3. Wie sollen die „für November geplanten gemeinsamen Kontrollen“ aussehen? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Im November werden die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bundespolizei, der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz sowie Belgiens und der Niederlande grenzüberschreitende Fahndungs- und Kontrolltage zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität durchführen. Eine vorab öffentliche Darstellung der spezifischen Einsatzräume und -details stünde den mit diesen Maßnahmen verfolgten Zielen entgegen. 4. Welche konkreten Maßnahmen (bitte einzeln und konkret auflisten) sind in der Kooperation mit Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Belgien, Niederlande und dem Bund außerdem geplant? Konkrete Maßnahmen zu den acht Kooperationsfeldern werden zwischen den Landeskriminalämtern, dem Bundeskriminalamt sowie den kriminalpolizeilichen Zentralstellen Belgiens und der Niederlande Anfang Dezember 2016 abgestimmt. 5. Plant die Landesregierung - ähnlich wie in Hamburg - eine eigene Sonderkommission zum gezielten Einsatz gegen Einbrecherbanden? Die Einrichtung einer einzigen Sonderkommission zur Bekämpfung von Einbrecherbanden ist für Nordrhein-Westfalen - als Flächenland - nicht vorgesehen. Soweit sich Ermittlungsansätze gegen Intensivtäter und kriminelle Banden im Spektrum des Wohnungseinbruchdiebstahls ergeben, obliegt es allen Kreispolizeibehörden darauf ausgerichtete Ermittlungskommissionen einzurichten. Aktuell bestehen 41 solcher Ermittlungskommissionen. Darüber hinaus hat die Landesregierung zur Bekämpfung mobiler Intensivtäter der Eigentumskriminalität bereits im August 2013 die Rahmenkonzeption „MOTIV - Mobile Täter im Visier“ landesweit umgesetzt. Die Kriminalhauptstellen führen Ermittlungen gegen die vom Landeskriminalamt identifizierten „MOTIV-Täter“ personenorientiert und vorzugsweise in Ermittlungskommissionen. Hierzu entwickeln sie repressive und präventive Konzepte und schöpfen - in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft - alle einsatz- und kriminalfachlich gebotenen verdeckten und offenen Ermittlungsoptionen konsequent aus. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13698