LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13878 23.12.2016 Datum des Originals: 22.12.2016/Ausgegeben: 29.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5387 vom 25. November 2016 der Abgeordneten Daniel Düngel, Birgit Rydlewski und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/13608 Wo bleibt der Beschwerdebericht der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2015 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die letzten Beschwerdeberichte für die Jahre 2013 und 2014 wurden dem Landtag jeweils im August zugesandt. Bis heute fehlt aber der Beschwerdebericht des Jahres 2015. In der Drucksache 16/6847 schreibt die Landesregierung: "Gemäß den seit 2010 bestehenden Rahmenvorgaben für die Bearbeitung von Beschwerden werden die in den Polizeibehörden bearbeiteten Beschwerden bislang lediglich quantitativ erfasst. Derzeit erfolgt daher keine landeseinheitlich vorgegebene Erfassung nach Beschwerdeanlässen oder betroffenen polizeilichen Aufgabenbereichen . Es ist beabsichtigt, neben dem Beschwerdemanagement auch den Beschwerdebericht fortzuentwickeln." Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5387 mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wurden seit 2015 bis heute eingeleitet ? Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf und die Generalstaatsanwältin in Hamm haben berichtet , bei den Staatsanwaltschaften ihrer Bezirke seien seit dem 01.01.2015 insgesamt 3.489 Ermittlungsverfahren und Anzeigesachen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte (Düsseldorf : 946, Hamm: 2.543) anhängig geworden. Die Generalstaatsanwältin in Köln hat berichtet , bei den Staatsanwaltschaften Aachen und Köln seien im abgefragten Zeitraum insgesamt 913 solcher Vorgänge (Aachen: 159, Köln: 754) registriert worden. Dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Bonn sei es in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit lediglich möglich gewesen , eine statistische Auflistung nach Personen zu erstellen. Danach seien bei der Staatsan- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13878 2 waltschaft Bonn im abgefragten Zeitraum insgesamt 745 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte als beschuldigte Personen erfasst worden. Die Anzahl der betreffenden Ermittlungsverfahren und Anzeigesachen dürfte niedriger liegen, da häufig mehrere beschuldigte Personen in einem Vorgang erfasst seien. 2. Wegen welcher Tatbestände wurden die in Frage 1 abgefragten Ermittlungsverfahren eingeleitet? Die meisten dieser Ermittlungsverfahren und Anzeigesachen weisen als führendes Delikt einen der folgenden Tatbestände aus: Falsche Verdächtigung (§ 164 Strafgesetzbuch - StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) oder Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB). 3. Wie viele Strafanzeigen gegen Polizeibeamte wurden seit 2015 bis heute gestellt? Hierzu liegen der Landesregierung landesweite Daten nicht vor. Eine Sonderauswertung, die von Hand vorzunehmen wäre, ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wegen welcher Tatbestände wurden die in Frage 2 abgefragten Strafanzeigen gestellt ? Siehe hierzu die Antwort auf Frage 3. 5. Wo bleibt der Beschwerdebericht der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2015? Es ist beabsichtigt, den Beschwerdebericht der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2015 bis zum Ende des Jahres vorzulegen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13878