LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1384 09.11.2012 Datum des Originals: 09.11.2012/Ausgegeben: 15.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536 vom 5. Oktober 2012 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/1065 Genehmigungspflichtige und weitere Gremienmitgliedschaften sowie Beibehaltung der Berufstätigkeit von Mitgliedern der nordrhein-westfälischen Landesregierung – Wer vertritt das Land warum in Vorständen, Aufsichtsräten und Kuratorien? Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 536 mit Schreiben vom 9. November 2012 für die Landesregierung im Einvernehmen mit allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Es ist seit längerem Praxis, dass Minister und Staatssekretäre von nordrhein-westfälischen Landesregierungen im Auftrag des Landes in diversen Vorständen, Aufsichtsräten, Beiräten, Kuratorien oder Stiftungsräten sitzen und einer Reihe weiterer Gremien verschiedenster gesellschaftlicher Organisationen angehören. Teilweise dient diese Repräsentanz der unmittelbaren Interessenwahrnehmung für die Belange des Landes, zum Beispiel dann, wenn Mitglieder der Landesregierung bei den im Landeseigentum befindlichen Gesellschaften die Eigentümerinteressen in Aufsichtsgremien wahrnehmen. Diese Fallkonstellationen liegen traditionell bei Ausschüssen und Gremien im öffentlichen Bankensektor vor, so bei der Portigon AG als Rechtsnachfolger der WestLB, bei der Bad Bank Erste Abwicklungsanstalt (EAA) oder der NRW.BANK als Förderbank. Bei wirtschaftlichen Unternehmungen bedarf es für die Berechtigung zur Annahme einer Wahl in ein Leitungs- oder Aufsichtsgremium der Billigung durch das Landesparlament. Zur Genehmigung entsprechender Mandate nach Art. 64, Absatz 3 LV NW sowie einer denkbaren Berufsausübung führt die nordrhein-westfälische Landesverfassung wörtlich aus: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1384 2 Artikel 64 (2) Mit dem Amte eines Mitgliedes der Landesregierung ist die Ausübung eines anderen öffentlichen Amtes oder einer anderen Berufstätigkeit in der Regel unvereinbar. Die Landesregierung kann Mitgliedern der Landesregierung die Beibehaltung ihrer Berufstätigkeit gestatten . (3) Die Wahl in den Vorstand, Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat industrieller oder ähnlicher den Gelderwerb bezweckender Unternehmungen dürfen Mitglieder der Landesregierung nur mit besonderer Genehmigung des Hauptausschusses annehmen. Der Genehmigung durch die Landesregierung bedarf es, wenn sie nach ihrem Eintritt in die Landesregierung in dem Vorstand, Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat einer der erwähnten Unternehmungen tätig bleiben wollen. Die erteilte Genehmigung ist dem Landtagspräsidenten anzuzeigen. Genehmigungen werden vom Landtag Nordrhein-Westfalen üblicherweise problemlos erteilt, sofern ein berechtigtes öffentliches Interesse zur Repräsentanz von fachlich zuständigen Mitgliedern der Landesregierung in entsprechenden wirtschaftlichen Gremien gegeben ist. Zusätzlich sind viele Minister und Staatssekretäre auch ohne Genehmigungsnotwendigkeit des Parlaments noch in unterschiedlichen wissenschaftlichen, kulturellen oder fachlichen Ausschüssen und Gremien von öffentlichen wie privaten Einrichtungen, Vereinen und Verbänden vertreten. Im Rahmen einer größtmöglichen Transparenz des aktuellen Regierungshandelns sowie der Wahrnehmung von Interessen ist es für den Landtag sowie die allgemeine Öffentlichkeit stets von Relevanz, die einzelnen Gremienmitgliedschaften konkret zu kennen – auch um die mögliche Nähe zu bestimmten Interessensgruppen problemlos zu identifizieren. 1. Welche konkreten einzelnen Gremienmitgliedschaften bestehen namentlich für die jeweiligen Mitglieder der Landesregierung nach Maßgabe des Artikel 64 Abs. 3 LV NRW derzeit oder sind noch im Laufe dieser Legislaturperiode intendiert? Herr Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans gehört durch Wahl nach seinem Amtsantritt den Aufsichtsräten der WestLB AG (heute Portigon AG), der RAG AG und der RAG Deutsche Steinkohle AG an. Die Mitgliedschaften sind gemäß Artikel 64 Abs. 3 LV NRW am 17. Februar 2011 vom Hauptausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen genehmigt worden. Herr Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Garrelt Duin und Herr Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Michael Groschek sind nach