LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13752 13.12.2016 Datum des Originals: 12.12.2016/Ausgegeben: 16.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5312 vom 4. November 2016 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/13394 Wie geht es weiter mit der Korruptionsbekämpfung in der Öffentlichen Verwaltung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Neben der Gesetzgebung des Bundes (StGB) beruht die Korruptionsprävention und -repression in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen auf dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW und dem jährlichen Lagebild Korruption des Landeskriminalamtes sowie der Führung eines Vergaberegisters. Während die Korruption im Zielbereich der Politik in den letzten Jahren nicht feststellbar war, sie im Zielbereich der Justiz auf geringem Niveau erfasst wurde und die Korruption im Zielbereich der Wirtschaft rückläufig war, so stieg sie im Zielbereich der Öffentlichen Verwaltung weiter an. Die Wirksamkeit der eigenen Gesetzgebung Nordrhein-Westfalens ist auch im Landtag in der Vergangenheit schon kritisch diskutiert worden. Von Dunkelziffern in den verschiedenen Zielbereichen ist ebenso auszugehen, wie auch von einem gesunden Grundvertrauen der Politik und der Bürgerinnen und Bürger in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst. Dennoch erfordert das Thema Korruption eine regelmäßige Beobachtung auch durch die Politik, da es geeignet ist, das Ansehen des Öffentlichen Dienstes zu beschädigen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5312 mit Schreiben vom 12. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13752 2 1. Wie teilen sich die 256 Korruptionshandlungen im Zielbereich der Öffentlichen Verwaltung im Jahre 2015 auf die Geltungsbereiche des KorruptionsbG NRW auf? Die im Lagebild Korruption des Landeskriminalamts NRW für das Jahr 2015 aufgeführten 256 Korruptionsverfahren des Zielbereichs „Öffentliche Verwaltung“ nehmen Bezug auf „Öffentliche Stellen“ im Sinne von § 1 Absatz 2 Nr. 1 und 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW (KorruptionsbG NRW). Daten hierzu ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Anzahl Verfahren § 1 Abs. 2 Nr. 1 KorruptionsbG NRW 64 § 1 Abs. 2 Nr. 2 KorruptionsbG NRW 150 Summe 214 Zudem sind im Lagebild Korruption des Landeskriminalamts NRW auch Verfahren des Zielbereichs „Öffentliche Verwaltung“ aufgeführt, bei denen zwar eine Zuständigkeit nordrhein-westfälischer Strafverfolgungsbehörden gegeben war, die von Korruption betroffenen Behörden allerdings nicht dem Geltungsbereich des § 1 KorruptionsbG NRW unterlagen (Bundesbehörden , Verwaltungsbehörden anderer Bundesländer oder ausländische Behörden). Daten hierzu ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Anzahl Verfahren Bundesbehörde 7 Behörde eines anderen Bundeslandes 28 Ausländische Behörde 7 Summe 42 2. Welche Arten von Begleitdelikten waren speziell im Zusammenhang mit dem Zielbereich der Öffentlichen Verwaltung festzustellen? Daten hierzu ergeben sich aus der folgenden Tabelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13752 3 Anzahl Delikte1 Untreue (§ 266 StGB) 335 Steuerhinterziehung (§ 370 AO) 59 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 298 StGB) 31 Betrug (§ 263 StGB) 30 Urkundenfälschung (§ 267 StGB) 10 Strafvereitelung (§ 258 f StGB) 1 3. Gegen wie viele Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen sind auf der Grundlage der im Jahre 2015 aufgedeckten Handlungen letztlich disziplinarische Maßnahmen bzw. gerichtliche Verurteilungen erfolgt? Daten zur Anzahl der von „Öffentlichen Stellen“ getroffenen disziplinarrechtlichen Maßnahmen werden an zentraler Stelle nicht geführt. Der Landesregierung liegen darüber hinaus auch keine validen Daten dazu vor, ob Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auf Grundlage der im Jahre 2015 aufgedeckten 256 Korruptionshandlungen „im Zielbereich der Öffentlichen Verwaltung“ verurteilt wurden. Eine entsprechende Sondererhebung, die bei sämtlichen Staatsanwaltschaften des Landes von Hand vorzunehmen wäre, ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Generalstaatsanwältinnen und der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf, Hamm und Köln berichten dem Justizminister jährlich über die Anzahl der von den Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruption in Bielefeld, Bochum, Köln und Wuppertal eingeleiteten Strafverfahren. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaften befassen sich nach der Rundverfügung des Justizministeriums vom 1. Dezember 1998 mit Straftaten, „die nach ihrer Begehungsweise oder wegen des Umfangs des durch sie verursachten Schadens geeignet sind, das Vertrauen der Allgemeinheit auf die ordnungsgemäße Arbeit der Behörden und der öffentlichen Einrichtungen und/oder das Vertrauen der Allgemeinheit auf die Redlichkeit des geschäftlichen Verkehrs und/oder die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu stören.“ Demnach wurden im Jahr 2015 Verfahren gegen 29 Amtsträger bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingeleitet. Diese Verfahren wurden wie folgt abgeschlossen: 1 Delikte, die im Rahmen der zu Frage 1 aufgeführten 256 Korruptionsverfahren bearbeitet wurden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13752 4 Verfahrenseinleitungen gegen Amtsträger bei einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Korruptionsdelikte im Jahr 2015 Anzahl Verfahren davon eingestellt nach § 170 Absatz 2 StPO 14 davon eingestellt nach § 153a Absatz 1 StPO 3 davon eingestellt nach § 153 Absatz 1 StPO 1 davon eingestellt nach § 154 Absatz 2 StPO 1 Erhebung der öffentlichen Klage 1 Ermittlungen dauern an 9 4. Wie verteilen sich die 42 Verfahrensursprünge nach § 12 KorruptionsbG NRW im Jahre 2015 in ihren jeweiligen Zielbereichen auf öffentliche Stellen in der Zuständigkeit des Landes bzw. in der Zuständigkeit der kommunalen Ebene? (Bitte jeweils getrennt aufschlüsseln.) Daten hierzu ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Zielbereich Anzahl Verfahren Öffentliche Verwaltung 39 davon: Bezug zur kommunalen Ebene: 17 Verfahren Bezug zur Landesebene: 22 Verfahren Justiz- / Strafverfolgungsbehörden 3 alle mit Bezug zur kommunalen Ebene 5. Bis wann ist voraussichtlich mit der Veröffentlichung des Lagebildes für das Jahr 2016 zu rechnen? Die Veröffentlichung des Lagebildes Korruption 2016 erfolgt voraussichtlich im dritten Quartal 2017. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13752