LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13756 13.12.2016 Datum des Originals: 13.12.2016/Ausgegeben: 16.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5346 vom 15. November 2016 der Abgeordneten Gregor Golland, Rolf Seel und Josef Wirtz CDU Drucksache 16/13481 Gewalt gegen Polizisten in Düren Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach mehreren Medienberichten vom 13. November 2016 hat ein Strafzettel wegen Falschparkens in Düren eine Gewalteskalation gegen die Polizeibeamten vor Ort ausgelöst, die erst mit einem Einsatz eines Sondereinsatzkommandos (SEK) beendet werden konnte. Zehn Polizisten (!) wurden verletzt, ein Beamter liegt mit schweren Verletzungen im Krankenhaus. Ein erschreckender Vorgang, der fassungslos macht. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5346 mit Schreiben vom 13. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. Wie war der genaue Tatablauf, der zum Einsatz und der Verletzung von zehn Polizisten geführt hat (bitte detailliert wiedergeben)? 2. Wie viele bzw. welche Täter waren nach Ermittlungen der Polizei insgesamt beteiligt (bitte genaue Anzahl, Herkunft, Nationalität, Aufenthaltsstatus, Alter, Geschlecht angeben)? Zu den Fragen 1. und 2. habe ich mit Bericht vom 21. November 2016 sowie in der Erörterung in der Sitzung des Innenausschusses des Landtags NRW am 24. November 2016 ausführlich Stellung genommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13756 2 3. Was muss noch passieren (muss es erst Tote geben), bevor die Landesregierung die CDU-Forderung nach einer Mindeststrafe für Angriffe auf Polizeibeamte im Bundesrat unterstützt? Die Landesregierung hat am 15. November 2016 beschlossen, einen von Justizminister Kutschaty erarbeiteten Gesetzentwurf zur schärferen Bestrafung unter anderem von Angriffen auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte dem Bundesrat mit dem Antrag zuzuleiten, ihn beim Deutschen Bundestag einzubringen. 4. Gedenkt die Landesregierung vor diesem erneuten schlimmen Vorfall endlich die Nutzung von Distanzelektroimpulsgeräten (Tasern)- zumindest in einem Modellversuch - zur (Selbst-) Verteidigung der Beamten zuzulassen? Die Verwendung von Distanzelektroimpulsgeräten bleibt bei der Polizei NRW auf die Spezialeinsatzkommandos beschränkt. Zu diesem Thema verweise ich auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 5107 (Drs.16/12939), 4834 (Drs.16/12320) und 1909 (Drs.16/5109). 5. Welche Strafen erwarten die ermittelten Täter? Ausgangspunkt der Strafzumessung ist die gesetzliche Strafdrohung. Das konkrete Strafmaß hängt daher vornehmlich von der rechtlichen Einordnung einer Straftat ab. Diese obliegt zunächst den Staatsanwaltschaften und später ggf. den erkennenden Gerichten. Erst nach abschließender strafrechtlicher Bewertung durch das Gericht stehen eine Täterschaft und der gesetzlich bestimmte Strafrahmen fest. Eine Prognose zu den in dem angesprochenen Verfahren im Falle eines Tatnachweises zu erwartenden Strafen verbietet sich bereits mit Blick auf die in Artikel 97 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13756