LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13898 29.12.2016 Datum des Originals: 29.12.2016/Ausgegeben: 03.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5391 vom 25. November 2016 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/13616 Erfahrungen und Anwendungspraxis beim Sabbatjahr in Nordrhein-Westfalen – Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Erkenntnisse bei der Praktikabilität und Inanspruchnahme des Arbeitszeitmodells nach § 65 Landesbeamtengesetz? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das sogenannte Sabbatjahr erfreut sich anhaltender Beliebtheit. Neben dem Sabbatjahr für Lehrer gilt dies insbesondere für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes. Diese unterschiedlichen Modelle zur Gestaltung eines Sabbatjahres im Öffentlichen Dienst des Bundes und in den 16 Bundesländern finden teilweise auch Entsprechungen bei privaten Arbeitgebern . Der große Vorteil für Beschäftigte in den öffentlichen Verwaltungen ist jedoch, dass es – zumeist anders als in der Wirtschaft – klare Ansprüche und Regelungen für die Durchführung eines Sabbatjahres gibt. In der Wirtschaft ist es oft nur großen Unternehmen überhaupt möglich, ihren Beschäftigten ein Sabbatjahr zu ermöglichen, wenn dies auch von beiden Seiten gewollt ist und für vertretbar gehalten wird. In dem unabhängigen Informationsportal zu diesem Thema Sabbatjahr www.sabbatjahr.org ist beispielsweise nachzulesen, dass die Ursachen für die oft vergleichsweise großzügigen Regelungen für Beamte historisch bedingt sind: Vor allem hat das Sabbatjahr in Forschung und Lehre die längste Tradition in Deutschland. Die Regelungen zum Sabbatjahr variieren zwischen den einzelnen Bundesländern, und auch im Bund gibt es bislang ein eigenes Modell. In Nordrhein-Westfalen ist grundsätzliche Voraussetzung für die Bewilligung eines Sabbatjahres, dass dem Antrag keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Es ist außerdem grundsätzlich die Unterteilung in eine Anspar- oder Arbeitsphase und eine Freistellungsphase vorgesehen. Die Regelungen zum Sabbatjahr für Landesbedienstete sind im kürzlich geänderten Landesbeamtengesetz § 65 „Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell“ wie folgt festgehalten: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13898 2 „Wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen, kann Teilzeitbeschäftigung auf Antrag auch in der Weise bewilligt werden, dass während eines Teils des Bewilligungszeitraums die Arbeitszeit bis zur regelmäßigen Arbeitszeit erhöht und diese Arbeitszeiterhöhung während des unmittelbar daran anschließenden Teils des Bewilligungszeitraums durch eine entsprechende Ermäßigung der Arbeitszeit oder durch eine ununterbrochene Freistellung vom Dienst ausgeglichen wird. Der gesamte Bewilligungszeitraum darf höchstens sieben Jahre betragen.“ Die häufigste Variante des Sabbatjahres ist eine einmalige, meist einjährige Freistellung vom Dienst nach einer gewissen Zeit der Ansparphase. Vor einer Rückkehr wird genau geregelt, in welchen Bereich und auf welchen Arbeitsplatz der Beschäftigte zurückkehrt. Vor- oder Nachteile sollen dem Dienstherrn durch die Ermöglichung eines Sabbatjahres idealerweise nicht entstehen. Die Gründe, aus denen sich Beamte und Angestellte für ein Sabbatjahr entscheiden, sind vielfältig und reichen von dem Wunsch, eine längere Reise zu unternehmen, über private Motive oder krankheitsbedingte Ursachen (wie Burn-Out) bis hin zu beruflichen Interessen von Beschäftigten , die beispielsweise konzentriert einen akademischen Titel erwerben oder eine umfangreiche Qualifizierung absolvieren möchten. Unabhängig vom individuellen Grund der Beantragung muss ein Sabbatjahr jeweils gründlich von beiden Seiten vorbereitet und rechtzeitig geplant werden. Für das Ziel, den öffentlichen Dienst als Arbeitsplatz im Wettbewerb mit privater Konkurrenz attraktiv zu gestalten, ist ein Modell wie das Sabbatjahr ein interessanter Baustein. Um diese Angebote zugleich in ihren konkreten Konsequenzen für Dienstherrn und Beschäftigte auch für künftige Entscheidungen angemessen beurteilen zu können, ist