LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13851 22.12.2016 Datum des Originals: 22.12.2016/Ausgegeben: 28.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5358 vom 18. November 2016 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/13495 Wie begegnet die Landesregierung Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffen auf Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 01.01.2014 wurde gemäß der RV des Justizministeriums vom 19.12.2013 (2344 – Z. 247) die Führung einer Statistik verbindlich eingeführt, mit der Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe auf Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erfasst werden (Vorlage 16/2050, Seite 9). Am 17.11.2014 berichtete der Justizminister über die im 1. Halbjahr 2014 zu verzeichnenden Vorfälle (Vorlage 16/2455). Darüber hinaus hatte der Justizminister bereits am 02.07.2014 mitgeteilt, das Justizministerium, das Ministerium für Inneres und Kommunales sowie das Finanzministerium prüften derzeit die Möglichkeiten eines elektronischen Informationsaustauschs (Vorlage 16/2050, Seite 8). In der am 28.10.2016 durch die 75. Bezirksvertreterversammlung des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes – Landesverband Nordrhein-Westfalen – beschlossenen Königswinter Erklärung wird festgestellt, dass die zunehmende Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft auch den beruflichen Alltag der nordrhein-westfälischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erfasst. Auch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher müssten tagtäglich mit massiver Gegenwehr, aggressivem Verhalten und auch mit körperlicher Gewalt rechnen. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gehörten deshalb zu einer besonders gefährdeten Berufsgruppe, da sie tagtäglich allein im persönlichen Bereich der Schuldnerinnen und Schuldner, insbesondere in deren Wohnungen, tätig sind. Die Bemühungen des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen zur Verbesserung der Sicherheit seien nicht ausreichend. Der Gemeinsame Runderlass des Justizministeriums, des Finanzministeriums und des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 12.05.2014 (MBI. NRW. 2014 (Nr. 17) S. 300) habe sich als untauglich erwiesen, die Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern und der Polizei für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zufriedenstellend zu regeln. Bisher müssten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher verhaftete oder vorzuführende zum Teil gewaltbereite Schuldnerinnen und Schuldner in ihren Pkw selbst abtransportieren. Zudem seien die nordrhein-westfälischen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13851 2 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher für entstehende gefährliche Situationen nicht hinreichend ausgebildet. Die 75. Bezirksvertreterversammlung hat deshalb gefordert: - die unverzügliche Neuregelung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, wobei insbesondere der Einschätzung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei der Anforderung polizeilicher Hilfe Priorität eingeräumt werden müsse und auch der Abtransport von verhafteten oder vorzuführenden Schuldnerinnen und Schuldnern klar geregelt werden müsse, - eine erhebliche Ausweitung der Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieherin in Sachen Sicherheit (derzeit 44 Stunden), in Art und Umfang orientiert am Studienmodell Sicherung des Landes Baden-Württemberg (270 Stunden), - eine erhebliche Ausweitung der Ausbildung der aktiven Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Sachen Sicherheit, gegebenenfalls Pflichtfortbildungsmodule, - die Ausstattung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher mit Hilfsmitteln wie mobilen Alarmsystemen, - den Zugang zu Informationen, über die Polizeibeamte, kommunale