LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1379 09.11.2012 Datum des Originals: 06.11.2012/Ausgegeben: 14.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 549 vom 4. Oktober 2012 des Abgeordneten Arne Moritz CDU Drucksache 16/1078 Hospizbetreuung in Solingen Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 549 mit Schreiben vom 8. November 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der jüngeren Vergangenheit haben die Möglichkeiten und Chancen palliativmedizinischer Betreuung im Verhältnis zur Hospizbetreuung eine zunehmend größere Aufmerksamkeit in der Bevölkerung erfahren. Eine wesentliche Ursache hierfür vermag in der medialen Berichterstattung über dieses Thema zu liegen. Darüber hinaus sind viele Menschen in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld mit den Themenfeldern palliativmedizinischer Angebote und Hospizbetreuung konfrontiert. Vielerorts wird deshalb verständlicherweise die Frage nach der Ausweitung und Optimierung bestehender Angebote, nach vertiefender Information sowie über die Unterstützung von Bund und Land insbesondere für die verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit der Hospizberatungsstellen in den Städten und Gemeinden aufgeworfen. 1. Wie hat sich die Nachfrage nach Hospizbetreuung seit dem Jahr 2000 entwi- ckelt? Die Hospizbewegung hat sich in den letzten rd. 25 Jahren dynamisch entwickelt. Dieser Versorgungsbereich ist gemeinsam mit der Palliativversorgung seit vielen Jahren ein wichtiger gesundheitspolitischer Schwerpunkt des Landes Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der demographischen Entwicklung, der zunehmenden Multimorbidität und Chronizität der Erkrankungen sowie der sich verändernden familiären Strukturen nimmt die Nachfrage nach hospizlicher Versorgung und Betreuung kontinuierlich zu. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1379 2 2. Wie beurteilt die Landesregierung die in der Stadt Solingen bestehenden Angebote im Bereich der Hospizbetreuung? Die Hospizversorgung Schwerstkranker und Sterbender in Solingen erfolgt durch einen ambulanten Hospizdienst und ein stationäres Hospiz. Träger dieser Einrichtungen, die eng und auf einem hohen qualitativen Niveau zusammenarbeiten, ist der Palliative Hospiz Solingen e. V. (PHoS), der 1993 gegründet wurde. Vorrangiges Ziel des Vereins ist die ambulante Hospizversorgung schwerstkranker und sterbender Menschen in der gewohnten häuslichen Umgebung . Das stationäre Hospiz ist in einem Gebäude der Theodor-Fliedner-Heim-gGmbH integriert und verfügt über drei wohnliche Einzelzimmer für die Hospizgäste. Nach den Ergebnissen des im Auftrag des Ministeriums erarbeiteten Bedarfsgutachtens (Stand: Oktober 2010) ergibt sich für die Stadt Solingen ein Bedarf von drei Hospizplätzen. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der sich verändernden familiären Strukturen kann sich im Zeitverlauf ein von dieser Schätzung abweichender Bedarf ergeben. Es ist vorgesehen, zu gegebener Zeit ein neues Bedarfsgutachten in Auftrag zu geben. Da es sich bei stationären Hospizen um Einrichtungen handelt, die nur bei wirtschaftlicher Führung auf Dauer bestehen können, wird auf Folgendes hingewiesen: Nach der von dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Hospizversorgung getroffenen Rahmenvereinbarung über Art und Umfang sowie Sicherung und Qualität der stationären Hospizversorgung müssen stationäre Hospize über mindestens 8 und höchstens 16 Plätze verfügen. Vor dem 14.4.2010 errichtete Hospize fallen nicht unter diese Regelung, so dass das Hospiz in Solingen im Jahr 2000 in der jetzigen Form genehmigt werden konnte. Ferner werden stationäre Hospize in den Rahmenbedingungen als baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept definiert. Nach vorliegenden Informationen handelt es sich bei dem Solinger Hospiz nicht um eine vollständig selbstständige Einrichtung im Sinne der Rahmenvereinbarung. Nach derzeitigem Kenntnisstand strebt der Trägerverein eine Anpassung des Solinger Hospizes an die qualitativen und quantitativen Vorgaben der Rahmenbedingungen an. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung ehrenamtlichen Engagements in Hospizen und Hospizberatungsstellen? Im Rahmen der aus einer bürgerschaftlichen Bewegung entstandenen Hospizarbeit ist das Ehrenamt ein wichtiger Bestandteil zur Erreichung einer ganzheitlichen Palliative Care Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen. Über 8.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in NRW und rd. 50 in Solingen stellen täglich ihre Schaffenskraft in den Dienst der Betroffenen. Sie begleiten die Menschen in besonders fürsorglicher Weise und geben ihnen das Gefühl der Geborgenheit und des behüteten Lebens bis zum Tod. Auch in der Trauerbegleitung und der psychosozialen Betreuung der Angehörigen sind die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von besonderer Bedeutung. 4. Wie unterstützt das Land die ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Hospizbetreu- ung? Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unverzichtbarer Bestandteil der ambulanten Hospizarbeit. Für sie besteht ein breites Fortbildungsangebot z. B. zur Erlangung der Befähigung für die Sterbe- und Trauerbegleitung, Kommunikation und Spiritualität. Die Fortbildungen dienen sowohl der Aneignung von Fachwissen und Kompetenzen als auch der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1379 3 Bereicherung und Festigung der eigenen Haltung zur Hospizarbeit. Ferner bestehen Supervisionsangebote zur Sicherstellung der Qualität der Arbeit und der Arbeitszufriedenheit der ehrenamtlichen Tätigkeiten. Diesen werden auch psychohygienische Maßnahmen zur Stärkung der Motivation und Erhaltung der psychischen Gesundheit angeboten. Bis Ende 2001 hat das Land NRW ambulanten Hospizdiensten zur Durchführung dieser Maßnahmen einen Zuschuss gewährt. Ab 1.1.2002 wurden diese Leistungen in die Regelversorgung übernommen (§ 39a Abs. 2 SGB V). 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Information Betroffener über die Möglichkeiten palliativmedizinischer Angebote in Abgrenzung zur Hospizbetreuung ? Die vom Land im Jahr 1992 eingerichteten Ansprechstellen im Land NRW zur Pflege Sterbender , Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung (ALPHA-Stellen) in Bonn und Münster informieren und beraten die Betroffenen in allen Fragen zur Hospiz- und Palliativarbeit und zu den bestehenden Versorgungsangeboten. Die Leiterinnen der ALPHA-Stellen stehen in enger Verbindung und in ständigem Austausch mit den zahlreichen Versorgungsnetzwerken. Aufgabe der Koordinatorinnen und Koordinatoren in diesen Netzwerken ist es, u. a. eine an den individuellen Bedarfen der Betroffenen ausgerichtete Versorgung sicherzustellen. Die ALPHA-Stellen erörtern regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern der Netzwerke aktuelle Entwicklungen im Hospiz- und Palliativbereich und Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgungsabläufe und Kooperationen.