LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13856 22.12.2016 Datum des Originals: 22.12.2016/Ausgegeben: 28.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5399 vom der Abgeordneten Marcel Hafke, Dr. Björn Kerbein und Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/13631 Bei wie vielen Kindern, die mit dem Verfahren „Delfin 4“ getestet wurden, ist Sprachförderbedarf festgestellt worden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der zum 01.08.2014 in Kraft getretenen zweiten Revision des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) wurde die Verantwortung über die Feststellung der sprachlichen Entwicklung zwei Jahre vor der Einschulung und die sich daraus ergebende Förderung für die Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen und deren Eltern der Bildungsdokumentation in den Kindertageseinrichtungen zugestimmt haben, den Kindertageseinrichtungen selbst übertragen. Das Sprachstandfeststellungsverfahren „Delfin 4“ wird seitdem für diese Kinder nicht mehr angewendet. Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen und deren Eltern der Bildungsdokumentation nicht zugestimmt haben, werden jedoch weiterhin mit dem Verfahren „Delfin 4“ getestet. Mit der Kleinen Anfrage 5263 „Wie viele Kinder wurden mit dem Verfahren „Delfin 4“ getestet?“ wurde im Zuge der ersten Frage auch nach dem Ergebnis gefragt, also bei wie vielen Kindern Sprachförderbedarf festgestellt wurde. Die Landesregierung ließ diese Frage in ihrer Antwort (Drs. 16/13575) jedoch unbeantwortet. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5399 mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Bei wie vielen Kindern, die mit dem Verfahren „Delfin 4“ getestet wurden, ist in den letzten fünf Jahren Sprachförderbedarf festgestellt worden? (Bitte die Tabelle in der Antwort auf die kleine Anfrage 5263 [Drs. 16/13575] um das Ergebnis der Feststellung für die Kinder, die zwei Jahre vor der Einschulung mit dem Verfahren „Delfin 4“ getestet wurden, für die getesteten Kinder, die eine Kita besuchen und bei denen die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13856 2 Erziehungsberechtigten einer Bildungsdokumentation nicht zugestimmt haben, sowie für die Kinder, die keine Kita besucht haben, erweitern.) Bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 5263 hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass für den Zeitraum von 2007 bis einschließlich 2014 keine eindeutigen Zahlen vorliegen, wie viele Kinder, die am Delfin 4 Verfahren teilnahmen, eine Kita besucht haben und wie viele nicht. Der Grund dafür liegt darin, dass seit Einführung des Verfahrens jeweils das Ergebnis der 1. Stufe und das Ergebnis der 2. Stufe erfasst werden. In der 2. Stufe nehmen jedoch sowohl Kinder teil, die keine Kita besuchten, sowie Kinder, bei denen Sprachförderbedarf mit den Instrumenten der 1. Stufe nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Aussagen darüber, welche Kinder aus Kitas an Delfin 4 teilgenommen haben, weil die Eltern einer Bildungsdokumentation nicht zugestimmt haben, lassen sich – wie bereits dargestellt – erst ab 2015 treffen, da dieses Kriterium vorher für die Teilnahme am Delfin 4 Verfahren ohne Bedeutung war. Die Tabelle kann daher lediglich um das Ergebnis der Anzahl der Kinder, bei denen Sprachförderbedarf festgestellt wurde, ergänzt werden. Jahrgang Anzahl der Kinder, die zwei Jahre vor der Einschulung mit dem Verfahren Delfin 4 getestet wurden Anzahl der getesteten Kinder, die eine Kita besuchen und bei denen die Erziehungsberechtigten einer Bildungsdokumentation nicht zugestimmt haben Anzahl der getesteten Kinder, die keine Kita besuchen Anzahl der Kinder, bei denen Sprachförderbe darf festgestellt wurde 2012 149.742 17.253 2013 143.146 37.057 2014 142.995 37.396 2015 9.619 1.447 8.172 4.109 2016 10.552 1.010 9.542 6.050 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13856