LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13833 20.12.2016 Datum des Originals: 19.12.2016/Ausgegeben: 23.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5357 vom 17. November 2016 des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS Drucksache 16/13494 Feinstaubmessungen im Bereich des Braunkohlentagebau Hambach Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ Marie von Ebner-Eschenbach Braunkohlentagebaue gehören zu den großen Emittenten von gesundheitsschädlichem Feinstaub . Die Braunkohle und der Abraum in den Tagebauen enthalten beachtliche Konzentrationen von radioaktiven Elementen. Darüber hinaus binden Feinstäube aus Braunkohle eine Vielzahl von Giftstoffen an sich. Hierdurch sind gerade diese Feinstäube äußerst schädlich für die Gesundheit der Menschen. Aus diesem Grund ist eine verantwortliche Politik gegenüber den Anwohnern des Braunkohletagebaus gehalten, alles Vertretbare zu tun, um Gesundheitsschäden zu verhindern. Voraussetzung dafür ist es, dass von unabhängiger Seite ermittelte genaue Messwerte vorliegen. Gemäß den Angaben der Bezirksregierung Köln zu ihrer „Gebiets bezogenen Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier“ gibt es im Umfeld des Braunkohlentagebau Hambach jedoch nur eine einzige landeseigene Messstelle zur Erfassung der Feinstaubwerte. Diese Messstelle befindet sich auch noch auf der abwindig gelegenen Südwestseite des Tagebaus. Sämtliche mobile Messungen hingegen werden ausschließlich durch den Betreiber des Tagesbaus vorgenommen. Bei den Anwohnern hat dieser Umstand erhebliche Irritationen ausgelöst und die Frage aufgeworfen , ob die von dem Tagebau ausgehende Ausbreitung der Feinstäube durch die Landesregierung hinreichend erfasst wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13833 2 Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5357 mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Zur Sicherstellung der Luftqualität in den Kommunen im Rheinischen Braunkohlerevier wurden aufgrund der in der Vergangenheit aufgetretenen Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Aktions- und Luftreinhaltepläne erstellt. Durch die Umsetzung der darin festgelegten Minderungsmaßnahmen konnten die Immissionsbeiträge der Tagebaue deutlich reduziert und die Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden. Zur weiteren nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier hat die Bezirksregierung Köln gemeinsam mit den Gebietskörperschaften, der RWE Power AG, dem BUND sowie weiteren Beteiligten am 20.4.2015 eine gebietsbezogene Gesamtstrategie erarbeitet, in die sich die Beteiligten mit zusätzlichen freiwilligen Vereinbarungen eingebracht haben. Diese Gesamtstrategie ist offen für weitere Entwicklungen und die Aufnahme neuer Ansätze und Maßnahmen; sie wurde im Juli 2016 fortgeschrieben. 1. Aus welchem Grund gibt es nur eine einzige von der Landesregierung betriebene Messstelle im unmittelbaren Bereich des Tagebaus? Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) betreibt im Bereich des Rheinischen Braunkohletagebaus derzeit insgesamt 5 Feinstaubmessstellen , von denen die Stationen in Niederzier und Grevenbroich fest angelegte Messstellen sind und drei weitere Messstellen temporär und bedarfsorientiert kalenderjahresmäßig verteilt werden. Wegen der in den vergangenen Jahren höheren Feinstaubbelastung rund um den Tagebau Garzweiler und der anstehenden Leitentscheidung hierzu wurden zuletzt die Messungen auf den Tagebau Garzweiler konzentriert. Im Jahr 2017 soll eine der temporären Garzweiler-Stationen an den Ostrand des Tagebaus Hambach verlegt werden, so dass dann im unmittelbaren Bereich 2 Messstellen betrieben werden. 2. Warum werden die im Grundsatz zweifellos notwendigen mobilen Messungen alleine durch den Betreiber des Tagebaus, also das RWE, durchgeführt? Die Unterstellung in der Frage, mobile Messungen würden alleine durch das RWE durchgeführt , ist nicht richtig. Mobile Feinstaubmessungen gibt es nicht; insofern können diese weder vom RWE noch vom LANUV durchgeführt werden. Entsprechend den Festlegungen im Hauptbetriebsplan für den Tagebau werden von RWE selbst oder im Auftrag von RWE ergänzende Untersuchungen durchgeführt. In Abstimmung mit der BezReg. Arnsberg als Aufsichtsbehörde für die Tagebaue werden zum einen mobile Messungen der Lärmsituation und zum anderen stationäre Messungen auf Feinstaub sowie stationäre Messungen auf Grobstaubniederschläge vorgenommen. Die Messdaten werden der Aufsichtsbehörde übermittelt und mit dem LANUV ausgetauscht. 3. Nach welchen Mustern verteilt sich der vom Tagebau ausgehende Feinstaub? Bitte gehen Sie in der Beantwortung dieser Frage auch darauf ein, wie hoch der Anteil der im Bereich des Tagebaus am Boden nicht mehr messbaren Stäube ist. 4. Wie hoch schätzt das Landesumweltministerium die Kosten für eine diesen Zusammenhang (Frage 3) erfassende und kontinuierliche Messung der Feinstaubemissionen ? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13833 3 Staubemissionen des Tagebaus entstehen insbesondere an den großtechnischen Einrichtungen wie Förderbändern, Sammelpunkten und Kohlebunkern. Bisher gibt es zur Frage, wieviel Staub letztlich aus Tagebauen emittiert wird, noch keine belastbaren Daten. Hierzu ist eine komplexe modelltechnische und messtechnische Untersuchung erforderlich, deren Bearbeitung derzeit im Rahmen einer Dissertation an der Bergischen Universität Wuppertal erfolgt. Die Ergebnisse dieser Dissertation werden zum Ende des kommenden Jahres erwartet. Auf dieser Grundlage soll dann eine verlässliche Abschätzung der gesamten Feinstaubemissionen aus dem Tagebau erfolgen. Daraus können sich auch weitere Messerfordernisse ableiten. 5. Wie hoch schätzt das Landesumweltministerium die gesundheitlichen Folgekosten aufgrund der vom Braunkohlentagebau Hambach ausgehenden Feinstaubbelastung ein? Eine Abschätzung der gesundheitlichen Folgekosten aufgrund der vom Braunkohlentagebau Hambach ausgehenden Feinstaubbelastung ist derzeit nicht möglich: In der Antwort auf die Fragen 3 und 4 ist dargelegt, dass die derzeitige Datenlage keine abschließende Modellierung der Expositionssituation erlaubt. Die Kenntnis der Exposition ist jedoch eine unerlässliche Voraussetzung für eine Abschätzung möglicher Gesundheitseffekte. Frühestens für das Jahr 2018 ist mit einer verlässlichen Abschätzung der Feinstaubemissionen zu rechnen. Darüber hinaus ist eine solide Berechnung der gesamten gesundheitlichen Folgekosten der partikelbezogenen Krankheitslast aufgrund bestehender methodischer Grenzen bisher nicht möglich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13833