aber eine umfassende Informationen des Parlaments zur Inanspruchnahme und Praktikabilität dieser besonderen Arbeitszeitmodelle auch für das Jahr 2016 angeraten. Eine gleichlautende Abfragung des Fragestellers für den Zeitraum von 2013 bis 2015 hat vor einem Jahr klar ergeben, dass das Sabbatjahr bei Landesbeschäftigten in NRW immer beliebter wird. 4075 Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben in diesem Zeitraum nach dem Ansparen von Stunden eine meist einjährige Auszeit genommen – ein Anstieg um über 40 Prozent gegenüber den drei Jahren zuvor. Mehr als 90 Prozent davon waren Lehrer, drei Viertel Frauen. Fast die Hälfte der Auszeiten fällt ab dem 55. Lebensjahr an – mit 438 Nutzern stellen die 59-Jährigen die größte Gruppe. Landesweit gab es in den letzten zwei Jahren nur 15 Ablehnungen . Für nachfolgende Fragen meint der Begriff eines „Beschäftigten“ unabhängig vom konkreten Anstellungsstatus jeweils gleichsam die Landesbeamten wie Tarifangestellten. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5391 mit Schreiben vom 29. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13898 3 1. Wie viele Beschäftigte des Landes haben, jeweils differenziert nach Ressort, Laufbahngruppe , Alter und Geschlecht, seit dem 1.11.2015 bis heute ein Sabbatjahr beantragt oder bereits durchgeführt? (Bereich Polizei im Innenressort bitte gesondert ausweisen) Die nachfolgende Tabelle umfasst die im Zeitraum vom 01.11.2015 bis 30.11.2016 beantragten oder durchgeführten „Sabbatjahre“. Ressort gesamt männlich weiblich 2,2. 2,1. 1,2. Staatskanzlei 0 Ministerium für Schule und Weiterbildung 1.0561 254 802 412 644 0 Ministerium für Schule und Weiterbildung 3.8752 941 2.934 1.418 2.457 0 Finanzministerium 983 37 61 13 61 21 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 2 1 1 0 1 1 Ministerium für Inneres und Kommunales (einschließlich Geschäftsbereich, ohne Polizei ) 11 2 9 1 6 4 Ministerium für Inneres und Kommunales (nur Polizei) 1334 74 59 0 131 2 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 0 Justizministerium 16 4 12 3 4 9 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz 45 3 1 1 3 0 Ministerium für Bauen, Wohnen , Stadtentwicklung und Verkehr 8 1 7 1 6 1 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 2 1 1 0 2 0 Ministerium für Familie, Kinder , Jugend, Kultur und Sport 2 1 1 2 0 0 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 0 Die Aufschlüsselung nach Altersgruppen ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. 1 Die Zahl gibt an, wie viele Sabbatjahrmodelle seit 2015 begonnen wurden. 2 Gesamtzahl der Beschäftigten, die sich momentan in einem Sabbatjahr-Modell befinden. 3 davon 3 Regierungsbeschäftigte 4 davon 2 Verwaltungsbeamte und 1 Regierungsbeschäftigter, 5 Anträge noch nicht beschieden 5 davon 1 Antrag noch nicht beschieden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13898 4 2. In wie vielen Fällen ist dabei der Antrag auf ein Sabbatjahr durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten, bitte differenziert nach Ressort und den wichtigsten Ablehnungsgründen , in den vergangenen zwei Jahren abgelehnt worden? (Angaben bitte absolut und prozentual, Bereich Polizei im Innenressort bitte gesondert ausweisen) Ressort Zahl der abgelehnten Anträge absolut prozentual Staatskanzlei 0 Ministerium für Schule und Weiterbildung* k.A. k.A. Finanzministerium 0 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 0 Ministerium für Inneres und Kommunales (einschließlich Geschäftsbereich, ohne Polizei) 0 Ministerium für Inneres und Kommunales (nur Polizei ) 5 3,76 % Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 0 Justizministerium 1 6,25 % Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz 0 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 0 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 0 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 0 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 0 * Eine Statistik über abgelehnte Anträge wird im Geschäftsbereich nicht geführt. Als Ablehnungsgründe wurden entgegenstehende dienstliche Belange, wie z.B. personalwirtschaftliche Gründe genannt. 