LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 13.12.2016 Datum des Originals: 09.12.2016/Ausgegeben: 16.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5354 vom 16. November 2016 der Abgeordneten Simone Brand PIRATEN Drucksache 16/13489 Abschiebungen 2016: Werden auch afghanische Geflüchtete aus NRW abgeschoben? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bundesinnenminister Thomas de Mazière will afghanische Flüchtlinge im Asylverfahren vermehrt ablehnen und möglichst abschieben. Zu diesem Zweck hat er am 2. Oktober 2016 eine Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration zwischen Deutschland und Afghanistan unterzeichnet. In der Pressemitteilung des BMI heißt es dazu: „Damit besteht nunmehr eine klare und verlässliche Arbeitsgrundlage für die künftige Zusammenarbeit beider Länder insbesondere in den Bereichen freiwillige Rückkehr und Rückführung der jeweiligen Staatsangehörigen in ihr Heimatland.“ Spätestens seit dem jüngsten Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-i-Sharif im Norden Afghanistans sollte klar sein, dass Afghanistan für Geflüchtete nicht sicher ist. Die Piratenfraktion fragt regelmäßig nach Abschiebungen und Rückführungen in NRW. Im Jahr 2016 wurde laut Drucksache 16/12324 bisher eine Person aus NRW nach Afghanistan abgeschoben. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5354 mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Personen wurden seit Juni 2016 bis heute aus NRW abgeschoben? (Bitte nach Monat, Staatsangehörigkeit, Zielstaat und sog. Dublin-VO-Fällen aufschlüsseln sowie die Kosten für die Jahre 2015 und 2016 angeben) Lt. Statistik der Bundespolizei wurden aus NRW in der Zeit vom 01. Juni 2016 bis zum 31. Oktober 2016 insgesamt 2.120 Personen abgeschoben (einschließlich Dublin-Überstellungen ). Eine gesonderte Darstellung der Dublin-Fälle enthält die Statistik der Bundespolizei nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 2 Die monatliche Verteilung der Abschiebungszahlen wird für das Jahr 2016 laut Auskunft der statistikführenden Stelle, der Bundespolizei, laufend überprüft und entsprechend korrigiert. Für das laufende Jahr 2016 kann daher aktuell lediglich die Gesamtzahl der Abschiebungen im Zeitraum vom 01. Juni 2016 bis zum 31. Oktober 2016 genannt werden. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort auf die Kleine Anfrage 4808, LT-Drs. 16/12324. Abschiebungen aus NRW (einschließlich Dublin-Überstellungen) 01. Juni bis 31. Oktober 2016 Staatsangehörigkeit Art der Grenze Zielland Gesamt Gesamt 2.120 Albanien Luft Albanien 522 Kosovo Luft Kosovo 210 Serbien Luft Serbien 318 Mazedonien Luft Mazedonien 239 Georgien Luft Georgien 100 Bosnien-Herzegowina Luft Bosnien-Herzegowina 60 Kosovo Luft Albanien 35 Rumänien Luft Rumänien 27 Marokko Luft Marokko 31 Algerien Luft Algerien 32 Russische Föderation Land Polen 35 Pakistan Luft Pakistan 28 Syrien Luft Spanien 23 Türkei Luft Türkei 15 Nigeria Luft Italien 14 Aserbaidschan Luft Aserbaidschan 16 Marokko Luft Italien 11 Armenien Luft Armenien 13 Bangladesch Luft Bangladesch 15 Guinea Luft Italien 8 Ghana Luft Italien 11 Bangladesch Luft Italien 5 China Luft China 7 Polen Land Polen 4 Russische Föderation Luft Russische Föderation 11 Ukraine Luft Ukraine 12 Ghana Luft Ghana 10 Indien Luft Indien 4 Eritrea Luft Italien 5 Guinea Luft Spanien 7 Mongolei Luft Frankreich 4 Niederlande Land Niederlande 4 Nigeria Luft Nigeria 7 Irak Luft Italien 6 Montenegro Luft Montenegro 5 Tadschikistan Land Polen 11 Afghanistan Luft Ungarn 3 Algerien Luft Frankreich 4 