ihrem Amtsantritt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Hauptausschusses des Landtags nach Artikel 64 Abs. 3 LV NRW in den Aufsichtsrat der Duisburger Hafen AG gewählt worden. Die Bitte um Erteilung dieser Genehmigung liegt der Landtagsverwaltung vor. 2. In jeweils welchen einzelnen sonstigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kul- turellen oder wissenschaftlichen Gremien, die nicht unter Artikel 64 Abs. 3 LV NRW fallen, sind derzeit namentlich die jeweiligen Minister oder Staatssekretäre der amtierenden Landesregierung vertreten? (bitte vollständige Angabe aller Gremien mit konkreter Namenszuordnung) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1384 3 3. Mit betragsmäßig jeweils genau welchen einzelnen Honoraren, Sitzungsgeldern oder sonstigen ökonomischen Vorteilen wie Sachbezügen für die einzelnen Inhaber sämtlicher obiger Gremienmitgliedschaften der Fragen 1 und 2 sind die jeweiligen Tätigkeiten verbunden? (bitte individualisierter Ausweis, ggf. unter Angabe der Höhe der Abführung von Bezügen an das Land oder einschlägiger Kappungsgrenzen) 4. Welche der jeweiligen sämtlich zuvor genannten Gremienmitgliedschaften haben noch nicht individuell vor dem Eintritt in das Amt bei der Landesregierung bestanden , sondern sind erst während der Zugehörigkeit zur Landesregierung hinzugekommen ? Die Antwort auf die Fragen 2 bis 4 kann der anliegenden Übersicht entnommen werden. Sie enthält auch die bereits in Frage 1 aufgeführten Mitgliedschaften im Sinne des Art. 64 Abs. 3 LV NRW. Als von der Fragestellung nicht erfasst werden die „staatsrechtlichen“ Funktionen (z.B. als Mitglied des Bundesrates, der Fachministerkonferenzen oder bei Bundesbehörden) begriffen . In der letzten Spalte der Übersicht werden die mit den Gremienmitgliedschaften verbundenen Vergütungen, Sitzungsgelder, Auslagen usw. ausgewiesen, soweit sie – zum Beispiel unter Berücksichtigung von Verzichten – tatsächlich zur Auszahlung an das jeweilige Gremienmitglied kommen. In diesem Zusammenhang ist zudem die für sämtliche mit Bezug zum Amt wahrgenommenen Gremienmitgliedschaften bestehende Abführungspflicht zu berücksichtigen : Falls sich die Gesamtsumme der aus allen Mitgliedschaften empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret angefallenen Aufwands) auf mehr als 6.000 Euro pro Kalenderjahr beläuft, ist der überschießende Betrag an die Landeskasse abzuführen. Diese Verpflichtung ergibt sich für die Mitglieder der Landesregierung aus § 18 des Landesministergesetzes , für den Parlamentarischen Staatssekretär aus § 7 des Gesetzes über das Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs für besondere Regierungsaufgaben im Lande NordrheinWestfalen und für die beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aus § 57 des Landesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 13 der Nebentätigkeitsverordnung. Da sich die Abführungspflicht an dem Gesamtbetrag der empfangenen Leistungen ausrichtet, kann eine Zuordnung des Abführungsbetrags zu bestimmten Mitgliedschaften nicht erfolgen. Sachbezüge sind mit keiner der Gremienmitgliedschaften verbunden. Die Mitglieder der Landesregierung sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre erhalten aufgrund ihrer Staatsämter ebenso wie andere Personen des öffentlichen Lebens von verschiedensten Einrichtungen und Veranstaltern Einladungen zu insbesondere Kultur- und Sportterminen, die sie im Rahmen ihrer Repräsentationsaufgaben zum Teil wahrnehmen. Dass es sich dabei im Einzelfall auch um eine Einrichtung handeln kann, in deren Gremium die oder der Eingeladene aufgrund des Staatsamtes berufen worden ist, macht die Wahrnehmung des Termins nicht zu einem Sachbezug. 5. Namentlich welche Fälle nach Artikel 64 Abs. 2 LV NRW liegen derzeit vor, bei denen die Landesregierung ihren Mitgliedern die Beibehaltung der Berufstätigkeit gestattet? Keine. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 1 A) Mitglieder der Landesregierung Ministerpräsidentin Hannelore Kraft Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Heinz-Kühn-Stiftung Vorsitzende des Vorstands Ja - Heinz-Kühn-Stiftung Vorsitzende des Kuratoriums Ja - Kunststiftung NRW Vorsitzende des Kuratoriums Ja - Nordrhein-Westfalen-Stiftung Na- turschutz, Heimat- und Kulturpflege Vorsitzende des Stiftungsrats Ja - Nordrhein-Westfälische Stiftung zur Nachwuchsförderung im Leistungs- sport – Sportstiftung NRW Vorsitzende des Kuratoriums Ja - Stiftung Entwicklung und Frieden Vorsitzende des Kuratoriums Ja - Stiftung Kunstsammlung Nordrhein- Westfalen Vorsitzende des Kuratoriums Ja - Stiftung Museum Schloss Moyland, Sammlung van der Grinten, Joseph Beuys Archiv Vorsitzende des Kuratoriums Ja - Stiftung Stadtgedächtnis Mitglied des Kuratoriums Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 2 Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen Vorsitzende des Stiftungsrats Ja - Alfried Krupp von Bohlen und Halb- ach-Stiftung Mitglied des Kuratoriums Ja € 6.000 p.a. ) Deutsches Museum, München Mitglied des Kuratoriums Ja - Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und Künste Vorsitzende des Kuratoriums Ja - RAG-Stiftung Mitglied des Kuratoriums Ja - Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen Mitglied des Stiftungsrats Ja - Ministerin Sylvia Löhrmann Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung NRW.BANK Mitglied der Gewährträgerversammlung Ja € 5.000 p.a. und € 300 Sitzungsgeld (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) Deutschlandradio Mitglied des Hörfunkrats Ja € 300 p.m. ) (Reisekostenerstattung nach konkret angefallenem Aufwand) Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 3 Stiftung Lesen Stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums Ja - Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung an der HHU Düsseldorf (PRuF) Mitglied des Kuratoriums Ja - Jugendstiftung des BDKJ im Bistum Essen – hilfreich, edel und gut Mitglied des Kuratoriums Nein - Bürgerstiftung Aktive Bürgerschaft e.V. „Sozialgenial – Schüler engagieren sich“ Mitglied des Kuratoriums Ja - Stiftung Jugend forscht e.V. Mitglied des Kuratoriums Ja - Verein buddy e.V. Mitglied des Beirats Ja - Minister Dr. Norbert Walter-Borjans Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Portigon AG Mitglied des Aufsichtsrats Ja € 10.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 8 Sitzungen p.a.) ) Portigon AG Mitglied des Präsidiums Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 8 Sitzungen p.a.) ) Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 4 Portigon AG Mitglied des Vermittlungsausschusses Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (Sitzun- gen nur nach Bedarf) ) RAG AG RAG Deutsche Steinkohle AG Mitglied der Aufsichtsräte (tagen gemeinsam) Ja € 25.000 p.a. und € 1.000 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) (Fahrt- und Übernachtungskosten werden in nachgewiesener Höhe erstattet.) NRW.BANK Stellvertretender Vorsitzender der Gewährträgerversammlung Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Stellvertretender Vorsitzender des Präsidialausschusses Ja € 3.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 5 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Mitglied des Risikoausschusses Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Mitglied des Förderausschusses Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) KfW Mitglied des Verwaltungsrats Ja € 5.113 p.a. und € 200 pro Sitzung (ca. 3 Sitzungen p.a.) ) KfW Mitglied des Prüfungsausschusses Ja € 614 p.a. und € 200 pro Sitzung (ca. 2 Sit- zungen p.a.) ) Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 5 NRW-Stiftung zur Förderung der Lepra-Hilfe Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands Ja - Arbeitgeberverband des Landes NRW e.V. Vorsitzender des Vorstands Ja - Minister Garrelt Duin Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Duisburger Hafen AG Mitglied des Aufsichtsrats (vorbehaltlich der Genehmigung nach Art. 64 Abs. 3 LV NRW) Ja € 1.022,58 p.a. und € 51,13 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Vorsitzender der Gewährträgerversammlung Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Vorsitzender des Verwaltungsrats Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Vorsitzender des Präsidialausschusses Ja € 3.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 5 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Mitglied des Prüfungsausschusses Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Mitglied des Risikoausschusses Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 6 NRW.BANK Mitglied des Förderausschusses Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Vorsitzender des Beirats Ja € 2.