LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13742 12.12.2016 Datum des Originals: 09.12.2016/Ausgegeben: 15.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5316 vom 7. November 2016 der Abgeordneten Marie-Luise Fasse CDU Drucksache 16/13416 Integration von Flüchtlingen in das Handwerk Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor etwa einem Jahr haben die Kreishandwerkerschaft des Kreises Wesel und die Volksbank Niederrhein eG den „Dialog für Ausbildung“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, junge Menschen in freie Ausbildungsplätze im Handwerk zu vermitteln. Mittlerweile haben sich etwa 1200 Unternehmen aus dem gesamten Kreis dem „Dialog“ angeschlossen. Da auch dem Kreis Wesel immer mehr Flüchtlinge zugewiesen wurden, haben die Partner bereits Ende 2015 die Initiative inhaltlich ausgeweitet mit dem Ziel, Flüchtlinge schnell und unbürokratisch in Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. In der Praxis erweist es sich jedoch für die Handwerksunternehmen als außerordentlich schwierig bzw. faktisch unmöglich, die hohen bürokratischen Hemmnisse zur Rekrutierung von Flüchtlingen als Praktikanten oder gar Auszubildende eigenständig zu überwinden. Die Unternehmen wünschen sich Ansprechpartner („Kümmerer“), die Flüchtlinge mit Bleibeperspektive in Praktika und Ausbildung vermitteln und die hierfür erforderlichen bürokratischen Aufgaben übernehmen. Solche „Kümmerer-Stellen“ sind zum Beispiel in Baden-Württemberg geschaffen worden und werden von der dortigen Landesregierung finanziell unterstützt. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 5316 mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13742 2 Vorbemerkung der Landesregierung Im vergangenen Jahr sind in sehr kurzer Zeit so viele Menschen wie noch nie zuvor zu uns nach NRW gekommen. Die Akteure in den Kommunen, die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter sowie die Landesregierung haben in sehr kurzer Zeit - ohne, dass hier ein großer Planungsvorlauf möglich gewesen wäre - erhebliche Anstrengungen unternommen, um auf diese neuen Herausforderungen zu reagieren. So richtet beispielsweise der Ausbildungskonsens NRW seinen Blick gezielt darauf, wie jungen Geflüchteten der Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung gelingen kann. Hierzu sind in den letzten Monaten zahlreiche Maßnahmen und Initiativen auf den Weg gebracht worden. Landesweit steht eine Vielfalt an lokalen Aktivitäten von professionellen und ehrenamtlichen Akteuren zur Verfügung, die gemeinsam geflüch-tete Menschen dabei unterstützen, den Weg in Ausbildung und Arbeit erfolgreich zu gestalten. Dieses Engagement wird im Rahmen der Landesaktion „NRW. Das machen WIR!“ auf der Landkarte der guten Ideen sichtbar gemacht ( www.das-machen-wir.nrw ). 1. Plant die Landesregierung die Einrichtung oder Förderung solcher „Kümmerer- Stellen“, deren ganz konkrete Aufgabe die eines (Ver-)Mittlers zwischen Flüchtlingen und Unternehmen ist? In Nordrhein-Westfalen wird im Rahmen des Landesprogramms „Starthelfendes Ausbildungsmanagement“ die Vermittlung und Beratung von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz auf unbesetzte Ausbildungsstellen mit ESF-/Landesmitteln mit 32 Vollzeitstellen gefördert. Starthelfende mit dem Schwerpunkt „Migration“ beraten auch junge Flüchtlinge. In der Flüchtlingskonferenz „Integration durch Arbeit“ am 14. Dezem-ber 2015 haben Spitzenvertreter von Unternehmen, Gewerkschaften und Kammern Maßnahmen zur schnelleren Eingliederung der Flüchtlinge an Rhein und Ruhr verabredet. In Folge wurde (u.a.) das Landesprogramm um die Förderung von 10 Starthelfenden mit dem Schwerpunkt der Flüchtlingsintegration bei den Industrie- und Handelskammern bzw. den Handwerkskammern erweitert. Nach Bedarfsabstimmung bei den Kammern durch den West-deutschen Handwerkskammertag wurde ein Bedarf für fünf Starthelferstellen zur Flüchtlingsintegration gemeldet, die seit dem 1. September 2016 zur Verfügung stehen; so auch bei der Niederrheinischen IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg. Das bestehende Förderangebot zur Unterstützung junger Geflüchteter und Unternehmer beim Zugang in Ausbildung wird derzeit als ausreichend betrachtet. 2. Wie unterstützt die Landesregierung die Unternehmen konkret bei deren Bemühungen, Flüchtlinge in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren? Zu den Aufgaben der Starthelfenden gehören: - Das „Aufschließen“ von interessierten und geeigneten Flüchtlingen für eine betriebliche Ausbildung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13742 3 - Die Begleitung von Flüchtlingen mit den vielfältigen Aufgaben der Information, Beratung, Unterstützung bei Behörden, bei persönlichen Problemen, Kennenlernen von Betrieben etc. - Die Unterstützung von Flüchtlingen, um an Bildungsmaßnahmen teilnehmen zu können, die sie hinsichtlich Sprache, Orientierung, (Arbeits- und Lern-)Kultur „betriebsfähig" machen - Die Sicherstellung einer Beschäftigungserlaubnis vor Vermittlung in einen Betrieb - Die Recherche, welche Angebote es vor Ort gibt, in die Flüchtlinge zwecks Qualifizierung vermittelt werden können - Die Vernetzung mit kommunalen Integrationszentren, "Integration Points", Jugendmigrationsdiensten und insbesondere Berufskollegs, in denen internationale Förderklassen (IFöK) eingerichtet sind. 3. Welche bürokratischen Auflagen müssen die Betriebe und Unternehmen erfüllen, um Flüchtlinge als Praktikanten, Auszubildende oder Arbeitskräfte einzustellen? Anerkannte Flüchtlinge, Asylsuchende, Asylbewerber/innen und Geduldete haben verschiedene Aufenthaltsstatus. Davon ist abhängig, ab wann und unter welchen Bedingungen eine Beschäftigung möglich ist. 4. Welche konkreten Ansätze verfolgt die Landesregierung, den seitens des Dialogs für Ausbildung im Kreis Wesel beklagten bürokratischen Aufwand zu reduzieren? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Gibt es in anderen Kreisen oder Kommunen in Nordrhein-Westfalen ähnliche Bemühungen und Initiativen wie den „Dialog für Ausbildung“ im Kreis Wesel (bitte einzeln aufführen)? Die lokalen Angebote sind vielfältig und dynamisch. Eine entsprechende Übersicht liegt nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13742