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 3 Abschiebungen aus NRW (einschließlich Dublin-Überstellungen) 01. Juni bis 31. Oktober 2016 Staatsangehörigkeit Art der Grenze Zielland Gesamt Somalia Luft Italien 4 Syrien Land Belgien 9 Syrien Luft Norwegen 10 Guinea Land Belgien 3 Guinea Luft Guinea 4 Mali Luft Italien 4 Irak Luft Schweden 8 Litauen Luft Litauen 5 Afghanistan Luft Bulgarien 3 Albanien Luft Dänemark 6 Algerien Luft Schweiz 1 Algerien Luft Spanien 3 Irak Luft Bulgarien 4 Syrien Luft Bulgarien 4 Ägypten Luft Ägypten 3 Algerien Luft Ungarn 1 Bulgarien Luft Bulgarien 3 Irak Luft Österreich 1 Nigeria Luft Spanien 4 Polen Luft Polen 6 Syrien Luft Dänemark 3 Syrien Luft Schweden 6 Kamerun Luft Kamerun 3 Marokko Luft Schweiz 2 Pakistan Luft Ungarn 1 Syrien Land Niederlande 4 Syrien Land Polen 5 Tunesien Luft Tunesien 1 ungeklärt Luft Dänemark 5 ungeklärt Luft Spanien 3 Algerien Land Belgien 3 Angola Luft Portugal 4 Libyen Luft Frankreich 4 Mali Luft Spanien 3 Tadschikistan Luft Litauen 2 Tadschikistan Luft Polen 3 ungeklärt Luft Italien 3 Afghanistan Luft Afghanistan 2 Algerien Luft Bulgarien 1 Algerien Luft Italien 2 Armenien Land Belgien 2 Georgien Luft Polen 2 Guinea Luft Frankreich 1 Irak Luft Dänemark 3 Italien Luft Italien 3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 4 Abschiebungen aus NRW (einschließlich Dublin-Überstellungen) 01. Juni bis 31. Oktober 2016 Staatsangehörigkeit Art der Grenze Zielland Gesamt Marokko Land Niederlande 3 Marokko Luft Spanien 1 Syrien Luft Italien 1 Türkei Luft Italien 2 Weißrussland Luft Weißrussland 2 Afghanistan Luft Italien 1 Afghanistan Luft Österreich 1 Ägypten Luft Italien 1 Albanien Land Belgien 2 Algerien Luft Dänemark 2 Algerien Luft Schweden 1 Bangladesch Luft Dänemark 1 Bangladesch Luft Frankreich 2 Belgien Land Belgien 1 Frankreich Land Frankreich 1 Georgien Land Polen 2 Georgien Luft Litauen 1 Griechenland Luft Griechenland 1 Guinea-Bissau Luft Italien 1 Irak Luft Ungarn 1 Marokko Luft Kroatien 1 Marokko Luft Schweden 1 Marokko Luft Ungarn 2 Mauretanien Luft Italien 2 Moldau Luft Moldau 1 Pakistan Land Österreich 1 Somalia Luft Dänemark 1 Spanien Luft Spanien 2 Sri Lanka Luft Sri Lanka 1 Syrien Land Österreich 1 Türkei Land Belgien 1 ungeklärt Luft Ungarn 1 Afghanistan Land Belgien 1 Afghanistan Luft Finnland 1 Afghanistan Luft Großbritannien 1 Afghanistan Luft Norwegen 1 Afghanistan Luft Rumänien 1 Afghanistan Luft Schweden 1 Ägypten Luft Norwegen 1 Albanien Luft Italien 1 Algerien Land Frankreich 1 Algerien Luft Kroatien 1 Aserbaidschan Luft Tschechische Republik 1 Bangladesch Luft Österreich 1 Cote d'Ivoire Luft Italien 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 5 Abschiebungen aus NRW (einschließlich Dublin-Überstellungen) 01. Juni bis 31. Oktober 2016 Staatsangehörigkeit Art der Grenze Zielland Gesamt Dominikanische Rep. Luft Spanien 1 Georgien Luft Portugal 1 Georgien Luft Schweiz 1 Ghana Luft Frankreich 1 Guinea Luft Finnland 1 Guinea Luft Schweiz 1 Irak Land Niederlande 1 Irak Land Tschechische Republik 1 Irak Luft Frankreich 1 Irland Luft Irland 1 Jordanien Luft Jordanien 1 Kenia Luft Ungarn 1 Kolumbien Luft Kolumbien 1 Kongo, Dem. Republik Luft Portugal 1 Kosovo Land Belgien 1 Libanon Land Polen 1 Litauen Luft Polen 1 Mali Land Niederlande 1 Marokko Land Österreich 1 Nigeria Luft Ungarn 1 Pakistan Luft Bulgarien 1 Syrien Luft Großbritannien 1 Syrien Luft Katar 1 Syrien Luft Kroatien 1 Syrien Luft Polen 1 Syrien Luft Ungarn 1 Tadschikistan Luft Tadschikistan 1 Togo Luft Togo 1 Tschechische Republik Luft Tschechische Republik 