LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13816 19.12.2016 Datum des Originals: 16.12.2016/Ausgegeben: 22.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5349 vom 16. November 2016 des Abgeordneten Peter Biesenbach CDU Drucksache 16/13484 Was kostet der Krisen-Berater für die Bezirksregierung Arnsberg die nordrheinwestfälischen Steuerzahler? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie die Westfalenpost am 04.11.2016 berichtete, soll die Bezirksregierung Arnsberg bereits seit Januar 2016 von einem externen Berater unterstützt werden, der ausschließlich für die Öffentlichkeitsarbeit in Flüchtlings- und Integrationsangelegenheiten zuständig sei. Im September sei der Vertrag mit dem Berater um sechs Monate verlängert worden. Angeblich erhalte der Journalist für seine Tätigkeit einen fünfstelligen Betrag im Monat – für 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Der Berater bezeichne sich selbst als „Experte für Krisenkommunikation“. Er betreibe eine PR- Agentur und schule Politiker sowie Verwaltungen zum Beispiel in Interviewtechniken. Für das Innenministerium soll er bereits mehrere Aufträge übernommen haben. Für die Bezirksregierung solle er jetzt offensichtlich reparieren, „was in der Vergangenheit in Arnsberg auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise alles schief gelaufen ist“. Recherchen der Westfalenpost zufolge soll es sich bei dem Mann um denselben PR-Berater handeln, der bereits im Jahr 2015 den ehemaligen Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers bei der Aufarbeitung des SEK-Skandals unterstützt hatte. Weil der Mann damals zugleich Mitarbeiter des WDR war und somit Einblick in die Berichterstattung des WDR über Albers nehmen konnte, trennte sich der WDR nach Bekanntwerden des Engagements für den Polizeipräsidenten von dem Mann. Zum Honorar des externen Beraters aus Düsseldorf wollte sich die Bezirksregierung gegenüber der Westfalenpost nicht äußern. Die Entlohnung entspreche jedoch den in der Branche üblichen Sätzen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13816 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5349 mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Aus welchen Gründen besteht bei der Bezirksregierung Arnsberg Bedarf für einen selbsternannten „Experten für Krisenkommunikation“? (Bitte konkrete Krisensituation innerhalb der Bezirksregierung inklusive des daraus resultierenden Unterstützungsbedarfs schildern.) Die hohen Flüchtlingszugänge im 3. und 4. Quartal 2015 mit bis zu 16.000 Personen in der Woche führten dazu, dass kurzfristig zahlreiche Landeseinrichtungen und Notunterkünfte neu geschaffen werden mussten, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Ferner erhöhte sich in der Folge auch die Zahl der Zuweisungen von Flüchtlingen an die Städte und Gemeinden. Diese Sachlage wirkte sich nicht nur in den unmittelbar für Flüchtlingsangelegenheiten zuständigen Fachdezernaten der Bezirksregierung Arnsberg aus, sondern auch im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Presseanfragen und die Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auch hinsichtlich der Kommunikation in der beschriebenen Situation mit den Kommunen, nahmen in erheblichem Maße zu. Zudem war es erforderlich, das Internetangebot für den Flüchtlingsbereich neu zu strukturieren mit dem Ziel, einen Großteil der Informationen aufzubereiten und vorzuhalten, die sowohl von der Presse als auch von Städten und Gemeinden, ehrenamtlich Tätigen und letztlich von den Flüchtlingen selbst angefragt werden können. Zur Umsetzung dieser Aufgaben schloss die Bezirksregierung Arnsberg zum 01.01.2016 für die Dauer von 6 Monaten einen Dienstleistungsvertrag mit einem Kommunikationsberater mit folgenden Aufgabenstellungen: - Aufbau eines Internet-Angebots „Flüchtlingsverwaltung“, - Aufbau eines Internet-Blog „Refugees Welcome“, - Aufbau der Öffentlichkeitsarbeit „Ehrenamt“, - Aufbau der Öffentlichkeitsarbeit „Flüchtlinge“. Zum 01.09.2016 schloss die Bezirksregierung Arnsberg einen weiteren Dienstleistungsvertrag wiederum für die Dauer von sechs Monaten. Gegenstand der hierzu formulierten Aufgabenbeschreibung ist die Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit „IT und Flüchtlinge“, des Internet-Angebots „Regional Know-How“ und der Integrationskommunikation Flüchtlinge. 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird der Berater für die Bezirksregierung tätig (unbefristeter/befristeter Arbeitsvertrag, Honorar oder Werkvertrag)? 3. Welche regelmäßige Wochenarbeitszeit wurde für die Tätigkeit des Beraters vereinbart? 4. Welche Vergütung erhält der Berater für seine Tätigkeit? (Bitte auch angeben, an welcher Stelle diese Mittel im Haushaltsgesetz 2016 sowie im Haushaltsentwurf 2017 veranschlagt worden sind.) Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die rechtliche Grundlage der beiden in Antwort zu Frage 1 genannten Aufgabenstellungen ist jeweils ein Dienstleistungsvertrag (Laufzeiten 01.01.2016 bis 30.06.2016 und 01.09.2016 bis 28.02.2017). In diesen ist jeweils eine wöchentliche Arbeitszeit von insgesamt 20 Stunden an LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13816 3 den Standorten Arnsberg und Dortmund vereinbart worden. Die vertraglich vereinbarte Vergütung orientiert sich an den Vorgaben der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) und bewegt sich der Höhe nach im branchenüblichen Rahmen. In beiden Dienstleistungsverträgen ist jeweils eine Pauschale vereinbart. Mit diesen sind auch alle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung entstehenden Kosten, wie z. B. Stundenlohn, Fahrtkosten, Telekommunikationskosten, Übernachtungskosten abgegolten. Die Ausgaben sind in Einzelplan 03 Kapitel 03 030 (Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge) Titel 547 11 - nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - etatisiert. 5. Aus welchen Gründen wurde der – zunächst offenbar befristete – Vertrag mit dem Berater im September 2016 verlängert? Hier wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13816