LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13798 15.12.2016 Datum des Originals: 15.12.2016/Ausgegeben: 20.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5333 vom 10. November 2016 der Abgeordneten Holger Ellerbrock und Ralf Witzel FDP Drucksache 16/13449 Strukturelle Erkenntnisse zum Aufkommen der Grunderwerbsteuer – Wie verteilt sich die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen auf Wertintervalle? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Eine Grunderwerbsteuerpflicht fällt bundesweit grundsätzlich bei Kaufverträgen und anderen Rechtsgeschäften an, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen. Der Grunderwerbsteuer unterliegen nach § 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) unter anderem folgende Rechtsvorgänge bei inländischen Liegenschaften: - Kaufverträge/Tauschverträge über unbebaute oder bebaute Grundstücke, - Grundstücksschenkungen, - Meistgebote bei Zwangsversteigerungsverfahren, - weitere Rechtsvorgänge, die sich auf die Übertragung eines Grundstücks beziehen. Es gibt auch Befreiungsregelungen bei der Grunderwerbsteuer, beispielsweise Grundstückserwerbe unter Verwandten in gerader Linie oder todesfallbedingte Übertragungen und Bagatellfälle bis zu einer Bemessungsgrundlage von 2.500 Euro. In Nordrhein-Westfalen haben SPD und Grüne seit dem Jahr 2011 die Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent in zwei Schritten auf jetzt 6,5 Prozent angehoben und damit fast verdoppelt. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer ist damit von rund einer Milliarde Euro im Jahr 2010 auf zuletzt 2,53 Milliarden Euro im Jahr 2015 angestiegen. Nach Angaben des Finanzministers sind in den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres bereits Grunderwerbsteuereinnahmen in Höhe von über 2,2 Milliarden Euro erzielt worden. Die Landesregierung erwartet für das kommende Jahr 2017 sogar einen weiteren Anstieg der Steuereinnahmen auf dann 2,83 Milliarden Euro. Diese Entwicklung dokumentiert die zunehmende Belastung von Privatpersonen und Betrieben durch diese Steuerart. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13798 2 Wie sich das Aufkommen der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen strukturell ergibt, ist bisher wenig bekannt. Dies gilt insbesondere für die Aufgliederung der Steuerfälle nach Aufkommensgrößen. Somit können bisher kaum Rückschlüsse gezogen werden, ob absolut und relativ eher die Erwerber von Großimmobilien oder Erwerber von Einfamilienhäusern zum starken Wachstum des Aufkommens der Grunderwerbsteuer beigetragen haben. Nähere Informationen zur Struktur der Steuerfälle müssten aber bei den Finanzämtern mit Grunderwerbsteuerstellen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich vorliegen. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5333 mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Anzahl von Steuerfällen hat es jeweils in 5.000-Euro-Schritten im Jahr 2015 landesweit gegeben? (Anzahl Steuerfälle mit einem Aufkommen von 162,50 bis 5.000 Euro, von 5.001 bis 10.000 Euro, von 10.001 bis 15.000 Euro, …, von 100.001 und mehr Euro erbeten) 2. Welche Anzahl von Steuerfällen hat es jeweils in 5.000-Euro-Schritten im Jahr 2014 landesweit gegeben? (Anzahl Steuerfälle mit einem Aufkommen von 162,50 bis 5.000 Euro, von 5.001 bis 10.000 Euro, von 10.001 bis 15.000 Euro, …, von 100.001 und mehr Euro erbeten) 3. Welche Anzahl von Steuerfällen hat es jeweils in 5.000-Euro-Schritten im Jahr 2013 landesweit gegeben? (Anzahl Steuerfälle mit einem Aufkommen von 162,50 bis 5.000 Euro, von 5.001 bis 10.000 Euro, von 10.001 bis 15.000 Euro, …, von 100.001 und mehr Euro erbeten) 4. Welche Anzahl von Steuerfällen hat es jeweils in 5.000-Euro-Schritten im Jahr 2012 landesweit gegeben? (Anzahl Steuerfälle mit einem Aufkommen von 162,50 bis 5.000 Euro, von 5.001 bis 10.000 Euro, von 10.001 bis 15.000 Euro, …, von 100.001 und mehr Euro erbeten) 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bereits zu der Verteilung der grunderwerbsteuerrelevanten Grundstückstransaktionen nach Wertintervallen im laufenden Jahr 2016 vor? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Die Anzahl der in den angefragten Zeiträumen insgesamt erteilten Grunderwerbsteuerbescheide (Erst- und Änderungsbescheide) sowie deren Verteilung auf die angefragten Wertintervalle der Steuerbeträge ergibt sich aus der beiliegenden Anlage. Aus dieser Anlage ist ersichtlich, dass sich die Anzahl der Grunderwerbsteuerbescheide (Erstund Änderungsbescheide) von 2012 bis Ende November 2016 in nahezu allen Wertintervallen erhöht hat. Weitergehende Aussagen lassen sich aus den Zahlen in der Anlage nicht ableiten (siehe dazu die Erläuterungen in der Anlage). Unabhängig davon weise ich darauf hin, dass die damalige schwarz-gelbe Koalition mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2007 dafür gesorgt hatte, dass die Kommunen überhaupt nicht mehr an dem Grunderwerbsteueraufkommen beteiligt wurden. So wurden den Kommunen in den Jahren 2007 bis 2009 rd. 520 Mio. Euro vorenthalten. Seit 2010 wird wieder ein Anteil des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13798 3 Grunderwerbsteueraufkommens an die nordrhein-westfälischen Kommunen weitergegeben. Dies hat den Kommunen in den Jahren 2010 bis 2016 rd. 1,4 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln zulasten des Grunderwerbsteueraufkommens des Landes erbracht. Im Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 allein werden rd. 375 Mio. Euro an Grunderwerbsteuer an die Kommunen weitergegeben. Das sind 23 % von 4/7 (= rd. 13 %) des Aufkommens im Verbundzeitraum von 2.856 Mio. Euro. Anlage Übersicht über die Anzahl aller erteilten Grunderwerbsteuerbescheide (Erst- und Änderungsbescheide)* Wertintervall Zeitraum Zeitraum Zeitraum Zeitraum Zeitraum bis 29.11.2016 2015 2014 2013 2012 Steuer von 162,50 bis 5000 89.776 113.252 141.410 142.720 145.819 Steuer von 5001 bis 10000 73.284 80.601 67.697 62.714 59.262 Steuer von 10001 bis 15000 29.208 27.691 16.325 14.984 13.627 Steuer von 15001 bis 20000 11.080 10.527 5.756 5.375 4.759 Steuer von 20001 bis 25000 5.243 4.879 2.594 2.433 2.258 Steuer von 25001 bis 30000 2.903 2.664 1.401 1.316 1.215 Steuer von 30001 bis 35000 1.645 1.503 933 843 802 Steuer von 35001 bis 40000 1.076 1.117 652 605 511 Steuer von 40001 bis 45000 780 747 460 438 360 Steuer von 45001 bis 50000 594 550 375 349 317 Steuer von 50001 bis 55000 478 447 251 220 190 Steuer von 55001 bis 60000 369 367 212 194 207 Steuer von 60001 bis 65000 352 298 166 204 161 Steuer von 65001 bis 70000 180 185 147 156 139 Steuer von 70001 bis 75000 192 214 151 139 127 Steuer von 75001 bis 80000 161 184 128 87 100 Steuer von 80001 bis 85000 178 150 103 96 78 Steuer von 85001 bis 90000 121 117 86 72 81 Steuer von 90001 bis 95000 133 157 79 64 74 Steuer von 95001 bis 100000 128 123 84 87 71 Steuer über 100.000 2.085 1.827 1.293 1.074 950 Gesamtzahl aller erteilten GrESt-Bescheide 219.966 247.600 240.303 234.170 231.108 * Ein jahresübergreifender Vergleich der Zahlen innerhalb der Wertintervalle ist nicht aussagekräftig, da es aufgrund der Preisentwicklung bei den Immobilien und der Veränderung des Steuersatzes zu Verschiebungen zwischen den Wertintervallen gekommen ist. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13798