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur Mitglied des Kuratoriums Ja - (Auslagen werden erstattet.) Minister Ralf Jäger Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention Mitglied des Kuratoriums Ja - Minister Guntram Schneider Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung ZfTI – Stiftung Zentrum für Tür- keistudien und Integrationsfor- schung Vorsitzender des Kuratoriums Ja - (Reisekosten werden nach Maßgabe des Reisekostenrechts erstattet.) Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 7 Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur Mitglied des Kuratoriums Ja - (Auslagen werden erstattet.) NRW-Stiftung zur Förderung der Leprahilfe Vorsitzender des Vorstands Ja - August-Schmidt-Stiftung Mitglied des Kuratoriums Ja - Minister Thomas Kutschaty Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung NRW.BANK Mitglied der Gewährträgerversammlung Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) Verein für Kinder- und Jugendarbeit Ruhrgebiet e.V. Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands Nein - Bergbaukolonie Essen-Schönebeck e.V. Mitglied des Vorstands Nein - Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Landesverband Nordrhein -Westfalen Landesvorsitzender Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 8 Minister Johannes Remmel Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung NRW.BANK Mitglied des Verwaltungsrats Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Vorsitzender des Risikoausschusses Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Mitglied des Förderausschusses Ja € 5.000 p.a. und € 300 € pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) Stiftung Umwelt und Entwicklung Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrats Ja - NRW-Stiftung Naturschutz, Heimatund Kulturpflege Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrats Ja - Minister Michael Groschek Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Duisburger Hafen AG Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und Mitglied des Präsidiums (vorbehaltlich der Genehmigung nach Art. 64 Abs. 3 LV NRW) Ja € 1.533,88 p.a. und € 51,13 pro Sitzungstag (4 bis 8 Sitzungstage p.a.) ) Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 9 NRW.BANK Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Stellvertretender Vorsitzender der Gewährträgerversammlung Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Stellvertretender Vorsitzender des Präsidialausschusses Ja € 3.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 5 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Vorsitzender des Förderausschusses Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Vorsitzender des Beirats für Wohnraumförderung Ja € 3.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) Stiftung Zollverein Mitglied des Kuratoriums Ja - Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrats Ja - Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur Mitglied des Kuratoriums Ja - Stiftung Preußen-Museum NRW Vorsitzender des Kuratoriums Ja - Stiftung Schloss Dyck, Jüchen Vorsitzender des Kuratoriums Ja - Landesinitiative StadtBauKultur NRW Vorsitzender des Kuratoriums Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 10 Ministerin Svenja Schulze Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung NRW.BANK Mitglied des Verwaltungsrats Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a) ) NRW.BANK Mitglied des Prüfungsausschusses Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a) ) NRW.BANK Mitglied des Förderausschusses Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a) ) Heinrich Hertz-Stiftung Vorsitzende des Kuratoriums Ja - Nordrhein-westfälische Akademie der Wissenschaften und Künste Stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums Ja - Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. Mitglied des Hauptausschusses Ja - Max-Planck-Gesellschaft e.V. Mitglied des Senats Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 11 Ministerin Ute Schäfer Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Stiftung Künstlerdorf Schöppingen Mitglied des Stiftungsrats Ja - Stiftung Museum Schloss Moyland, Sammlung van der Grinten, Joseph Beuys Archiv Stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums Ja - Nordrhein-Westfalen Stiftung Na- turschutz, Heimat- und Kulturpflege Stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrats Ja - Kunststiftung NRW Stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums Ja - Stiftung