LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13886 28.12.2016 Datum des Originals: 27.12.2016/Ausgegeben: 02.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5413 vom 2. Dezember 2016 des Abgeordneten Ralf Nettelstroth CDU Drucksache 16/13663 Wie steht es um die Finanzierung der Sanierung und Modernisierung des Mammutprojektes der Universität Bielefeld? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Universität Bielefeld hat einen weiteren Schritt bei der Modernisierung des Campusgeländes unternommen. Das mehr als 40 Jahre alte Hauptgebäude soll saniert werden. Damit der Betrieb weiterlaufen kann, erfolgt der Umbau abschnittsweise. In insgesamt sechs Bauabschnitten wird der Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) das Hauptgebäude der Universität Bielefeld in den kommenden Jahren modernisieren. Der Gesamtkomplex der Uni hat 175.000 Quadratmeter Nutzfläche. Der Aufwand der Sanierung ist entsprechend groß. Die gesamte Bauzeit wird mit zwölf Jahren kalkuliert. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben einschließlich der bereits im Bau befindlichen Ersatzgebäude sollen knapp eine Milliarde Euro betragen. Gemeinsam mit dem BLB und den Hochschulen hat die Landesregierung 25 Vorhaben an 16 Standorten identifiziert, die für das Sanierungs- und Modernisierungsprogramm in Frage kommen . Für die Planung und Umsetzung der Projekte stellt das Land mit dem Programm HKoP zusätzlich 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Universität Bielefeld und weitere Hochschulen tauchen in der Auflistung nicht auf. Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 5413 mit Schreiben vom 27. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13886 2 1. Ist die Finanzierung aller sechs Abschnitte in Bielefeld sichergestellt (wenn nein, aus welchen Gründen)? Die Finanzierungsvoraussetzungen für die abschnittsweise bzw. nacheinander durchzuführendenden Bauabschnitte 2 bis 6 liegen noch nicht vor, da die Planungen hierzu noch nicht begonnen haben. Zunächst wird der 1. Bauabschnitt geplant und umgesetzt. Die gleichzeitige Planung aller Bauabschnitte , um bereits jetzt eine Bindung von Haushaltsmitteln zu begründen, würde keine ausreichende Kostensicherheit bieten. Da die Gesamtsanierung der Universität Bielefeld viele Jahre in Anspruch nehmen wird, wird die Umsetzung in mehreren Bauabschnitten erfolgen und künftige Entwicklungen im Hochschulbetrieb berücksichtigen. Das würde heute geplante Kosten unweigerlich verändern. Eine valide Bindung späterer Landeshaushalte ist auch deshalb nicht möglich. 2. Wann wird der aktuelle Bauabschnitt vollendet sein? Der aktuelle 1. Bauabschnitt, bei dem die Bauarbeiten Ende 2017/Anfang 2018 beginnen werden , wird aller Voraussicht nach 2021 vollendet werden. 3. Wann wird der neue Bauabschnitt beginnen? Der 2. Bauabschnitt soll unmittelbar im Anschluss an die Fertigstellung des 1. Bauabschnittes beginnen. 4. Ist der kommende Abschnitt ausfinanziert (wenn nein, aus welchem Grund)? Für den 1. Bauabschnitt, bis zu dessen Beendigung noch mehrere Jahre vergehen werden, wurde bereits eine Mietvereinbarung geschlossen, dabei wird die landesseitige Miete aus dem Einzelplan 06 finanziert. Die Befassung des Verwaltungsrats des BLB NRW mit dem Vorhaben steht noch aus. 5. Gibt es weitere Hochschulen, deren bereits begonnene Baumaßnahmen nicht durch eine Finanzierung durch das Hochschulbau-Konsolidierungsprogramm (HKoP) sichergestellt ist (wenn ja, welche)? Vergleichbare Situationen wie bei der Universität Bielefeld gibt es bei der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf . Allen diesen Fällen ist aber gemein, dass die laufenden Baumaßnahmen(Bauabschnitte) noch Jahre bis zur Fertigstellung brauchen und die nachfolgenden Bauabschnitte noch keinen Planungsstand erreicht haben, der für eine Etatisierung der jeweiligen Baumaßnahme im Haushalt ausreichend wäre. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13886