Vollstreckungsbeamte, Finanzvollstreckungsbeamte, Vollstreckungsbeamte bei den Hauptzollämtern usw. verfügen. Wie die „Bild“ am 15.11.2016 in dem Artikel „Kuckuck, der Minister ist da“ berichtete, würdigte Justizminister Kutschaty im Rahmen der „Woche des Respekts“ den Einsatz der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in NRW. Die von Justizminister Kutschaty bei ihrer Arbeit begleitete Gerichtsvollzieherin schilderte in dem Artikel des Westfälischen Anzeigers vom 15.11.2016, dass sie mindestens einmal im Jahr eine neue Tasche brauche, da sie diese nicht nur für den Transport von Unterlagen nutze, sondern bisweilen auch zur Selbstverteidigung einsetzen müsse, um etwa Hunde von Schuldnern damit abzuwehren. Bevor sie einen Schuldner zu Hause besuche, informiere sie sich über die Person. So ließe sich die Gefahr einschätzen. Empathie und ein selbstbewusstes Auftreten nützten grundsätzlich und schnell laufen zu können, helfe auch. Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 5358 mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher üben ihre Tätigkeit häufig in einem konfliktbehafteten Umfeld aus. Dessen sind sich der Dienstherr und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewusst. Gewalt gegenüber Menschen, die dem Staat dienen, verurteilt die Landesregierung in aller Schärfe. Ihr ist im Allgemeinen und insbesondere im konkreten Interesse aller Beschäftigten mit geeigneten Mitteln vorbeugend entgegenzuwirken. Das Land Nordrhein-Westfalen nimmt seine Fürsorgepflicht als Dienstherr auch insoweit wahr. Dort, wo es vor Ort im Vorfeld justizieller Handlungen sicherheitsrelevante Erkenntnisse gibt, wird diesen regelmäßig in Zusammenarbeit auch mit den Polizeidienststellen begegnet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13851 3 Ein besonderes Augenmerk legt die Justiz auch auf hinreichende Aus- und Fortbildung. So bietet die Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen für alle Dienstzweige Seminare zum Umgang mit konfliktträchtigen Situationen an. Denn es ist wesentlich, Konfliktsituationen rechtzeitig zu erkennen, zu entspannen und zu überwinden. Das vordringlichste Mittel zur Eigensicherung stellt daher eine Teilnahme der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher an den Fortbildungsmöglichkeiten zum Thema „Eigensicherung“ und „Deeskalation“ dar. Dabei gewährleistet nur eine wiederholte Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, dass der sichere Umgang mit Gefährdungssituationen vertieft eingeübt wird. Zu den Präventionsmaßnahmen gehört es aber auch, geeignete technische Unterstützungsmaßnahmen in den Blick zu nehmen. Die Prüfungen, ob und inwieweit etwa mobile Alarmierungssysteme für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie für andere Justizmitarbeiterinnen und Justizmitarbeiter mit „Außendienstaufgaben“ eine sinnvolle Ergänzung bestehender Sicherheitsmaßnahmen darstellen, dauern an. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung mit ihrer Bundesratsinitiative (BR-Drs. 706/16) zur Aufnahme einer gegenüber dem Gemeinwohl feindlichen oder gleichgültigen Haltung als besonderer Umstand der Strafzumessung in § 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuches dafür ein, dass auch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besser geschützt und Straftaten zu ihrem Nachteil schärfer geahndet werden können. 