LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1386 12.11.2012 Datum des Originals: 09.11.2012/Ausgegeben: 15.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 528 vom 24. September 2012 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/1043 Welche Wege will die Landesregierung beschreiten, um das Dienstrecht „ausgaben- neutral zu optimieren“? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 528 mit Schreiben vom 9. November 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Koalitionsvertrag ist unter dem Abschnitt „Dienstrechtsreform“ von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen folgende Formulierung verankert worden: „Die demografische Entwicklung, die zunehmende Belastung des Landeshaushaltes durch nichtbeeinflussbare Ausgabenblöcke und die fortwährende Ungleichbehandlung von Beamtinnen/Beamten und Tarifbeschäftigten stellen auch veränderte Anforderungen an das Dienstrecht. Die Landesverwaltung muss als Arbeitgeberin attraktiv und finanzierbar bleiben. Deshalb werden wir das Dienstrecht ausgabenneutral optimieren.“ Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn SPD und Grüne einen allgemein anerkannten Reformbedarf nicht alleine über eine weitergehende Verschuldung zulasten zukünftiger Generationen finanzieren wollen. Allerdings dürften die Überlegungen, wie solche möglichen Veränderungen im Rahmen einer „ausgabenneutralen Optimierung“ erfolgen sollen, von hohem Interesse für die Betroffenen sein. So besteht z.B. im schulischen Bereich seit Jahren eine problematische Ungleichbehandlung von angestellten Lehrerinnen und Lehrern. Die Anhebung des Verbeamtungsalters auf 40 Jahre unter der schwarz-gelben Koalition hat diesbezüglich schrittweise Veränderungen herbeigeführt, die sowohl eine erste Verbesserung bedeuteten als auch in den finanziellen Folgewirkungen für das Land verkraftbar sind. Da z.B. von Seiten der angestellten Lehrerinnen und Lehrer wiederholt unter anderem eine Benach- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1386 2 teiligung in der Bezahlung im Vergleich zu verbeamteten Lehrkräften thematisiert wurde, stellt sich daher die Frage, in welcher Form die von Rot-Grün im Koalitionsvertrag als „fortwährende Ungleichbehandlung“ bezeichnete Situation ausgabenneutral behoben werden soll. Da eine „neutrale“ Finanzierung offenkundig nicht die einseitige Anhebung bedeuten kann, beinhaltet diese Formulierung offensichtlich auch den Aspekt der Kürzung. Im Zuge einer Dienstrechtsreform würden unter Betrachtung der Genese der vergangenen Jahre auch die Frage der ungleichen Einstufung der Lehrämter an den unterschiedlichen Schulformen sowie deren entsprechende Einstiegsbesoldung eine Rolle spielen. Laut einer Pressemitteilung des Verbands Bildung und Erziehung vom 09.05.2012 hat die Ministerin für Schule und Weiterbildung, Sylvia Löhrmann, sich in der „Zeit-Konferenz Schule & Bildung“ in Berlin dafür ausgesprochen, alle Lehrer gleich zu besolden, weil die Ausbildungszeiten mittlerweile angeglichen seien. Da für bereits verbeamtete Pädagogen ein Bestandsschutz gilt, kann sich also die von der Schulministerin Löhrmann geforderte gleiche Besoldung eigentlich nur auf zukünftige Lehrerinnen und Lehrer beziehen. Daher stellt sich die Frage, ob unter der von Rot-Grün schriftlich fixierten „ausgabenneutralen Optimierung“ z. B. eine grundsätzliche Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 12 bzw. EG 12 und somit eine Absenkung der Einstiegsbesoldung für die betroffenen Lehrämter zu verstehen ist, da die von Rot-Grün festgelegte Ausgabenneutralität durch eine generelle Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 13 bzw. EG 13 nicht zu erreichen wäre. Eine Vielzahl bereits im Schuldienst befindlicher Pädagogen sowie zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer wären von diesen umfangreichen Entscheidungen betroffen. Die Landesregierung muss daher Auskunft zu den diesbezüglichen Planungen erteilen können. 1. Welche Änderungen plant die Landesregierung – außerhalb der tarifvertraglichen Vorgaben und unter Beachtung der Rechte des Haushaltsgesetzgebers – bezüglich der Bezüge der angestellten Lehrerinnen und Lehrer, um die von Rot-Grün im Koalitionsvertrag benannte Ungleichbehandlung zwischen angestellten und verbeamteten Pädagogen zu beheben? Die Landesregierung ist an die tarifvertraglichen und sonstigen Vorgaben gebunden, die innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gelten. Die Entgelte der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer lassen sich daher außerhalb dieser Vorgaben nicht verändern. 2. Auf welchem Weg wird die Landesregierung Einsparungen zur Wahrung der im Koalitionsvertrag verankerten diesbezüglichen Ausgabenneutralität vornehmen, falls eine Erhöhung der Bezüge der angestellten Lehrerinnen und Lehrer umgesetzt wird? Die Landesregierung kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zu den haushaltsmäßigen Konsequenzen tätigen, da sie künftigen tarifvertraglichen und sonstigen Regelungen zu den Entgelten der tarifbeschäftigten Lehrkräfte nicht vorgreifen will. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1386 3 3. Plant die Landesregierung eine Absenkung der Einstiegsbesoldung für Lehrämter umzusetzen? 4. Sollte die Landesregierung die in Frage 3 genannten Maßnahmen nicht umsetzen wollen, durch welche anderen konkreten Maßnahmen soll – auch unter Beachtung der veränderten Lehrerausbildung – eine „ausgabenneutrale Optimierung“ in der Besoldung der Lehrkräfte umgesetzt werden? Die Frage der Eingangsbesoldung für nach dem Lehrer-ausbildungsgesetz (LABG) vom 12. Mai 2009 ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer wird frühestens im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur weiteren Modernisierung des Dienstrechts und spätestens vor deren Einstellung zu entscheiden sein. 5. Wenn die Landesregierung keine Kürzungen bei gegenwärtigen und zukünftigen Pädagogen vornehmen will, mit welchen Einsparungen an anderer Stelle möchte sie dann mögliche Verbesserungen im Rahmen einer ausgabeneutralen Optimierung des Dienstrechts erzielen? Im Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Dienstrechts wird zu entscheiden sein, welche Maßnahmen insbesondere zur Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers öffentlicher Dienst und zur Sicherung der Interessen der Beschäftigten zu ergreifen sind. Dabei ist eine Lösung zu erarbeiten, mit der das Dienstrecht ausgabenneutral optimiert wird.