Kunstsammlung Nordrhein- Westfalen Stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums Ja - Nordrhein-Westfälische Stiftung zur Nachwuchsförderung im Leistungs- sport – Sportstiftung NRW Stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums Ja - Deutsche Schulsportstiftung Mitglied des Kuratoriums Ja - Stiftung Insel Hombroich Vorsitzende des Kuratoriums Ja - Kulturstiftung der Länder Mitglied des Stiftungsrats Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 12 Kultur Ruhr GmbH Vorsitzende des Aufsichtsrats Ja - Neue Schauspiel GmbH Düsseldorf Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitz im jährlichen Wechsel mit dem Ober- bürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf) Ja - RUHR.2010 GmbH i.L. Mitglied des Aufsichtsrats Ja - Stiftung Ruhr 2010 Mitglied des Verwaltungsrats Ja - Ruhrfestspiele Recklinghausen GmbH Mitglied des Aufsichtsrats Ja - Deutsche Oper am Rhein (Theater- gemeinschaft Düsseldorf und Duis- burg) gGmbH Mitglied des Aufsichtsrats Ja - Ministerin Barbara Steffens Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen mbH (Herz- und Diabeteszentrum NordrheinWestfalen ) Mitglied der Gesellschafterversammlung Ja - Heinz-Kühn Stiftung Mitglied des Kuratoriums Nein - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 13 Deutsche AIDS-Stiftung Mitglied des Stiftungsrats Ja - Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Film- und Medienstiftung NRW GmbH Mitglied der Gesellschafterversammlung Ja - Deutschlandradio Mitglied des Verwaltungsrats Ja € 450 p.m. (wird vollständig an die Landeskasse abgeführt) (ggf. Fahrtkosten nach Einzelnachweis) Grimme-Institut gGmbH Mitglied der Gesellschafterversammlung Ja - Kunsthochschule für Medien, Köln Mitglied des Kuratoriums Ja - Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW Stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrats Ja - Stiftung Entwicklung und Frieden Mitglied des Kuratoriums Ja - Zentrum für Entwicklungsforschung Mitglied des „International Advisory Board“ Ja - Westwind e.V. Mitglied des Vorstands Ja - Deutschland- und europapolitisches Bildungswerk NRW e.V. Stellvertretende Vorsitzende des Vorstands Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 14 Sparkasse Westmünsterland Mitglied des Beirats Nein - Deutsch-Polnische Gesellschaft Bundesverband e.V. Mitglied des Kuratoriums Ja - B) Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Parlamentarischer Staatssekretär Horst Becker Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung NRW.BANK Mitglied des Verwaltungsrats Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung NRW.BANK Mitglied der Gewährträgerversammlung Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge , Landesverband Nordrhein -Westfalen Mitglied des Landesvorstands Nein - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 15 Staatssekretär und Regierungssprecher Thomas Breustedt Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung - - - - Staatssekretär Ludwig Hecke Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Sportstiftung NRW Mitglied des Kuratoriums Ja - Stiftung Jedem Kind ein Instrument Mitglied des Stiftungsrats Ja - Stiftung Partner für Schule Vorsitzender des Stiftungsrats Ja - Förderverein NRW-Stiftung Naturschutz , Heimat- und Kulturpflege e.V. Mitglied des Kuratoriums Ja - Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) Mitglied des Verwaltungsrats Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 16 Staatssekretär Dr. Rüdiger Messal Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung NRW.BANK Mitglied der Gewährträgerversammlung Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) EAA Vorsitzender des Verwaltungsrats Ja € 10.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) EAA Mitglied des Risikoausschusses Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) EAA Mitglied des Prüfungsausschusses Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) Flughafen Köln/Bonn GmbH Vorsitzender des Aufsichtsrats (AR) und Mitglied des Finanzausschusses (FA) Ja € 1.200 p.a. und € 50 pro AR-Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) bzw. € 35 pro FA-Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) Koelnmesse GmbH Mitglied des Aufsichtsrats Ja € 250 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) Vorsitzender des Verwaltungsrats Ja - Stiftung Preußischer Kulturbesitz Mitglied des