LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13873 23.12.2016 Datum des Originals: 22.12.2016/Ausgegeben: 29.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5388 vom 25. November 2016 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/13609 Videoüberwachung in Duisburg Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie RP Online am 25. November 2016 berichtet, soll in Duisburg eine Videoüberwachungsanlage noch vor Weihnachten in Betrieb gehen.1 Die Duisburger Polizeipräsidentin Dr. Elke Bartels wird zitiert, 2015 seien im Duisburger Norden knapp 3000 Strafanzeigen, 13.700 Ordnungswidrigkeitsanzeigen und Verwarngelder sowie mehr als 21.000 Personenüberprüfungen registriert worden. Im laufenden Jahr seien es bislang rund 2700 Strafanzeigen und 10.700 Ordnungswidrigkeitsanzeigen und Verwarngelder. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5388 mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. In wie vielen Fällen der 21.000 Personenüberprüfungen im Jahr 2015 folgten anschließend weitere Maßnahmen? (bitte aufschlüsseln nach Maßnahmen) Es werden ausschließlich Maßnahmen im Rahmen des „Projektes Nordstadt“ statistisch auswertbar erfasst. Eine weitere Auswertung von Maßnahmen außerhalb des Projektes, die von Hand vorzunehmen wäre, ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 1 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/video-beobachtung-vor-weihnachten-aid-1.6418955 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13873 2 Ausweislich der Erfassung im Führungs- und Informationssystem der Polizei NRW (FisPol NRW) stehen den 21.000 im Duisburger Norden überprüften Personen folgende Maßnahmen gegenüber: Maßnahmen "Projekt Nordstadt" strafprozessual: Strafanzeigen 2969 davon Strafanzeigen "Widerstand" 10 davon Strafanzeigen "Alkohol/Drogen" 320 Festnahmen strafprozessual 336 Summe strafprozessual 3305 verkehrsrechtlich: Verwarngelder 10577 Ordnungswidrigkeitenanzeigen 3205 Summe verkehrsrechtlich 13782 allgemein verwaltungsrechtlich: Berichte allgemein/Aufenthaltsermittlungen 1189 Beobachtungs- und Feststellungsberichte 650 Ingewahrsamnahmen nach § 35 PolG 106 Summe allgemein verwaltungsrechtlich 1945 Summe alle Maßnahmen 19032 Datenquelle ist das Führungs- und Informationssystem der Polizei NRW (FisPol NRW). 2. In wie vielen Fällen der 3000 Strafanzeigen im Jahr 2015 kam es zu einer Verurteilung oder einer Einstellung gegen Zahlung einer Auflage? (bitte aufschlüsseln) Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Eine Sonderauswertung, die von Hand vorzunehmen wäre, ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Beschreiben Sie für den Ort der geplanten Videoüberwachung die tatsächliche Kriminalitätsentwicklung der letzten 5 Jahre. (bitte die vorhandenen Fall- und Verurteilungsstatistiken beifügen) Bei dem Ort der geplanten Videobeobachtung in Duisburg handelt es sich um das sogenannte „Pollmann-Eck“ in 47169 Duisburg-Marxloh. Die geplante Videobeobachtung „Pollmann-Eck“ umfasst die Bereiche: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13873 3 Weseler Straße 3 bis 38 Kaiser-Friedrich-Straße 1 bis 18 Kaiser-Wilhelm-Straße 270 bis Ende Im Vergleich zum Jahr 2015 ist in den durch die Kreispolizeibehörde Duisburg definierten Kriminalitätsschwerpunkte (sog. „Hot Spots“) bei ganzheitlicher Betrachtung ein Rückgang der Straßen- und Gesamtkriminalität zu verzeichnen. Dies trifft nicht für den Bereich des „Pollmann-Eck“ zu, der Teil eines „Hot-Spots“ ist. Die Kriminalitätsentwicklung der Jahre 2012 bis 2016 (Stichtag: 30.11.2016) am „Pollmann- Eck“ ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Deliktsbereich Anzahl Delikte 2012 2013 2014 2015 2016 bis 30.11. Gewaltkriminalität 6 4 5 4 9 Straßenkriminalität 48 40 30 44 46 Körperverletzung, Nötigung u.a. 25 24 32 13 22 Einfacher Diebstahl 53 46 41 44 54 Schwerer Diebstahl 32 20 35 33 9 Sonstige 24 38 25 18 23 BTM-Delikte 2 3 5 4 7 Gesamt 189 175 173 160 170 Datenquelle ist das polizeiliche Vorgangsbearbeitungssystem/Integrationsverfahren der Polizei NRW (IGVP NRW). Die Daten unterliegen im Rahmen der Polizeilichen Ermittlungen einer laufenden Aktualisierung. Das Vorgangsbearbeitungssystem steht damit im Gegensatz zu den qualitätsgeprüften Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik, die nach den bundesweit einheitlichen Richtlinien mit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bereitgestellt werden. In Bezug auf die Verurteilungsstatistik verweise ich auf die Beantwortung der Frage 2. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13873 4 4. Mit welchem Personalansatz plant die Duisburger Polizei die Beobachtung der Kameras und das schnelle Eingreifen durch Polizisten vor Ort im Gesamtjahr 2017 durchzuführen? Zur Beobachtung ist während des Beobachtungszeitraumes (täglich von 10:00 bis 01:00 Uhr, ausgenommen sonntags) ein Polizeibeamter/eine Polizeibeamtin als Videobeobachter(in) vorgesehen. Als Interventionskräfte sind vorgesehen: Wachdienstkräfte der Polizeiwache Hamborn und des Einsatztrupps der Polizeiinspektion 1/Nord Wachdienstkräfte der Polizeiwache Marxloh Einsatzkräfte des Einsatzabschnitts Nord gemäß gesonderter Unterstellung im Rahmen des Projektes 5. Welche Kosten fallen für die Einrichtung der Maßnahme und den Betrieb der Videoüberwachungsanlage an? (bitte aufschlüsseln nach einmaligen und laufenden Kosten (Baumaßnahmen, Technik, Wartungsverträge, Personal etc) ) Die betriebsfähige Einrichtung der Videobeobachtungsanlage wird voraussichtlich inklusive Hard- und Software, Beschulung und Installation aller Komponenten einmalig Kosten von ca. 180.000 Euro verursachen. Weitere Einmalkosten für Möbel, Stromversorgung und Funkmasteinrichtung belaufen sich auf ca. 26.000 Euro. Folgekosten entstehen durch Mieten von Standorten für die Kameras und die Richtfunkstrecke zur Bildübertragung sowie durch die notwendige Stromversorgung der Anlage. Die Summe hierfür wird ca. 15.000 Euro p.a. betragen. Notwendige Wartungsarbeiten sind im Rahmen der Gewährleistung/Garantie für drei Jahre im Bereitstellungspreis enthalten. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13873