LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13869 23.12.2016 Datum des Originals: 22.12.2016/Ausgegeben: 29.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5398 vom 29. November 2016 der Abgeordneten Rita Klöpper CDU Drucksache 16/13630 Bau der L 183n Westumgehung für Pulheim-Sinnersdorf, Rhein-Erft-Kreis Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Ortsteil Sinnersdorf der Stadt Pulheim wird wegen sehr viel Durchgangsverkehr zwischen Pulheim und der A57 in beträchtlichem Maße belastet. Daher warten die Bürgerinnen und Bürger seit Jahren auf den Bau der Westumgehung. Dies wird für die Menschen vor Ort eine sehr große Entlastungswirkung entfalten und deren Lebensqualität bedeutend verbessern. Für die „L 183 - Ortsumgehung Pulheim-Sinnersdorf (Westumgehung)“ gibt es schon seit dem 28.06.2013 eine bestandskräftige Planfeststellung und das Projekt wurde bereits in das Landesstraßenbauprogramm 2016 aufgenommen. Das heißt mit dem Bau könnte sofort begonnen werden. Dennoch liegen der Bau und die Fertigstellung des Projektes noch in weiter Ferne. Von den Gesamtkosten von 2,96 Millionen Euro wurden 2016 nur 500.000 Euro verausgabt und für 2017 sind lediglich weitere 600.000 Euro vorgesehen. Damit sind 1,86 Millionen Euro noch nicht ausfinanziert. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5398 mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . 1. Wann ist mit dem Baubeginn der L 183n zu rechnen? Nach derzeitiger Disposition ist ein Baubeginn unmittelbar nach Ostern 2017 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt soll mit der Realisierung eines Kreisverkehrsplatzes L 183 / L 93 im nördlichen Bereich der Neubaustrecke begonnen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13869 2 2. Ist es richtig, dass sich die Maßnahme aufgrund von Natur- bzw. Tierschutzbelangen verzögert? Im Planfeststellungsbeschluss ist festgelegt, dass eine artenschutzrechtliche Untersuchung zum Feldhamstervorkommen durchzuführen ist. Diese wird vorgabegemäß vorgenommen und ist in der Baudisposition berücksichtigt. 3. Hat das Land alle erforderlichen Grundstücke erworben? Wenn nein, wann wird dies voraussichtlich der Fall sein? Die Flächen für den Kreisverkehrsplatz L 183 / L 93 befinden sich im Eigentum des Landes. Alle weiteren für den Bau benötigten Grundstücke werden rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Bauabschnitte erworben. 4. Wie wurden die im Landeshaushalt 2016 verausgabten Mittel verwendet? Im Jahr 2016 wurden Haushaltsmittel für Ausgleichs- und artenschutzrechtliche Maßnahmen verwendet. 5. Wie werden die für 2017 vorgesehenen Mittel verwendet? Die für 2017 vorgesehenen Mittel sind für den Bau des Kreisverkehrsplatzes L 183 / L 93 und den Beginn der Erdbauarbeiten im Streckenbereich vorgesehen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13869