LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13872 23.12.2016 Datum des Originals: 22.12.2016/Ausgegeben: 29.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5371 vom 24. November 2016 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/13586 Wie viele Stunden Unterricht fallen in Nordrhein-Westfalen aus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unterrichtsausfall an Schulen sowie dessen möglichst fundierte Erhebung sind ein immer wieder aufkommendes Thema in Nordrhein-Westfalen. In der Regel werden Stichproben an Schulen der verschiedenen Schulformen genommen und als Vergleichsgröße das tatsächliche Unterrichtsangebot genommen in Relation zum Vertretungsunterricht in seinen verschiedenen Formen sowie ersatzlos ausgefallener Unterricht. In der Vergangenheit hat sich dabei gezeigt, dass das Ergebnis der Stichproben der Landesregierung und z.B. vergleichbarer Proben von Verbänden relativ stark differierten. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5371 mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Stunden Unterricht sind nach der aktuellsten, vorliegenden Untersuchung in Nordrhein-Westfalen komplett ausgefallen (bitte aufschlüsseln nach Schulformen und Regierungsbezirken)? 2. Wie viele Stunden arbeiteten Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen eigenverantwortlich anstelle von regulär erteiltem Unterricht nach der aktuellsten, vorliegenden Erfassung (bitte aufschlüsseln nach Schulformen und Regierungsbezirken)? 3. Wie viele Stunden erhielten die Schülerinnen und Schüler nach der aktuellsten, vorliegenden Erfassung in Nordrhein-Westfalen Vertretungsunterricht anstelle von regulärem Unterricht (bitte aufschlüsseln nach Schulformen und Regierungsbezirken)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13872 2 4. Wie stellt sich die Verteilung des unter Frage 1 bis 3 genannten Unterrichtsausfalls auf die einzelnen Unterrichtsfächer dar (bitte aufschlüsseln nach Schulformen und Regierungsbezirken)? 5. Wie stellt sich die Verteilung des unter Frage 1 bis 3 genannten Unterrichtsausfalls im Kreis Minden-Lübbecke dar (bitte nach Schulformen und Kommunen aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der aktuelle Bericht für das Schuljahr 2015/16 zur Unterrichtserteilung / Unterrichtsausfall in der Primarstufe, in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II wurde am 13.12.2016 auf dem Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Weiterbildung veröffentlicht. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Sonstige- Statistiken/Unterrichtsausfall-2016/index.html Je Schulform wurden 110 Schulen durch eine Zufallsauswahl zur Teilnahme an der Erhebung bestimmt. Die Oberstufen der Gymnasien (110) und der Gesamtschulen (85 der 110 teilnehmenden Gesamtschulen verfügten über eine gymnasiale Oberstufe) wurden separat erfasst. Die Untersuchung wurde methodisch so angelegt, dass ein Vergleich mit den Ergebnissen der seit 2000/01 durchgeführten Erhebungen vorgenommen werden kann. Die erhobenen Daten der teilnehmenden Schulen wurden jeweils auf der Grundlage der Amtlichen Schuldaten (ASD) nach den in der jeweiligen Schulform insgesamt erteilten Unterrichtsstunden gewichtet und so auf die Unterrichtssituation in Nordrhein-Westfalen hochgerechnet. Die für den Stichprobenzeitraum auf die Unterrichtssituation in Nordrhein-Westfalen hochgerechneten Daten zum ersatzlosen Unterrichtsausfall, zu Vertretungsmaßnahmen und zum eigenverantwortlichen Arbeiten können dem Bericht entnommen werden. Daten zum Unterrichtsausfall in einzelnen Unterrichtsfächern wurden in den Stichprobenuntersuchungen nicht erhoben. Wegen des zuvor erläuterten Stichprobencharakters der durchgeführten Erhebungen liegen Ergebnisse für einzelne Regierungsbezirke bzw. für einzelne Kreise, Städte oder Gemeinden nicht vor. Die Landesregierung hat dem Votum der Bildungskonferenz folgend entschieden, die Unterrichtserteilung / den Unterrichtsausfall künftig nach dem sog. „Rollierenden Verfahren“ zu erheben. Bei dieser Form der Erhebung wird das Schuljahr in möglichst gleichmäßige zeitliche Segmente unterteilt (z.B. Zwei-Wochen-Zeiträume). Die Schulen der teilnehmenden Schulformen werden zufällig den einzelnen zeitlichen Segmenten zugeordnet, so dass über das gesamte Schuljahr eine gleichmäßige Anzahl von Schulen Daten zum Unterrichtsausfall erhebt. So gelingt es zum einen, alle Schulen an der Erhebung zu beteiligen und zum anderen den oftmals kritisierten engen Zeitraumbezug der bisherigen Stichproben aufzulösen, in dem das gesamte Schuljahr in die Erhebung einbezogen wird. Ferner kann der Arbeitsaufwand insbesondere für die einzelnen Schulen in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13872