LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13854 22.12.2016 Datum des Originals: 22.12.2016/Ausgegeben: 28.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5389 vom 25. November 2016 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/13610 Tumultdelikte in den Kreispolizeibehörden in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Vorlage 16/3139 heißt es in dem angefügten Bericht vom 13.07.2015 des in Duisburg eingesetzten Einsatztrupps auf Seite 4: „Aktuell hat die Zahl der Tumultdelikte spürbar zugenommen. Als solche werden Anlässe bezeichnet, die kumulativ folgende Kriterien aufweisen: Besondere Einsatzstichworte (Bedrohung, Körperverletzung, gef. Körperverletzung, Schlägerei, (gef.) Körperverletzung mit Täter am Ort, Randalierer, Landfriedensbruch, Streit), bei denen mindestens 4 FuStKw - Besatzungen eingesetzt sind. Im Jahr 2014 wurden 623 solcher Einsätze im Stadtgebiet verzeichnet, in den ersten 5 Monaten des Jahres 2015 wurden bereits mehr als 250 Einsatzanlässe dokumentiert bei denen mehr als 4 FuStKw - Besatzungen erforderlich waren. In der Spitze waren 2014 bis zu 24 FuStKw - Besatzungen, in 2015 bis zu 20 FuStKw - Besatzungen erforderlich um die Lage zu beruhigen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5389 mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: Entgegen den Vorbemerkungen des Fragestellers handelt es sich bei dem in der Vorlage 16/3139 angefügten Bericht um die Fortschreibung des Projektes „Triangle“ - Einsatzabschnitt „Nord“ und nicht um den Bericht des eingesetzten Einsatztrupps. Die im angefügten Bericht der Vorlage 16/3139 genannten Einsatzanlassarten und die Festlegung von mindestens vier Funkstreifenwagen stellen eine durch das Polizeipräsidium LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13854 2 Duisburg eigenständig festgelegte Auflistung von Kriterien zur Einordnung von bestimmten polizeilichen Einsatzanlässe als „Tumultdelikte“ dar. Der Begriff „Tumultdelikt“ ist bei der Polizei Nordrhein-Westfalen jedoch landeseinheitlich nicht definiert und von daher als Einsatzanlassart oder Recherchestichwort in e-Cebius bzw. IGVP nicht hinterlegt. Die erbetenen Zahlen liegen auf Landesebene nicht vor und sind wegen der fehlenden Definition „Tumultdelikte“ auch nicht auswertbar. 1. Wie hat sich die Zahl solcher Tumultdelikte und entsprechender Einsatzmaßnahmen im Jahr 2015 und 2016 bis heute in den 47 Kreispolizeibehörden und einzelnen Städten in NRW jeweils und insgesamt entwickelt im Vergleich jeweils zu den Jahren 2010 bis 2014 (bitte unter Angabe, wie viele Störer jeweils beteiligt waren und wie viele Polizeibeamte/innen bei diesen Einsätzen jeweils und insgesamt verletzt wurden)? 2. Welche örtlichen Schwerpunkte solcher Delikte und Einsatzmaßnahmen sind dabei festzustellen (bitte Nennung Stadtteil, zuständige Polizeiinspektion/- wache)? 3. Inwieweit wurden Pressemitteilungen mit welchem Inhalt zu solchen Einsätzen im Jahr 2015 und 2016 bis heute von den Kreispolizeibehörden veröffentlicht (bitte als Anlage bzw. als Link beifügen)? 4. Wie viele Funkstreifenwagen und Besatzungen/Beamte waren im Jahr 2015 und 2016 bis heute in den 47 Kreispolizeibehörden und einzelnen Städten in NRW jeweils in der Spitze erforderlich, um eine entsprechende Lage (Tumultdelikt) zu beruhigen (bitte unter Schilderung je KPB der drei jeweiligen Einsatzmittelintensivsten bzw. Einsatzkräfteintensivsten Einsatzanlasses)? 5. Inwieweit waren an solchen Tumultdelikten, die entsprechende Einsatzmaßnahmen auslösten im Jahr 2015 und 2016 bis heute, Mitglieder von Familienclans, polizeibekannte Großfamilien oder Rocker/Unterstützer beteiligt? Zu den Fragen 1-5 siehe Vorbemerkungen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13854