LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13818 19.12.2016 Datum des Originals: 16.12.2016/Ausgegeben: 22.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5350 vom 17. November 2016 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/13485 Woran scheitert ein Ersatzneubau für die Außenstelle der Fachhochschule für Rechtspflege in Langscheid? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Außenstelle Langscheid der Fachhochschule für Rechtspflege (FH III) findet im Rahmen der Ausbildung zum Justizfachwirt / zur Justizfachwirtin der fachtheoretische Lehrgang des Ausbildungszentrums der Justiz statt. Die in einem ehemaligen Hotel untergebrachte Außenstelle scheint mittlerweile in die Jahre gekommen und nicht mehr dem von einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zu erwartenden Standard zu entsprechen. Zerschlissene Sofas und verfleckte Böden beeinträchtigen die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber sowie das Ansehen der Justiz. Im Gegensatz zu den Studentenheimen der FH I und FH II soll es in der FH III keine Möglichkeit geben, mittels WLAN auf das Internet zuzugreifen. Zwischenzeitlich soll eine Machbarkeitsstudie für einen Ersatzneubau vorliegen. Dem Vernehmen nach scheitern Pläne für einen Ersatzneubau allerdings am Finanzministerium, welches eine Aufnahme in die Bau- und Mietliste ablehnen soll. Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 5350 mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Finanzministerium hat die Aufnahme in die Bau- und Mietliste nicht abgelehnt. Mangels einer entsprechenden Planungstiefe konnte die Maßnahme bislang noch nicht zur Bau- und Mietliste angemeldet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13818 2 1. In welchem Zustand befindet sich die Außenstelle Langscheid der Fachhochschule für Rechtspflege? 2. Inwieweit besteht nach Auffassung der Landesregierung Handlungsbedarf in Bezug auf den Zustand der Außenstelle Langscheid? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Das Gebäude befindet sich insgesamt in einem zwar nutzbaren, aber deutlich modernisierungsbedürftigen Zustand. Insbesondere fehlt eine ausreichende Wärmedämmung des Daches und der Fassaden. Die Teppichböden in den Fluren, Unterrichtsräumen, Tagungsbzw . Studierendenunterkünften sowie zum Teil das Mobiliar sind ebenfalls erneuerungsbedürftig. Insoweit bedarf es entsprechender Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. 3. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung einen Ersatzneubau für die Außenstelle Langscheid? 4. Welchen Inhalt hat die Machbarkeitsstudie für einen Ersatzneubau? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet: Die Entfernung der Außenstelle in Langscheid zum Hauptstandort des Campus in Bad Münstereifel (ca. 10 km), der sanierungsbedürftige Zustand des Gebäudes und die ungünstigen betriebs- bzw. schulungsorganisatorischen Erfordernisse (Pendeln der Dozenten, Betrieb zweier Kantinen usw.) haben Veranlassung gegeben, eine möglichst ortsnahe Alternativunterbringung zu prüfen. Diesbezüglich hat die Niederlassung des BLB NRW in Aachen im August 2015 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Inhalt der Machbarkeitsstudie ist eine Erweiterung auf dem Grundstück der Fachhochschule I („FHR I“) an der Schleidtalstraße. Im Rahmen der Studie wurde eine Bebauung des landeseigenen Grundstücks (Gemeinde Münstereifel, Flur 2, Flurstücke 352 und 486) in verschiedenen Varianten geprüft. Die Erweiterungsplanung ist auf Grundlage der Machbarkeitsstudie zu vertiefen. Eine Erweiterung auf dem nahegelegenen, im städtischen Eigentum stehenden Sportplatz und eine Anmietung des seit über acht Jahren leerstehenden Parkhotels (Schleidtalstraße 4-6) wurden aufgrund von Baurisiken, zu aufwändigen Sanierungsarbeiten bzw. Hochwassergefahr ausgeschlossen. Eine Erweiterung am Standort der „FHR II“ an der Herrmann-Pünder-Straße wurde ausgeschlossen, weil eine Realisierung an dieser Stelle die flächenmäßigen Vorgaben für den Erweiterungsbau nicht erfüllt hätte. 5. Inwieweit steht den Studierenden bzw. Aus- und Fortzubildenden an den Aus- und Fortbildungseinrichtungen der nordrhein-westfälischen Justiz jeweils WLAN zur Verfügung (bitte nach Einrichtung differenziert)? Sämtliche Einrichtungen (Fachhochschule für Rechtspflege, Ausbildungszentrum der Justiz, Justizakademie, Justizvollzugsschule) stellen den Studierenden und Tagungsteilnehmern WLAN zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13818 3 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13818