LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13821 19.12.2016 Datum des Originals: 19.12.2016/Ausgegeben: 22.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5361 vom 22. November 2016 des Abgeordneten Hendrik Schmitz CDU Drucksache 16/13560 Wie hat sich die Rockerszene in der Region Aachen seit 2015 entwickelt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut diversen Medienberichten, die sich auf einen LKA-Bericht stützen, hat sich die Zahl der Rocker in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2010 vervierfacht. Die Rockerszene steht seit langem im Verdacht für Schutzgelderpressungen, Drogenhandel sowie Aktivitäten im Rotlichtmilieu verantwortlich zu sein. Auch im Aachener Raum hat es in diesem Zusammenhang bereits Medienmeldungen gegeben. In der Antwort auf meine kleine Anfrage vom 22. Oktober 2015 (16/10287) war ersichtlich, dass sich die Zahl der Rockergruppierung zugehörigen Personen von 2010 bis 2015 in der Region Aachen mehr als verdoppelt hat. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5361 mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hat sich die Rockerszene im Zuständigkeitsbereich der Kriminalhauptstelle Aachen seit November 2015 entwickelt? (Bitte die einzelnen OMCG, Supportergruppierungen und rockerähnlichen Gruppierungen unter Angabe der Anzahl ihrer Mitglieder und Charter/Chapter nach Standorten getrennt einzeln auflisten.) Daten zu aktuell im Bezirk der Kriminalhauptstelle Aachen polizeilich bekannten Rockergruppierungen /rockerähnlichen Gruppierungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13821 2 Gruppierung Standort Anzahl Mitglieder Bandidos MC Jülich 5 Bandidos MC Düren 10 Crew 24 Düren 9 Hells Angels Aachen 20 Army 81 Aachen 6 2. Welche Verlagerungsbestrebungen der einzelnen Gruppierungen ins benachbarte europäische Ausland (Belgien, Niederlande) sind im unter 1.) genannten Zeitraum feststellen? (Bitte mit Bezeichnung der einzelnen OMCG, Supportergruppierungen und rockerähnlichen Gruppierungen unter Angabe der Anzahl ihrer Mitglieder und Charter/Chapter nach Standorten getrennt einzeln auflisten.) Dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sind grenzüberschreitende „Bestrebungen“ zu den zuvor genannten Rockergruppierungen/rockerähnlichen Gruppierungen nicht bekannt. 3. Welche Straftaten lassen sich Mitgliedern der unter 1.) abgefragten Gruppierungen in der Region Aachen seit Anfang November 2015 zuordnen? (Bitte nach Standort, Gruppierung und Delikt auflisten.) Für den Zeitraum vom 01.11.2015 bis 31.12.2015 sind zu den zuvor aufgeführten Rockergruppierungen /rockerähnlichen Gruppierungen im Bezirk der Kriminalhauptstelle Aachen folgende Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (Stand: 31.12.2015) erfasst: Gruppierung Delikt Tatort Tatzeit Bandidos MC Jülich Gefährliche Körperverletzung Aachen 22.11.15 Bandidos MC Düren Gefährliche Körperverletzung Aachen 22.11.15 Hells Angels MC Aachen Einfache Körperverletzung Herford 19.12.15 Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor, da erst mit dem statistischen Jahresabschluss zum Ablauf des Kalenderjahres sämtliche in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Datensätze einer abschließenden Qualitätssicherung durch das Landeskriminalamt Nordrhein- Westfalen unterzogen werden. 4. Welche Rolle spielen Rockergruppierungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitender (organisierter) Kriminalität? (Bitte näher erläutern.) Organisierte Kriminalität wird definiert als eine von Gewinn- und/oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13821 3 Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig und unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, oder unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel, oder unter Einflussnahme auf Politik, Massenmedien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken. Die Landesregierung ordnet Rockerkriminalität in weiten Teilen der Organisierten Kriminalität zu. Ein hoher Anteil von Verfahren zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität weist internationale Tatbezüge auf. 5. Wie plant die Landesregierung auf die wachsende Rockerszene zu reagieren? Die Polizei Nordrhein-Westfalen geht im Rahmen einer ganzheitlichen Strategie mit spezifischen Bekämpfungskonzepten weiterhin konsequent gegen kriminelle Rockergruppen bzw. rockerähnliche Gruppierungen vor. Dabei schöpft sie alle taktisch möglichen Maßnahmen der Strafverfolgung und der polizeilichen Gefahrenabwehr sowie insbesondere auch verkehrs-, vereins-, gaststätten-, gewerbe- und baurechtliche Handlungsmöglichkeiten (sogenannter Administrativer Ansatz) umfassend aus. Es gilt somit „Null Toleranz“ bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität. Kriminellen Rockergruppierungen wird nachhaltig verdeutlicht, dass ausschließlich der Staat das Gewaltmonopol besitzt. Die nordrein-westfälische Polizei toleriert keine durch Rockergruppierungen selbst reklamierten „Gebiets- und Besitzansprüche“. Es gibt keine rechtsfreien Räume. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13821