LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13884 28.12.2016 Datum des Originals: 27.12.2016/Ausgegeben: 02.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5412 vom 29. November 2016 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/12673 „Bau und Finanzierung der Ortsumgehung Kevelaer (L 486n)" LT-Drs. 16/12673 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Kleinen Anfrage 5034 (Drucksache 16/12673) vom 10.08.2016 zum Thema „Bau und Finanzierung der Ortsumgehung Kevelaer (L 486n)", habe ich die Landesregierung gefragt, ob das Planfeststellungsverfahren für das Projekt „L 486 OU Kevelaer (Südumgehung) (B9 - A 57)“ wie geplant 2016 fertiggestellt werden kann. In ihrer Antwort behauptete die Landesregierung, dass nach Disposition der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Planfeststellungsbehörde vorgesehen sei, den Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2017 zu erlassen. Bestätigt wurde dieses Vorhaben zudem in einem Schreiben von Herrn Minister Groschek an den Bürgermeister der Stadt Kevelaer. Darin ging Herr Minister Groschek außerdem auf die Verzögerung des Verfahrens durch Hinweise auf eine Wiederbesiedelung der Issumer Fleuth durch den streng geschützten Biber ein. Infolge dieser Entdeckung wurde eine artenschutzrechtliche Bewertung durch einen Gutachter des Landesbetriebs Straßenbau eingeholt. „Nach diesem Gutachten dürfte der Bau der Umgehungsstraße ohne Umsiedlung der Biber zulässig sein, auch die Trassenführung müsse deswegen nicht verändert werden“ (Rheinische Post vom 5. November 2016). In der Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage, vom 12.05.2016 (Drucksache 16/12017) antwortete die Landesregierung: „Die Ergebnisse dieser Überprüfung wurden im März 2016 an die Planfeststellungsbehörde übersandt.“ Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5412 mit Schreiben vom 27. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13884 2 1. Aus welchen Gründen kann das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Kevelaer (L 486n) im Jahr 2016 nicht fertiggestellt werden, obwohl die Ergebnisse der Überprüfung bereits im März 2016 vorlagen? 2. Für welches Quartal des Jahres 2017 ist der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Kevelaer (L 486n) geplant? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Das Vorhaben ist insbesondere vor dem Hintergrund der Renaturierung der Niersaue äußerst komplex. Die Beschlussfassung ist fortgeschritten. Die Bezirksregierung Düsseldorf als Planfeststellungsbehörde beabsichtigt, den Beschluss im Rahmen der Kapazitäten und unter Berücksichtigung der gegebenen Prioritäten im 4. Quartal 2017 zu erlassen. 3. Sind für die Ortsumgehung Kevelaer (L 486n) Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 vorgesehen? 4. Welche Priorität hat die Ortsumgehung Kevelaer (L 486n) für die Landesregierung? Die Fragen 3. und 4. werden gemeinsam beantwortet: Mit der Ausweisung des Vorhabens im Landesstraßenbedarfsplan ist der Bedarf gesetzlich festgelegt. Sobald Baurecht vorliegt, obliegt es den umfassenden Abwägungen im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen, dieses Projekt im Landesstraßenbauprogramm nach Maßgabe der gegebenen Möglichkeiten des Landeshaushaltes zu verankern. Hierüber wird der Landtag zu gegebener Zeit entscheiden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13884