LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13866 23.12.2016 Datum des Originals: 22.12.2016/Ausgegeben: 29.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5368 vom 22. November 2016 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/13568 Zukunft der Urananreicherungsanlage Gronau Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ende Juni 2016 beschlossen die Landesumweltminister einstimmig, dass die Urananreicherungsanlage Gronau sowie die Brennelementefabrik Lingen stillgelegt werden sollen. Bislang sind beide Atomanlagen bekanntlich vom Atomausstieg ausgenommen und dürfen zeitlich unbefristet weiterlaufen. Während es in der Vergangenheit auf Forderungen des Landes NRW nach Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau, die vom deutschniederländisch -britischen Urenco-Konzern betrieben wird, nur ablehnende Antworten gab, lud diesmal Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Landesregierung zu Gesprächen über die Stilllegung der Urananreicherung in Gronau ein. Nach einem Bericht des Umwelt Energie Reports vom 7. September war mit einem baldigen Gespräch zwischen dem Bundesumweltministerium und der NRW-Landesregierung zu rechnen (http://www.umweltenergie -report.de/2016/09/gespraech-ueber-details-zur-stilllegung-derurananreicherungsanlage -gronau/). Von Seiten der Landesregierung ist zum Fortgang der bedeutenden Gespräche jedoch bislang nichts zu hören gewesen. Zugleich steht nach Auskunft der NRW-Landesregierung für das Jahr 2017 – nach rund dreijähriger Verzögerung, für die bislang kein tatsächlicher Grund bekanntgeworden ist – die Inbetriebnahme der neuen Lagerhalle für 60.000 Tonnen Uranoxid auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage Gronau bevor. Das Uranoxid fällt nach Umwandlung aus abgereichertem Uranhexafluorid in der Größenordnung von mehreren Tausend Tonnen jährlich als radioaktiver Abfallstoff der Urananreicherung an. Bekanntlich soll die Lagerung des Uranoxids zeitlich unbefristet sein, sodass von einer "Zwischen"-Lagerung nicht die Rede sein kann. Auch ist offiziell noch immer die Frage ungeklärt, ob es sich hier nun um Atommüll handelt (wie es "vorsorglich" im NaPro der Bundesregierung steht) oder um "Wertstoff", wie dies Urenco bislang immer behauptete. Damit ergibt sich für die Menschen in Gronau, aber auch für das Land NRW eine erhebliche Unsicherheit über die tatsächlichen Vorgänge in Gronau. Fakt ist, dass mitten in NRW ein völlig LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13866 2 neues Uran-Lager – ohne jede zeitliche Befristung – in Betrieb gehen wird, wobei die langfristige Entsorgung des Uranoxids völlig ungeklärt ist. Von Seiten der Landesregierung waren dazu bislang keine kritischen Kommentare zu hören, was angesichts des Atommüll- Debakels in Jülich mehr als erstaunlich ist. NRW braucht kein zusätzliches Atommülldesaster. Ebenfalls unklar ist derzeit, inwieweit die Entsorgung des Uranmülls aus der Urananreicherung in Gronau in den von der Bundesregierung mit den Energiekonzernen verhandelten Deal zur Atommüllentsorgung mit einbezogen ist oder noch wird. Fakt ist, dass E.ON und RWE zugleich gemeinsam ein Drittel der Konzernanteile bei Urenco halten. Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5368 mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wann haben die von Bundesumweltministerin Hendricks angebotenen Gespräche zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau begonnen? Im Oktober 2016 hat ein Gespräch zwischen dem Bundesumweltministerium und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Situation und Perspektive der Urananreicherungsanlage in Gronau stattgefunden. 2. Mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen haben diese Gespräche bislang stattgefunden? Im Ergebnis war man sich einig, dass vor weiteren Gesprächen über die beabsichtigte Stilllegung noch rechtliche und wirtschaftliche Aspekte näher untersucht werden müssen. 3. Für wann rechnet die Landesregierung derzeit mit dem Inbetriebnahmeantrag der Urenco für die Inbetriebnahme der Uranoxid-Lagerhalle in Gronau? Die Urenco Deutschland GmbH hat bisher keinen Antrag auf Inbetriebnahme der Uranoxid- Lagerhalle gestellt. Nach Aussage der Betreiberin ist diese Inbetriebnahme voraussichtlich in der 1. Jahreshälfte 2017 geplant. Unabhängig davon erfolgt nach Angaben der Betreiberin eine Uranoxideinlagerung frühestens in 2019. 4. Welche Auswirkungen hat der aktuelle Deal zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen zur langfristigen Lagerung von Atommüll in Deutschland auf die Lagerung des abgereicherten Uranabfalls in Gronau? Die Urananreicherungsanlage in Gronau war nicht von den Beratungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Atomenergieausstieges (KFK) umfasst. Insofern hat auch die aktuelle gesetzliche Umsetzung der KFK-Empfehlungen keine Auswirkung auf die Lagerung des abgereicherten Urans in Gronau. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13866 3 5. Bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der Arbeit der Endlager- Suchkommission und des Nationalen Entsorgungsprogramms von 2015 die abgereicherten Uranabfälle in Gronau inzwischen als Atommüll oder weiterhin nach Urenco-Lesart als "Wertstoff"? Die Landesregierung hat in Vergangenheit bereits mehrfach zu diesem Sachverhalt Stellung genommen und verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 1105 (LT-Drucksache 16/3181) und auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 2500 ( LT-Drucksache 16/6552). Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13866