LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13719 08.12.2016 Datum des Originals: 07.12.2016/Ausgegeben: 13.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5314 vom 7. November 2016 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/13396 Gewalttätige Clan-Fehde mit mehreren Verletzten bei einem Bezirksligaspiel in Güsten? – Welche genauen Kenntnisse besitzt die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers vom 07.11.2016 zufolge endete ein Fußballspiel in der Bezirksliga im westfälischen Güsten in einer wilden Prügelei und wurde in der 70. Minute abgebrochen. „Mit Baseballschlägern und Eisenstangen bewaffnet stürmten rund 30 Männer während der Partie das Spielfeld, auf dem sich der SV Grün-Weiß Welldorf-Güsten und die Sportfreunde Düren gegenüberstanden, wie die Polizei in Düren am Sonntagabend mitteilte.“ (Kölner Stadt-Anzeiger vom 07.11.2016 „Mehrere Verletzte: Dutzende Männer stürmen NRW- Bezirksligaspiel mit Eisenstangen“). Dem Bericht zufolge prügelten die Männer auf Spieler und Zuschauer ein, neun Menschen wurden verletzt. Drei Verletzte wurden im Krankenhaus behandelt. In einem Facebook-Post erklärte der Vorstand des SV Grün-Weiß Welldorf-Güsten, dass es sich „[…] nach bisherigem Kenntnisstand um eine Clan-Fehde, die leider auf dem Sportplatz ausgetragen worden sei […] handelt. Der Vereinsvorstand zitiert den Bericht von Augenzeugen, wonach „einige Personen in Besitz von Schusswaffen waren, die aber nicht zum Einsatz kamen.“ (Kölner Stadt-Anzeiger vom 07.11.2016). Laut Express vom 07.11.2016 habe die Polizei bereits bestätigt, „[…] dass der Angriff gegen Spieler libanesischer Herkunft gerichtet war.“ (Express online vom 07.11.2016 „Jülich Clan- Fehde: Neun Verletzte bei brutalem Angriff auf Fußballspiel“). Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5314 mit Schreiben vom 7. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und dem Justizminister beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13719 2 1. Welche genauen Kenntnisse besitzt die Landesregierung zum Vorfall? Der der Anfrage zugrunde liegende Sachverhalt war Gegenstand der Befassung des Innenausschusses in seiner Sitzung am 24. November 2016. Auf die Innenausschusssitzung und insbesondere auf meinen Bericht vom 22. November 2016 (Vorlage 16/4517) wird hiermit verwiesen. 2. Welche genauen Kenntnisse besitzt die Landesregierung zum Hintergrund des Übergriffs insbesondere hinsichtlich der Äußerungen des Vereinsvorstandes und der Aussagen der Polizei, es handele sich um eine Clan-Fehde bzw. der Angriff sei gegen libanesische Spieler gerichtet gewesen? Siehe Antwort zur Frage 1. 3. Welche gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen „Familienclans“ sind der Landesregierung insgesamt in ganz NRW in 2016 bekannt (bitte unter Angabe Ort/Datum/Hintergrund/Anzahl Verletzte/polizeiliche Maßnahmen)? Eine landesweit statistische Auswertung polizeilicher Einsätze, denen gewalttätige Auseinandersetzungen so genannter „Familienclans“ zu Grunde liegen, erfolgt nicht. 4. Was unternimmt die Landesregierung konkret, um den Fußball auf Amateurebene vor Gewalt zu schützen? Grundsätzlich sind die Sportverbände und -vereine für die Sicherheit der von ihnen durchgeführten Veranstaltungen verantwortlich. Bei auftretenden Störungen greifen seit Jahrzehnten das Regelwerk und die einschlägigen Maßnahmen der Sportverbände. Die öffentliche Hand und mit ihr insbesondere die Sicherheitsbehörden werden immer nur dann tätig, wenn dies zur Gefahrenabwehr im konkreten Einzelfall anlassbezogen erforderlich erscheint oder es aufgrund des Legalitätsprinzips eine Verpflichtung hierzu gibt. Zur hohen Anzahl der Spielbegegnungen in den Amateurspielklassen, deren grundsätzlich geringe Störanfälligkeit, weiteren Besonderheiten sowie den zahlreichen (gewaltpräventiven) Maßnahmen und Initiativen der Sportverbände berichtete ein Vertreter des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes umfänglich dem Sportausschuss in seiner Sitzung am 9. Juni 2015 zu Tagesordnungspunkt 3. Auf das entsprechende Ausschussprotokoll (Apr 16/920) wird verwiesen. 5. Wie viele Vorfälle bei einem Fußballspiel (z.B. Platzsturm, Übergriffe auf Schiedsrichter, Zuschauer oder andere Mannschaften, gewalttätige Ausschreitungen, etc.), die polizeiliche Maßnahmen erfordern, sind der Landesregierung aus dem laufenden Jahr 2016 bekannt? Die in der Fragestellung erbetenen Angaben zu bestimmten Störungen werden in der Detailtiefe statistisch nicht erhoben. Eine erforderliche retrograde händische Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht umsetzbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13719 3 Die Landesinformationsstelle Sporteinsätze beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen erstellt saisonbezogen jeweils einen NRW-Jahresbericht Fußball, der die Sicherheitslage bei Fußballspielen an Standorten der ersten vier Spielklassen in Nordrhein- Westfalen anhand erhobener Kennzahlen zusammenfasst. Die NRW-Jahresberichte Fußball sind im Internet für jedermann abrufbar. Der NRW-Jahresbericht Fußball für die Saison 2015/16 wurde den Mitgliedern des Innenausschusses in der Sitzung vom 27. Oktober 2016 vorgestellt (siehe hierzu auch Bericht der Landesregierung vom 24. Oktober 2016, Vorlage 16/4365), auf die hiermit verwiesen wird. Eine landesweit flächendeckende statistische Auswertung der Vorkommnisse bei Fußballspielen durch die Polizei in darunter befindlichen Spielklassen erfolgt hingegen nicht. Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl von Fußballspielen jedes Wochenende in sämtlichen Alters- und Spielklassen und der grundsätzlich geringen Störanfälligkeit dieser Begegnungen erscheint dies auch nicht erforderlich. Darüber hinaus wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13719