LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13748 12.12.2016 Datum des Originals: 09.12.2016/Ausgegeben: 15.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5330 vom 9. November 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/13443 Zentrale Landesaufnahmeeinrichtung in Bochum – Wie erklärt die Landesregierung die erneute Verzögerung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Bochum soll eine zentrale Registrierungsstelle für alle Flüchtlinge in NRW aufgebaut werden. Flüchtlinge würden in die zentrale Landes-Erstaufnahmeeinrichtung gebracht und dort registriert werden. Geprüft werde u. a., wo der Betreffende in Deutschland ein Asylverfahren zu durchlaufen habe. Mitarbeiter des Landes und des Bundes würden rund um die Uhr eingesetzt. Die zentrale Landesaufnahmeeinrichtung sollte zunächst im Sommer 2016 ihre Arbeit aufnehmen. Dann wurde erklärt, dass die Inbetriebnahme zum 01.01.2017 erfolgen solle. Mit der Ergänzung zum Haushaltsentwurf 2017 erklärt die Landesregierung nun den verringerten Mittelansatz im entsprechenden Haushaltsansatz, dass der verzögerte Start der Einrichtung erst zum 01.03.2017 erfolge. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5330 mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Aus welchem Grund verzögert sich die Inbetriebnahme der zentralen Landesaufnahmeeinrichtung in Bochum erneut? Eine im Sommer 2016 beauftragte Schadstoffuntersuchung hat aufgezeigt, dass in den beiden für eine Inbetriebnahme der Landeserstaufnahmestelle vorgesehenen Gebäuden asbesthaltige Baustoffe verbaut wurden. In einem der beiden Gebäude wurde zudem eine PCB-Belastung festgestellt. Darüber hinaus sind an einem der beiden Gebäude, anders als zunächst bei der Grobkostenschätzung zu Beginn der Baumaßnahme angenommen, umfängliche Arbeiten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13748 2 im Bereich der Heizungs- und Elektroinstallation erforderlich. Dies führte zu einer Neubewertung der Art und des Umfanges der nötigen Sanierungsarbeiten an den Gebäuden, was wiederum die Vergabeverfahren verzögerte und den Termin der Inbetriebnahme verschiebt. 2. Welche Folgen für das Aufnahmesystem in Nordrhein-Westfalen hat die verspätete Inbetriebnahme der geplanten Landesaufnahmestelle in Bochum, wenn deren Betrieb doch ein entscheidender Schritt werden sollte, um die Registrierung und Aufnahme von Flüchtlingen in NRW effektiver zu gestalten? 3. Welche Folgen ergeben sich für andere Aufnahmeeinrichtungen durch die abermals verzögerte Inbetriebnahme und die Übernahme der Aufgaben? Durch die Verpflichtung sämtlicher Flüchtlinge, sich künftig bei der Landeserstaufnahme zu melden, wird sich das Land in die Lage versetzen, neben der Überprüfung der Identität der Flüchtlinge umgehend klären zu können, welches Bundesland für das eigentliche Asylverfahren , sowie die Unterbringung und Versorgung zuständig ist. Bei eigener Zuständigkeit des Landes NRW erfolgt eine Verteilung der Flüchtlinge auf die Erstaufnahmeeinrichtungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Registrier- und Aufnahmefähigkeiten nach Vorankündigung . Außerdem können vulnerable Personen schnell identifiziert und besonders betreut werden . Gesicherte Prozessabläufe und -geschwindigkeiten durch Etablierung der Landeserstaufnahmestelle bedeuten Planungssicherheit für alle Beteiligten. Zugleich wird so schnellstmöglich die angemessene Versorgung der Flüchtlinge gewährleistet. Bis zur Etablierung der Landeserstaufnahme organisiert derzeit die Bezirksregierung Arnsberg in enger Abstimmung mit den übrigen Bezirksregierungen die Umverteilung der Flüchtlinge auf die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Bei Engpässen einzelner Erstaufnahmeeinrichtungen werden Flüchtlinge sofort auf andere Erstaufnahmeeinrichtungen per Bus verteilt, um die Kapazitäten des Landes entsprechend ausnutzen zu können. 4. In welcher Form findet eine Absprache mit dem BAMF darüber statt, in welcher Form die LEA Bochum zu welchem Zeitpunkt Aufgaben im Aufnahmesystem NRW übernimmt? Die Absicht des Landes NRW, eine Landeserstaufnahme in Bochum zu etablieren, wurde gegenüber dem Bundesamt bereits kommuniziert. Die damit einhergehenden Verfahrensänderungen wurden mit dem Bundesamt abgestimmt. Darüber hinaus findet ein steter Austausch zwischen Land und Bundesamt in sämtlichen Bereichen der Zusammenarbeit statt. 5. Kann die Landesregierung sicherstellen, dass die LEA Bochum überhaupt jemals in Betrieb genommen wird? Das Ziel der Inbetriebnahme der Landeserstaufnahmeeinrichtung steht ungeachtet verlängerter Bauzeiten nicht zur Disposition. Durch die enge Zusammenarbeit der Bezirksregierung Arnsberg mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW bei der baulichen Umsetzung bzw. Steuerung des Projektes wird alles daran gesetzt, einen schnellstmöglichen Betrieb der Landeserstaufnahme zu erreichen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13748