1. Wie viele Vorfälle von Beleidigungen und Bedrohungen auf Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher waren vom 2. Halbjahr 2014 bis zum 1. Halbjahr 2016 zu verzeichnen (bitte entsprechend der Systematik aus Vorlage 16/2455)? Nr. Art OLG Hamm OLG Düsseldorf OLG Köln insgesamt a) Beleidigung, versuchte Nötigung 43 32 32 107 b) Bedrohung ohne Waffe ( mit einfacher körperlicher Gewalt aber auch mit Gegenständen des Alltags, Werkzeugen, Sportgeräten pp.) 25 16 16 57 c) Bedrohung mit Hieb- und Stoßwaffe (Messer, Schlagstock pp) oder einem scharfen Hund 4 4 1 9 d) Bedrohung mit Schusswaffe (auch Anscheinswaffe) 2 1 2 5 Nr. Art OLG Hamm OLG Düsseldorf OLG Köln insgesamt a) Beleidigung, versuchte Nötigung 45 48 24 117 b) Bedrohung ohne Waffe ( mit einfacher körperlicher Gewalt aber auch mit Gegenständen des Alltags, Werkzeugen, Sportgeräten pp.) 23 16 11 50 c) Bedrohung mit Hieb- und Stoßwaffe (Messer, Schlagstock pp) oder einem scharfen Hund 2 0 0 2 d) Bedrohung mit Schusswaffe (auch Anscheinswaffe) 1 0 1 2 Nr. Art OLG Hamm OLG Düsseldorf OLG Köln insgesamt a) Beleidigung, versuchte Nötigung 65 47 17 129 b) Bedrohung ohne Waffe ( mit einfacher körperlicher Gewalt aber auch mit Gegenständen des Alltags, Werkzeugen, Sportgeräten pp.) 38 12 18 68 c) Bedrohung mit Hieb- und Stoßwaffe (Messer, Schlagstock pp) oder einem scharfen Hund 1 1 0 2 d) Bedrohung mit Schusswaffe (auch Anscheinswaffe) 2 0 1 3 Sicherheit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2016 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13851 4 Zu den vorstehenden Zahlen ist anzumerken, dass die rund 900 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern jährlich etwa 2,5 Mio. Aufträge bearbeiten. 2. Welches Ergebnis hatte die Prüfung der Möglichkeiten eines elektronischen Informationsaustauschs durch Justizministerium, Ministerium für Inneres und Kommunales sowie Finanzministerium? Die Prüfung der Möglichkeiten eines elektronischen Informationsaustauschs ist durch eine Arbeitsgruppe erfolgt, an der auch der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund e.V. – Landesverband NRW beteiligt war. Es wurde im Ergebnis Einvernehmen erzielt, dass der dauerhafte finanzielle und personelle Aufwand einer elektronischen Gefährdungsabfrage für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in keinem Verhältnis zum Mehrwert gegenüber der heute üblichen manuellen (Fax bzw. telef.) Abfrage steht. Daher wurde im Hinblick auf § 7 LHO die ITgestützte Gefährdungsanfrage zunächst zurückgestellt. 3. Wie haben sich die Teilnehmerzahlen an den Aus- und Fortbildungsangeboten zum Thema „Deeskalation und Eigensicherung“ seit dem 2. Halbjahr 2014 entwickelt? Aus der nachstehenden Tabelle können die Teilnehmerzahlen der Seminare zum Thema „Deeskalation und Eigensicherung“ für die Jahre 2014 bis 2015 entnommen werden. Seit dem Jahr 2015 lautet der Titel der Seminare „Verhaltensmanagement im Schuldnerkontakt“. Fortbildungsveranstaltungen Deeskalation und Eigensicherung Jahr Veranstaltung Geplante Tatsächliche Differenz Auslastung Teilnehmer Teilnehmer in Prozent 2014 Eigensicherung und Deeskalation - Inhouse - OLG Hamm (GV) 20 12 8 Eigensicherung und Deeskalation - Inhouse - OLG Köln (GV) 20 8 12 Eigensicherung und Deeskalation - Inhouse - OLG Düsseldorf (GV)* 20 12 8 Deeskalationstraining (GV) 15 17 -2 Summe: 75 49 26 65,33 2015 Eigensicherung und Deeskalation - Inhouse - OLG Düsseldorf (GV) 20 15 5 Eigensicherung und Deeskalation - Inhouse - OLG Hamm (GV) 20 15 5 Deeskalationstraining (GV) 16 10 6 Eigensicherung und Deeskalation - Inhouse - OLG Köln (GV)** 20 0 20 Summe: 76 40 36 52,63 2016 Verhaltensmanagement im Schuldnerkontakt - Inhouse - OLG Düsseldorf (GV) 20 19 1 Verhaltensmanagement im Schuldnerkontakt - Inhouse - OLG Hamm (GV) 20 15 5 Verhaltensmanagement im Schuldnerkontakt - Inhouse - OLG Köln (GV) 20 14 6 Summe: 60 48 12 80,00 *Diese Veranstaltung fand im ersten Halbjahr 2014 statt. ** Diese Veranstaltung wurde storniert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13851 5 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefährdung von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bei der Amtsausübung? Auf die Vorbemerkung wird Bezug genommen. 5. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, den in der „Königswinter Erklärung“ niedergelegten Forderungen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zu entsprechen (bitte für jede einzelne Forderung darstellen)? Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern und der Polizei Um die Zusammenarbeit zwischen den Gerichtsvollzieherinnen bzw. Gerichtsvollziehern und der Polizei zu verbessern, ist der Gemeinsame Runderlass des Justizministeriums (2344 - Z. 221), des Finanzministeriums (Az. S 0500 - 74/5 - VA3) und des Ministeriums für Inneres und Kommunales (402 - 57.01.48) vom 12. Mai 2014 zum 1. Juni 2014 in Kraft getreten. Nach Ziffer 4 b) des genannten Erlasses kann seitens der Gerichtsvollzieherinnen bzw. Gerichtsvollzieher ein Ersuchen auf Vollzugs- bzw. Amtshilfe gestellt werden, wenn diese eigene konkrete Erkenntnisse in Bezug auf ein Gefährdungspotenzial haben. Maßgeblich bei der Anforderung polizeilicher Hilfe sind demnach die Feststellungen und Erfahrungen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Der im Rahmen der Vollzugs- bzw. Amtshilfe unter Umständen erforderlich werdende Transport der Vollstreckungsschuldnerinnen und Vollstreckungsschuldner ist in dem Gemeinsamen Runderlass unter Ziffer 6 ausdrücklich geregelt. Hiernach erfolgt der Transport durch die Polizei. Berichten zufolge bestehen vereinzelt Probleme bei der praktischen Umsetzung des Gemeinsamen Runderlasses. Daher soll nach Ablauf von drei Jahren (Sommer 2017) eine Evaluierung des Gemeinsamen Runderlasses erfolgen. Zur Vorbereitung der Evaluierung sind die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gebeten worden, ihren unmittelbar dienstvorgesetzten Stellen bereits jetzt detailliert über etwaige Probleme bei der Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeidienststellen zu berichten. Ausweitung der Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieherin in Sachen Sicherheit Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, in der die Gestaltung der Einführungszeit geregelt ist, wird momentan überarbeitet. Das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen entwirft zur Zeit ein Arbeitspapier, das demnächst mit den am Ausbildungsverbund beteiligten Landesjustizverwaltungen, den nordrhein-westfälischen Oberlandesgerichten sowie den Berufsverbänden und Personalvertretungsgremien erörtert werden wird. Bei dieser Neugestaltung wird der Bereich Deeskalation und Eigensicherung erheblich aufgewertet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13851 6 Ausweitung der Fortbildung der aktiven Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Auf die Beantwortung der Frage 3 wird Bezug genommen. Erfreulich ist, dass in diesem Jahr die Teilnehmerplätze, die bedarfsorientiert angeboten werden, in der Tendenz noch effektiver genutzt worden sind als in den Vorjahren. Die Auslastung betrug 80 %. Dies dürfte ein Zeichen dafür sein, dass ein verpflichtendes Angebot nicht notwendig ist, zumal erfahrungsgemäß nachhaltig lernt, wer freiwillig lernt. Ausstattung mit Hilfsmitteln wie mobilen Alarmsystemen Auf die Vorbemerkung wird Bezug genommen. Informationsausstattung in Sachen „Reichsbürger“ Das Justizministerium hat den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern – wie allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Geschäftsbereichs – bereits mehrfach Informationen zu den sog. Reichsbürgern zur Verfügung gestellt. In Anbetracht der anhaltenden Aktivitäten der „Reichsbürgerbewegung“ und der damit verbundenen Störungen des Dienstbetriebes wird derzeit eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit den Anhängern dieser Bewegung erstellt. Die Handlungsempfehlung soll sich sowohl an die Behördenleitungen als auch an die Justizbediensteten selbst richten und auch auf die besondere Situation der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher eingehen. Nach Fertigstellung wird die Handlungsempfehlung auch den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern umgehend zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13851