1 Tunesien Luft Schweiz 1 Turkmenistan Luft Niederlande 1 ungeklärt Land Polen 1 ungeklärt Luft Bulgarien 1 ungeklärt Luft Norwegen 1 ungeklärt Luft Weißrussland 1 Soweit die Abschiebungskosten nicht von dem Ausländer oder einem Dritten eingezogen werden können, gilt § 45 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen. Danach können die Ausländerbehörden vom Land die Erstattung der ihnen entstandenen Abschiebungskosten verlangen (siehe auch RdErl. d. Innenministeriums - 15-39.22.01-5 - v. 5.12.2008 „Grundsätze der Kostenerstattung im Zusammenhang mit Abschiebungen ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger“ - SMBl 26). Der Umfang der Kostenhaftung ergibt sich aus § 67 Aufenthaltsgesetz . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 6 Nach Mitteilungen der Bezirksregierungen wurden für die Jahre 2015 und 2016 (Stand 29.11.2016) folgende Mittel verausgabt: 2015: 4.677.682,48 € 2016: 4.687.254,14 €. Eine nach einzelnen Kostenpositionen differenzierte Darstellung ist mangels detaillierter Erfassung nicht leistbar. 2. Wie viele andere „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ hat es seit Juni 2016 gegeben ? (Bitte nach Art der Maßnahme aufschlüsseln und die Kosten für die Jahre 2015 und 2016 angeben) Der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wird durch die Ausreise beendet. Maßnahmen zur Vorbereitung einer Ausreise sind individuell unterschiedlich und werden statistisch nicht erfasst. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort auf die Kleine Anfrage 4808, LT-Drs. 16/12324. Zu den statistischen Daten zu Rückführungen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen . Die statistischen Daten zu den freiwilligen Ausreisen aus NRW im Zeitraum vom 01. Juni bis zum 31. Oktober 2016 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Hierbei gilt, dass für das laufende Jahr 2016 bewilligte Ausreisen, d.h. ohne etwaige Stornierungen, dargestellt werden. Zeitraum Anzahl Art der aufenthaltsbeenden Maßnahme 01. Juni 16 - 31. Okt 16 7.248 freiwillige Ausreise mit REAG/GARP 01. Juni 16 - 30. Sep 16 1.791 freiwillige Ausreise ohne REAG/GARP Gesamt 9.039 Die Kosten der freiwilligen Ausreisen für das Jahr 2015 betrugen in NRW insgesamt 2.075.486,42 €. Im Jahr 2016 wurden bis zum 31. Oktober Mittel in Höhe ca. 4,3 Millionen € an IOM (Internationale Organisation für Migration) verausgabt. Die genaue Höhe der Kosten wird endgültig erst im Verlauf des Jahres 2017 nach Abrechnung durch IOM feststehen. 3. Wie hat sich die Situation rund um die Sammelabschiebungen entwickelt? (Bitte die Tabelle in der Drucksache 16/12390 aktualisieren) Anknüpfend an die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4817 der Fragestellerin vom 30. Mai 2016 in der LT-Drucksache 16/12390 ist die Weiterentwicklung der vom Flughafen Düsseldorf ausgehenden Sammelcharter der nachstehend fortgeschriebenen Tabelle zu entnehmen (Stand 24.11.2016). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 7 Zielland Datum Frontex ja/nein über DUS rückgeführte Personen aus NRW Bisher abgerechnete Kosten Georgien 07.06.2016 ja 23 - € Bosnien und Serbien 08.06.2016 nein 31 und 37 37.964,40 € Kosovo und Mazedonien 09.06.2016 nein 28 und 23 27.652,20 € Albanien 15.06.2016 ja 18 - € Serbien 21.06.2016 ja 39 - € Albanien und Kosovo 22.06.2016 nein 56 und 45 44.972,17 € Mazedonien 28.06.2016 ja 32 - € 334 Albanien und Kosovo 04.07.2016 nein 30 und 18 46.519,60 € Serbien und Mazedonien 06.07.2016 nein 34 und 24 64.739,99 € Albanien 12.07.2016 ja 29 - € Kosovo 13.07.2016 ja 18 - € Serbien 