Stiftungsrats Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 17 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Akademie des Handwerks, Schloss Raesfeld Mitglied des Beirats Ja - ChemSite Initiative Mitglied des Beirats Ja - Gesellschaft zur Förderung des Energiewissenschaftlichen Instituts an der Uni Köln Mitglied des Energiepolitischen Beirats Ja - Messe Düsseldorf GmbH Mitglied des Aufsichtsrates Ja € 2.400 p.a. und € 200 pro Sitzung (ca. 6 Sitzungen p.a.) ) NRW.BANK Mitglied der Gewährträgerversammlung Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) NRW-Forum Kultur und Wirtschaft Mitglied des Kuratoriums Ja - NRW.International GmbH Vorsitzender des Aufsichtsrates Ja - NRW.INVEST GmbH Vorsitzender des Aufsichtsrates Ja - NRW Japan K.K. Mitglied des Board of Directors Ja - Tourismus NRW e.V. Mitglied des Vorstands Ja - ZiTex - Textil & Mode NRW Stellvertretender Vorsitzender des Beirats Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 18 Annette-von-Droste zu HülshoffStiftung Mitglied des Kuratoriums Ja - Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum Mitglied des Kuratoriums Ja - Innovationsregion Rheinisches Revier Vorsitzender des Beirats und des Verwaltungsrats Ja - Cluster ProduktionNRW Mitglied des Beirats Ja - Staatssekretär Dr. Hans Ulrich Krüger Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) Mitglied des Verwaltungsrats Ja - Förderverein Haus Voerde e.V. Vorsitzender des Vorstands Nein - Verwaltungs- und WirtschaftsAkademie Düsseldorf Mitglied des Kuratoriums Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 19 Staatssekretär Dr. Wilhelm Schäffer Einrichtung (wirtschaftlicher, ge- sellschaftlicher, kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung NRW.BANK Mitglied der Gewährträgerversamm- lung Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) Verein zur Förderung der Bildungs- arbeit der Akademie Schloss Raes- feld Mitglied des Beirats Ja - Innovationsregion Rheinisches Re- vier Mitglied des Beirats Ja - Maria-Grönefeld-Stiftung für christli- che Sozialethik und Sozialpraxis Mitglied des Kuratoriums Nein - Gesellschaft für Innovative Beschäf- tigungsförderung GmbH (G.I.B.) Vorsitzender der Gesellschafterver- sammlung Ja - PEAG Personalentwicklungs- und Arbeitsmarktagentur GmbH Mitglied des Beirats (nicht stimmbe- rechtigt) Nein - RAG AG RAG Deutsche Steinkohle AG Mitglied der Aufsichtsräte (Arbeitnehmervertreter ) (tagen gemeinsam) Nein € 25.000 p.a. und € 1.000 pro Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) (Fahrt- und Übernachtungskosten werden in nachgewiesener Höhe erstattet.) Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 20 RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH Mitglied des Aufsichtsrats (Arbeit- nehmervertreter) Nein € 7.500 p.a. und € 500 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) (Fahrt- und Übernachtungskosten werden in nachgewiesener Höhe erstattet.) ThyssenKrupp Steel Europe AG Mitglied des Aufsichtsrats (Arbeit- nehmervertreter) Nein € 15.000 p.a. und € 250 pro Sitzung (ca. 2-3 Sitzungen p.a.) ) (Fahrt- und Übernachtungskosten werden in nachgewiesener Höhe erstattet.) Staatssekretärin Zülfiye Kaykin Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Landesbeirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfra- gen des Landes Nordrhein- Westfalen Vorsitzende Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 21 Staatssekretär Karl-Heinz-Krems Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) Mitglied des Verwaltungsrats Ja - Sozial- und umweltverträgliche Verkehrspolitik für Düsseldorf e.V. Vorsitzender Nein - Staatssekretär Udo Paschedag Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) Mitglied des Verwaltungsrats Ja - Forschungszentrum Jülich GmbH Mitglied des Aufsichtsrats Ja - NRW.BANK Mitglied der Gewährträgerversammlung Ja € 5.000 p.a. ) Wuppertal Institut Mitglied des Aufsichtsrats Ja - Stiftung Offshore Windenergie Mitglied des Kuratoriums Nein - Nationalkomitee für die UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung “ Mitglied des Komitees Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 22 ChemSite Initiative Mitglied des Beirats Ja - Förderverein Nordrhein-WestfalenStiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e.V. Mitglied des Kuratoriums Ja - Innovationsregion Rheinisches Revier Mitglied des Beirats und des Verwaltungsrats Ja - Staatssekretär Gunther