LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13895 29.12.2016 Datum des Originals: 28.12.2016/Ausgegeben: 03.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5426 vom 8. Dezember 2016 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/13730 Sind Polizeikontrollen in Nordrhein-Westfalen abhängig von der Staatsangehörigkeit? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vom 29.11.2016 bis zum 01.12.2016 hat die Polizei NRW mehrere Kontrollstellen im Land errichtet um, laut Presseerklärung des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 02.12.2016, gegen "Einbrecherbanden" vorzugehen. Der Minister wird mit den Worten zitiert: "Es ging darum, Präsenz zu zeigen und Erkenntnisse über die Bewegungsmuster von Einbrecherbanden zu gewinnen." Zur Beschreibung von Tatverdächtigen im Rahmen der Kontrollmaßnahmen wurde in der Sitzung des Innenausschusses am 08.12.2016 ausschließlich das Kriterium der Staatsangehörigkeit genannt. Weitere Merkmale und Auswahlkriterien für die Kontrolle seien in einem Fahndungsblatt vermerkt. Bei über 24.500 kontrollierten Fahrzeugen sind jedoch insgesamt nur 12 Personen mit Einbruchskriminalität in Verbindung gebracht worden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5426 mit Schreiben vom 28. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Nach welchen Kriterien und Erkenntnissen wurden die Orte für die Kontrollstellen gewählt? Die Auswahl der Kontrollstellen erfolgte durch die Kreispolizeibehörden unter Berücksichtigung der örtlichen Sicherheitslage sowie unter kriminalfachlichen und einsatztaktischen Gesichtspunkten . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13895 2 2. Nach welchen Merkmalen wurde an den Kontrollstellen gesucht? (bitte Beschreibungen aus dem Fahndungsblatt für Fahrzeuge und Personen im Wortlaut wiedergeben ) Das Fahndungsblatt des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (MBL.NRW Ausgabe 2001 Nr. 32 vom 15.6.2001 Seite 665 bis 746) mit dem Geheimhaltungsgrad „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Fahndungshinweise beziehen sich unter anderem auf Staatsangehörigkeiten von Intensivtätern der Eigentumskriminalität, von ihnen genutzte Fahrzeuge, potentielle Tatörtlichkeiten und Diebesgut. Es handelt sich hierbei um belastbare Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren sowie Auswerte-/Analyseprojekten des Landeskriminalamts und der Kreispolizeibehörden . Über entsprechende Erkenntnisse hat die Landesregierung bereits wiederholt im Rahmen von parlamentarischen Befassungen und Presseveröffentlichungen berichtet. 3. Wurden Personen bzw. Fahrzeuge auch abweichend von den Kriterien des Fahndungsblattes angehalten bzw. überprüft? Ziele der Fahndungs- und Kontrolltage waren die Bekämpfung der Eigentumskriminalität sowie der Hauptunfallursachen. Kontrollen durch die Polizei erfolgten im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse. 4. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um ein verfassungswidriges „Racial Profiling “ zu verhindern? (z. B. Schulungsmaßnahmen im Vorfeld der Kontrollen, gesonderte Hinweise im Einsatzbefehl o.ä.) Polizeiliche Maßnahmen erfolgen unter Beachtung von Gesetz und Recht. Ein „racial profiling“ findet nicht statt. 5. Auf welcher Rechtsgrundlage hält die Landesregierung „Präsenz zeigen“ für eine ausreichende Begründung für die polizeiliche Maßnahmen „Identitätsfeststellung “? Rechtsgrundlage für die Identitätsfeststellung ist § 12 des Polizeigesetzes NRW. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13895