21.07.2016 ja 12 - € Armenien 26.07.2016 ja 7 - € Mazedonien 27.07.2016 ja 10 - € 183 Albanien und Kosovo 02.08.2016 nein 90 und 42 76.774,70 € Serbien und Mazedonien 03.08.2016 nein 33 und 41 61.871,91 € Georgien 16.08.2016 nein 31 1) Albanien 24.08.2016 ja 25 - € Bosnien und Mazedonien 26.08.2016 ja 22 und 7 - € Serbien 30.08.2016 ja 18 - € Kosovo 31.08.2016 ja 22 - € 331 Kosovo 14.09.2016 nein 35 1) Albanien 14.09.2016 nein 67 1) Serbien 20.09.2016 nein 64 1) Albanien 20.09.2016 nein 22 1) Mazedonien 22.09.2016 ja 40 - € Georgien 27.09.2016 ja 23 - € Albanien 28.09.2016 ja 18 - € Serbien 29.09.2016 ja 13 - € 289 Serbien 05.10.2016 nein 37 1) Mazedonien 05.10.2016 nein 40 1) Kosovo 06.10.2016 nein 21 1) Albanien 06.10.2016 nein 92 1) Kosovo 11.10.2016 ja 5 - € Albanien 12.10.2016 ja 29 - € Mazedonien 25.10.2016 ja 22 - € Serbien 26.10.2016 ja 21 - € 274 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 8 Zielland Datum Frontex ja/nein über DUS rückgeführte Personen aus NRW Bisher abgerechnete Kosten Albanien 02.11.2016 nein 93 1) Serbien 03.11.2016 nein 34 1) Mazedonien 03.11.2016 nein 24 1) Albanien 08.11.2016 ja 51 - € Bosnien 09.11.2016 ja 11 - € Sri Lanka/ Indien 15.11.2016 ja 2 - € Serbien 16.11.2016 ja 24 - € Armenien 24.11.2016 ja - € 264 1) Rechnung lieg noch nicht vor 4. Wie viele afghanische Geflüchtete (im Asylverfahren / Anerkennung Duldung) leben derzeit in NRW? Lt. Ausländerzentralregister hielten sich in NRW zum Stichtag 31.10.2016 insgesamt 39.780 afghanische Staatsangehörige auf. Die Zahl der „Geflüchteten“ wird statistisch nicht gesondert erfasst. 1.377 Personen aus Afghanistan waren ausreisepflichtig, davon wurden 1.262 Personen geduldet. Nach der aktuellen Verfahrensstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für NRW wurden im Berichtszeitraum 01.01.2016 - 31.10.2016 für 20 afghanische Staatsangehörige Anerkennungen als Asylberechtigte nach Art. 16a GG und Familienasyl ausgesprochen. 832 afghanische Staatsangehörige wurden als Flüchtling gem. § 3 Abs. 1 AsylG anerkannt. 266 afghanischen Staatsangehörigen wurde subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG gewährt . Zum 31.10.2016 gab es in NRW 20.922 anhängige Asylverfahren afghanischer Staatsangehöriger . 5. Welche Konsequenzen hat das o.g. Rücknahmeabkommen für den Umgang mit Geflüchteten aus Afghanistan, die in NRW leben? Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Rückübernahmeabkommen handelt, sondern um eine durch die Bundesregierung und die afghanische Regierung unterzeichnete gemeinsame Erklärung. Sie ist politische Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Afghanistan insbesondere in den Bereichen freiwillige Rückkehr und Rückführung (vgl. hierzu auch Antwort der Bundesregierung vom 16.11.2016 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE - BT- Drs. 18/10336). Im Rahmen des Asylverfahrens stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiterhin bei allen Geflüchteten fest, ob das individuelle Verfolgungsschicksal oder die Verhältnisse im Heimatland zu einem Schutzanspruch führen. Die Ausländerbehörden sind an die (zielstaatsbezogenen) Entscheidungen des BAMF und ggf. der Verwaltungsgerichte gebunden . Bei grundsätzlich ausreisepflichtigen Personen prüfen sie im Einzelfall, ob besondere LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 9 Schutzbedürfnisse der Betroffenen im Rahmen der Abschiebung begleitende Maßnahmen erforderlich machen oder sogar zu einem (inlandsbezogenen) Vollstreckungshindernis führen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13753