LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13747 12.12.2016 Datum des Originals: 09.12.2016/Ausgegeben: 15.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5352 vom 16. November 2016 des Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk CDU Drucksache 16/13487 Die Festnahme des Terrorverdächtigen Ahmad Abdulaziz Abdullah A., alias "Abu Walaa" Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Dienstag, den 8. November 2016, nahmen Polizeibeamte den 32-jährigen Iraker Ahmad Abdulaziz Abdullah A., alias "Abu Walaa" und vier seiner Komplizen fest. Der mutmaßliche Islamist und sein Netzwerk traten in der Vergangenheit auf diversen salafistischen Veranstaltungen als Prediger auf. Sein Ziel war es Kämpfer an den Islamischen Staat (IS) in Syrien zu vermitteln und deren Ausreise zu organisieren. Der Iraker predigte hauptsächlich im Deutschen Islamkreis in Hildesheim (DIK) und rekrutierte junge Muslime für den Dschihad. Er lebte seit 2000 in Deutschland und wurde seit längerem vom Verfassungsschutz beobachtet. Der mutmaßliche „Kopf“ des Terrornetzwerks in Deutschland war wohnhaft in St. Tönis (Kreis Viersen) und lebte dort zusammen mit seiner Familie (WZ, 08.11.2016). Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5352 mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Zu dem Personenkreis sind Ermittlungen des Generalbundesanwalts anhängig. Die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen erfolgt daher lediglich insoweit, als dass Ermittlungen nicht gefährdet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13747 2 1. Wie finanzierte Ahmad Abdulaziz Abdullah A., alias „Abu Walaa“ sich und insbesondere den Lebensunterhalt seiner Familie während seines Aufenthalts in Deutschland seit dem Jahr 2000? Herr Ahmad Abdulaziz Abdullah A. alias "Abu Walaa" hat in der Vergangenheit zwei Modeboutiquen in Niedersachsen betrieben. Weitere Informationen zu Einkommensquellen liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Welchen Asylstatus hatten die fünf festgenommenen Verdächtigen? Dem Festgenommenen „Abu Walaa“ wurde in 2001 die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 4 AsylG zuerkannt. Seit 2008 verfügt er über eine Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG. Von den weiteren vier Tatverdächtigen verfügte einer über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG, (eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten). Diese befindet sich aktuell in der aufenthaltsrechtlichen Prüfung. Ein Tatverdächtiger ist im Besitz einer bis Juli 2018 befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG, (Familiennachzug zu Deutschen: Ehegatte), einem weiteren Tatverdächtigen wurde subsidiärer Schutz zuerkannt und eine bis Juni 2017 befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 25 erteilt. Ein weiterer Tatverdächtiger hat die deutsche Staatsangehörigkeit . 3. Sind der Landesregierung Auslandsreisen der fünf festgenommenen Terrorverdächtigen seit 2012 bekannt? Hierzu können aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen keine Angaben gemacht werden. 4. War Ahmad Abdulaziz Abdullah A. alias „Abu Walaa“ unter seinem bürgerlichen Namen bei einer Ausländerbehörde in Nordrhein-Westfalen registriert? Ja. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13747