LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13761 13.12.2016 Datum des Originals: 13.12.2016/Ausgegeben: 16.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5362 vom 18. November 2016 der Abgeordneten André Kuper und Dr. Markus Optendrenk CDU Drucksache 16/13561 Nur Preis ohne Qualitätsvorgaben? - Wie ernst nimmt die Landesregierung die Sicherheit in Flüchtlingsunterkünften bei der Neuvergabe von Aufträgen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Derzeit wird der Betrieb der Zentralen Unterbringungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen neu ausgeschrieben. Dadurch sollen die Verträge auf einen gemeinsamen Stand mit einer gemeinsamen Leistungsbeschreibung gebracht werden. In einer ersten Vergabephase wurde bisher über neun Einrichtungen entschieden. In fünf dieser Zentralen Unterbringungseinrichtungen ergeben sich dadurch Wechsel bei den Betreuungsverbänden. Laut der Rheinischen Post vom 18.11.2016 plant die Bezirksregierung Düsseldorf aktuell eine der größten Landesunterkünfte für Flüchtlinge in Niederkrüchten ab dem 1. Dezember von einer Security-Firma bewachen lassen, die in Schleswig-Holstein wegen massiver Verstöße komplett aus dem Flüchtlingsbereich ausgeschlossen worden sei. Und das, obwohl es selbst innerhalb der Bezirksregierung Vorbehalte gegen die geplante Vergabe des Niederkrüchtener Sicherheitsauftrages gegeben habe. Grund der Kündigung durch das Land Schleswig-Holstein sollen Verstöße beim Mindestlohn und den Abrechnungen sowie der Einsatz von 65 vorbestraften Mitarbeitern gewesen sein. Das Innenministerium verwies auf die Vorgaben für den Einsatz von Sicherheitsdiensten in Flüchtlingsunterkünften des Landes. Zur Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen würden die Bezirksregierungen ein transparentes und gerichtlich überprüfbares Verfahren durchführen. Bei diesen Verfahren sollen nur Unternehmen berücksichtigt werden, die die Standards des Landes für die Flüchtlingsunterbringung erfüllen. Es steht dennoch der Verdacht im Raum, dass einfach das günstigste Angebot genommen worden ist, obwohl eigentlich zunächst Qualitätsstandards dem Preis vorgehen müssten. Gegen das Ergebnis der Ausschreibung, dem Zuschlag an die umstrittene Bewachungsfirma, liegen nach Informationen der Rheinischen Post zwei Beschwerden bei der Vergabekammer vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13761 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5362 mit Schreiben vom 13. Dezember 2016 namens der Landesregierung beanwortet. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Vorgänge um die Vergabe des Bewachungsauftrags für die Asylunterkunft in Niederkrüchten vor dem Hintergrund der Vorfälle in Schleswig-Holstein? Der Bewachungsauftrag für die Zentrale Unterbringungseinrichtung Niederkrüchten ist Gegenstand eines öffentlichen und gerichtlich überprüfbaren Vergabeverfahrens, welches strengen gesetzlichen Verfahrensregeln unterliegt. Diese waren auch Maßstab bei der Beurteilung der im Rahmen des Verfahrens bekannt gewordenen Vorfälle in Bezug auf einen Bieter in Schleswig-Holstein durch die zuständige Bezirksregierung und rechtfertigten nach deren Auffassung einen Ausschluss des Unternehmens vom Vergabeverfahrens nicht. Die Beurteilung dieser Rechtsauffassung ist nunmehr Aufgabe der Vergabekammer. 2. Wie beurteilt die Landesregierung das Agieren der Bezirksregierungen bei der Vergabe rund um den Betrieb der Landeseinrichtungen, insbesondere vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit vorgefallenen Schwierigkeiten mit Bewachungsunternehmen? Die Bezirksregierungen schreiben die Dienstleistungen auf der Grundlage von landesweit einheitlich entwickelten Standards, Qualitäts- und Bewertungskriterien aus. Diese Vorgaben gehen zum Teil über die gesetzlichen Erfordernisse für den Einsatz von Wachdiensten in Flüchtlingsunterkünften hinaus. So sieht die Leistungsbeschreibung unter anderem schon jetzt eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz und der Polizei im Rahmen einer Zuverlässigkeitsprüfung vor. Die Überprüfung durch den Verfassungsschutz ist nach den neuen Regelungen im Bewachungsrecht verpflichtend erst ab 01.01.2019 vorgesehen. Diese hohen Standards und Qualitätsvorgaben dienen dazu, den Einsatz von geeignetem und qualifiziertem Personal in den Landeseinrichtungen zu gewährleisten. 3. Wie ernst nimmt die Landesregierung die eigenen Vorgaben für den Einsatz von Bewachungsunternehmen in Flüchtlingsunterkünften des Landes? 4. Wie wird bei der Vergabe der Sicherheitsaufträge für Flüchtlingsunterkünfte sichergestellt, dass die Standards des Landes für den Einsatz privater Sicherheitsfirmen eingehalten werden? 5. Wie ernst nimmt die Landesregierung die Sicherheit in Flüchtlingsunterkünften bei der Neuvergabe von Aufträgen? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3, 4 und 5 gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, dass die Menschen, die nach Nordrhein- Westfalen kommen und hier Schutz suchen, darauf vertrauen dürfen, nicht nur menschenwürdig untergebracht, sondern auch von geeignetem und qualifiziertem Personal betreut bzw. beschützt zu werden. Vor diesem Hintergrund hat das Land einheitliche Standards, Qualitäts- und Bewertungskriterien entwickelt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13761 3 Die Einhaltung der mit der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Standards wird im Rahmen des Vergabeverfahrens durch die Anforderung von Referenzen und die Vorgaben zur Gewichtung der Angebote sichergestellt. Die für die zentralen Ausschreibungen erarbeiteten Eignungs- und Zuschlagskriterien sehen insoweit eine grundsätzliche Gewichtung der Angebote mit 40% Preis und 60 % Qualität vor. Aber auch nach Zuschlagserteilung überwacht die Landesregierung durch den Einsatz von mobilen Kontrollteams - wie auch durch allgemeine Prüfungen - die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen in allen Landeseinrichtungen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13761