Adler Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats Ja - BahnflächenEntwicklungsGesellschaft (BEG) NRW Vorsitzender der Gesellschafterversammlung Ja - Flughafen Köln/Bonn Mitglied des Aufsichtsrats (AR) und des Bauausschusses (BA) Ja € 1.200 p.a. und € 50 pro AR-Sitzung (ca. 4 Sitzungen p.a.) bzw. € 38 pro BA-Sitzung (1 bis 2 Sitzungen p.a.) ) Wuppertal Institut für Klima, Umwelt , Energie GmbH Mitglied des Aufsichtsrats Ja - Stiftung Zollverein Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrats Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 23 Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH (EGZ) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Ja - Innovationsregion Rheinisches Revier Mitglied des Beirats Ja - Staatssekretär Helmut Dockter Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Akkreditierungsrat Mitglied Ja - center of advanced european studies and research (caesar) Mitglied des Stiftungsrats Ja - Wuppertal-Institut Vorsitzender des Aufsichtsrats Ja - Bonn International Center for Conversion (BICC) Vorsitzender des Aufsichtsrats Ja - Forschungszentrum Jülich Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Ja - b-it Stiftung (International Center for Information Technology) Vorsitzender des Stiftungsrats Ja - Energiewirtschaftliches Institut Uni Köln Mitglied des Verwaltungsbeirats Ja - Kompetenznetzwerk Stammzellforschung Mitglied des Vorstands Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 24 NRW.BANK Mitglied der Gewährträgerversammlung Ja € 5.000 p.a. und € 300 pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen p.a.) ) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) Mitglied des Verwaltungsrats Ja - Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung Stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums Ja - MPI für Kohleforschung Mülheim an der Ruhr Stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums Ja - Stiftung Jedem Kind ein Instrument Mitglied des Stiftungsrats Ja - NRW.INVEST GmbH Mitglied des Aufsichtsrats Ja - Innovationsregion Rheinisches Revier Mitglied des Beirats und des Verwaltungsrats Ja - Staatssekretär Bernd Neuendorf Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Stiftung Jedem Kind ein Instrument Vorsitzender des Stiftungsrats Ja - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 25 Staatssekretärin Marlis Bredehorst Einrichtung (wirtschaftlicher, gesellschaftlicher , kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Epidemiologisches Krebsregister NRW gGmbH Vorsitzende des Aufsichtsrats Ja - Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) Mitglied des Verwaltungsrats Ja - Gesellschaft zur Förderung der sozialrechtlichen Forschung e.V. Mitglied des Vorstands Nein - Klimakreis Köln GmbH Mitglied des Beirats Nein - Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen mbH (Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen ) Vorsitzende des Aufsichtsrats Ja € 324 pro Sitzung (ca. 4 bis 5 Sitzungen p.a.) ) Gollwitzer-Meier-Klinik GmbH Vorsitzende des Aufsichtsrats Ja € 180 pro Sitzung (ca. 4 bis 5 Sitzungen p.a.) ) Klinik am Rosengarten im Staatsbad Oeynhausen GmbH Vorsitzende des Aufsichtsrats Ja € 200 pro Sitzung, (ca. 4 bis 5 Sitzungen p.a.) ) Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 536: Übersicht zu den Fragen 2 bis 4 ) Falls die Gesamtsumme aller empfangenen Leistungen (ohne Ersatz konkret entstandenen Aufwands) aus allen Mitgliedschaften oberhalb von 6.000 Euro pro Kalenderjahr liegt, wird der übersteigende Betrag an die Landeskasse abgeführt. 26 Staatssekretär Dr. Marc Jan Eumann Einrichtung (wirtschaftlicher, ge- sellschaftlicher, kultureller oder wissenschaftlicher Art) Gremium und Funktion Übernahme nach Amtsantritt Vergütung/Entschädigung Amerikahaus NRW e.V. Mitglied des Kuratoriums Ja - Filmförderungsanstalt (FFA) Mitglied des Verwaltungsrats Ja - (Reisekostenersatz nach konkret angefalle- nem Aufwand.) Film- und Medienstiftung NRW GmbH Mitglied des Aufsichtsrats Ja - Grimme-Institut gGmbH Mitglied des Aufsichtsrats Ja - Internationale Filmschule Köln GmbH Stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums Nein - ZDF Mitglied des Fernsehrats Ja € 511,29 p.m. und € 51,13 pro Sitzungstag (ca. 4 Sitzungen p.a.) ) (Reisekostenersatz nach konkret angefalle- nem Aufwand.) Ensemble musikFabrik – Landesensemble Nordrhein-Westfalen e.V. Mitglied des Kuratoriums Nein -