LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13894 29.12.2016 Datum des Originals: 28.12.2016/Ausgegeben: 03.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5411 vom 1. Dezember 2016 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/13661 Probleme bei der Bearbeitung von Tatortspuren Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut eines Beitrages bei einer öffentlichen Diskussion sollen bei der Polizei Nordrhein-Westfalen bis zu 40 000 Spuren lagern, die bisher nicht untersucht und bearbeitet wurden. Sie stammen aus Delikten wie Einbrüchen oder Überfällen und warten auf ihre Auswertung. Mittlerweile soll es hier Bearbeitungszeiten von bis zu einem Jahr geben. Die Spuren sind nach so einem langen Zeitraum oft wertlos, die Fälle nicht mehr aktuell. Einige Spuren werden von den bearbeiteten Behörden gar nicht mehr angenommen, mit der Begründung diese könnten nicht abgearbeitet werden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5411 mit Schreiben vom 28. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Dem Landeskriminalamt NRW wurden im Jahr 2016 (Stand: 08.12.2016) 59.732 Anträge (2015: 65.264) mit insgesamt 150.157 (2015: 163.471) Spurenträgern zur kriminaltechnischen Untersuchung übersandt. Die Bearbeitungsreihenfolge orientiert sich an Deliktsschwere und Eilbedürftigkeit. Die Bearbeitungsdauer differiert in Abhängigkeit von Art, Umfang und Komplexität der Untersuchungen. 1. Wie viele Tatortspuren lagern aktuell bei der Polizei Nordrhein-Westfalen? Dem Landeskriminalamt NRW lagen mit Stand 08.12.2016 insgesamt 27.712 nicht abschließend bearbeitete Anträge zur Spurenuntersuchungen vor. Beim weit überwiegenden Anteil handelt es sich um DNA-Spuren, bei denen Gründe für eine vorrangige Untersuchung nicht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13894 2 bestehen und Vorprüfungen in den Kreispolizeibehörden zu Spurenqualität bzw. Tatrelevanz nicht in allen Fällen umfassend erfolgt sind. 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die lagernden Spuren zeitnah abzuarbeiten? Seit 2006 werden DNA-Untersuchungen im Zusammenhang mit ausgewählten Vergehenstatbeständen an externe Untersuchungsstellen vergeben. Die Landesregierung hat hierfür bereits mehr als 38 Millionen Euro Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. In Abstimmung zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales und dem Justizministerium wird ab dem 01.01.2017 ein „DNA-Priorisierungskonzept“ eingeführt. Dies findet Anwendung bei ausgewählten Vergehenstatbeständen. Untersuchungen von DNA-Spuren zu Wohnungseinbrüchen, Sexualdelikten sowie zu Straftaten, bei denen Vergleichsmaterial von Tatverdächtigen vorliegt, werden unabhängig hiervon in allen Fällen priorisiert bearbeitet. Dies gilt auch für DNA-Spuren, die im Auftrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft zu untersuchen sind. 3. Wie viele Beamte sind aktuell bei der Auswertung von Spuren eingesetzt? Mit der Untersuchung und Auswertung von Spuren sowie damit verbundenen labortechnischen und administrativen Unterstützungsleistungen sind beim Landeskriminalamt NRW aktuell insgesamt 232 Bedienstete betraut. 4. Inwieweit werden Spuren vom LKA nicht mehr angenommen, da es keine Lagerkapazitäten gibt bzw. verbleiben diese Spuren unbearbeitet bei den Polizeibehörden vor Ort? Das Landeskriminalamt NRW besitzt ausreichende Kapazitäten, um alle von den Kreispolizeibehörden übersandten Spuren sachgerecht zu lagern. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13894