LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13875 23.12.2016 Datum des Originals: 23.12.2016/Ausgegeben: 29.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5374 vom 24. November 2016 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/13589 "Darknets" und die Nutzung von Anonymisierungsdiensten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung möchte gegen Kriminalität in sog. "Darknets" vorgehen, insbesondere gegen Online-Marktplätze. Dabei dienen viele sog. "Darknets", wie beispielsweise das Anonymisierungsnetzwerk Tor, legalen Zwecken, wie beispielsweise der Verschleierung der eigenen IP-Adressen. Da die Polizei bei Recherchen im Internet über IP-Adressen des Landes erkennbar ist, stellt sich die Frage, inwieweit die Polizei sich durch Anonymisierungsdienste vor Ausspähung schützt. Wenn eine Polizeidienststelle regelmäßig Suchmaschinen wie Google nutzt, gewinnt das Unternehmen über die Suchbegriffe ein sehr genaues Profil über die aktuellen Ermittlungen und Fahndungen, auch über Web- und Werbetracking auf unterschiedlichen Webseiten. Zudem bietet sich für illegale Onlinedienste die Möglichkeit, die Polizei anhand ihrer IP-Adressen gezielt auszusperren oder der Polizei einen individuellen, legalen Webseiteninhalt auszuliefern. Aus diesen Gründen nutzt z.B. das amerikanische FBI den Anonymisierungsdienst Tor, um sich zum einen vor dem Ausspähen polizeilicher Ermittlungen durch Dritte zu schützen und zum anderen, um unerkannt im Netz ermitteln zu können. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5374 mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. Welche Polizeibehörden in NRW schützen sich durch die Nutzung von Anonymisierungsdiensten vor einem Informationsabfluss an Dritte? 2. Inwiefern betreibt das Land eigene Anonymisierungsdienste? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13875 2 3. Welchen Polizisten steht ein solch sicherer Internetzugang zur Verfügung? (bitte aufschlüsseln nach Behörde und Anzahl) 4. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Polizei in NRW, um sich bei Ermittlungen im Netz vor Tracking und Ausspähung zu schützen? 5. Für welche Fälle gibt es konkrete Dienstanweisungen für Ermittlungsbehörden in NRW Anonymisierungsdienste im Internet zu nutzen? (bitte aufschlüsseln nach Behörde und Fall-Art) Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenfassend beantwortet. Strafrechtliche Ermittlungen in Datennetzen werden, orientiert am konkreten Einzelfall, offen und/oder verdeckt geführt. Ermittlungstaktiken berücksichtigen hierbei einen möglichen Datenmissbrauch durch Dritte. Von der Polizei eingesetzte Ermittlungsinstrumente werden kontinuierlich überprüft und ggf. angepasst. Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen verfügen über keine eigenen Anonymisierungsdienste. Dienst-anweisungen zur Nutzung von Anonymisierungsdiensten bestehen nicht. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13875