3. Für jeweils welche Variante der Anspar- und Freistellungsphase haben sich die nordrhein-westfälischen Beschäftigten anteilig in dieser Zeit entschieden? Die Angaben können der beigefügten Tabelle entnommen werden. 4. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen wie der Flüchtlingskrise oder den Defiziten bei der Inneren Sicherheit die Tatsache , dass sich immer mehr Landesbedienstete für ein Sabbatjahr interessieren? In der Mehrzahl der Ressorts können wegen der geringen Fallzahl keine validen Erfahrungswerte ermittelt werden. Es wird kein Zusammenhang zwischen den aktuellen Herausforderungen und dem Interesse an einem Sabbatjahr gesehen, zumal ein Anstieg von Interessenanfragen nicht zu verzeichnen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13898 5 5. Welche zusätzlichen Arbeiten und finanziellen Aufwendungen entstehen den jeweiligen Ressorts durch Sabbatjahre für die temporäre personelle Ersatzbeschaffung zur qualifizierten Aufgabenwahrnehmung oder die Wiedereingliederung der Betroffenen nach ihrer Rückkehr? Sofern im Einzelfall die befristete Beschäftigung einer Ersatzkraft möglich ist, entsteht dafür entsprechender Aufwand und eine Budgetbelastung. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Frage 4 sinngemäß. Gewählte Variante der Anspar- und Freistellungsphase Laufbahngruppe Alter Geschlecht absolut prozentual 2,1.1: 2.457 26 J.: 1 m: 941 2/3: 1.007 2,2. 1.418 27 J.: 3 w: 2.934 3/4: 885 Summe: 3.875 28 J.: 9 Summe: 3.875 4/5: 781 29 J.: 27 5/6: 506 30 J.: 34 6/7: 696 31 J.: 40 Summe: 3.875 32 J.:62 33 J.: 63 34 J.: 47 35 J.: 51 36 J.: 66 37 J.: 56 38 J.: 62 39 J.: 61 40 J.: 65 41 J.: 64 42 J.: 67 43 J.: 111 44 J.: 102 45 J.: 102 46 J.: 105 47 J.: 104 48 J.: 114 49 J.: 107 50 J.: 103 51 J.: 108 52 J.: 127 Ressort: MSW Anzahl Beschäftigte die sich am 30.11.2016 in einem Sabbatjahrmodell befanden Anzahl der in der Zeit vom 01.11.2015 bis 30.11.2016 abgelehnten Anträge 53 J.: 114 54 J.: 122 55 J.: 134 56 J.: 251 57 J.: 248 58 J.: 364 59 J.: 412 60 J.: 294 61 J.: 65 62 J.: 10 Summe: 3.875 Gewählte Variante der Anspar- und Freistellungsphase Laufbahngruppe Alter Geschlecht absolut prozentual 2.1: 644 26 J.: - m: 254 2/3: 369 2.2: 412 27 J.: 1 w: 802 3/4: 225 Summe: 1.056 28 J.: 2 Summe: 1.056 4/5: 196 29 J.: 13 5/6: 110 30 J.: 11 6/7: 156 31 J.: 15 Summer: 1.056 32 J.: 20 33 J.: 23 34 J.: 19 35 J.: 18 36 J.: 19 37 J.: 19 38 J.: 18 39 J.: 15 40 J.: 21 41 J.: 15 42 J.: 16 43 J.: 24 44 J.: 24 45 J.: 22 46 J.: 41 47 J.: 39 48 J.: 32 49 J.: 34 Ressort: MSW Anzahl Beschäftigte, die seit 2015 ein Sabbatjahrmodell begonnen haben Anzahl der in der Zeit vom 01.11.2015 bis 30.11.2016 abgelehnten Anträge (Statistik darüber wird im Geschäfstbereich des MSW nicht geführt) 50 J.: 31 51 J.: 29 52 J.: 44 53 J.: 28 54 J.: 34 55 J.: 35 56 J.: 67 57 J.: 58 58 J.: 58 59 J.: 99 60 J.: 80 61 J.: 30 62 J.: 2 Summe: 1.056 Gewählte Variante der Anspar- und Freistellungsphase Laufbahngruppe Geburtsjahr Geschlecht absolut prozentual Ansparphase / Freistellungsphase LG 1.2 1987 weiblich 0 0 3 Jahre Anspar- u. 1 Jahr Freistellungphase LG 1.2 1953 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1954 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1954 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1955 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1959 männlich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1975 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1993 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1954 männlich 0 0 3 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1956 weiblich 0 0 4 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1983 männlich 0 0 5 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1957 weiblich 0 0 6 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1954 männlich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1958 männlich 0 0 6 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1955 weiblich 0 0 3 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1956 weiblich 0 0 4 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1957 weiblich 0 0 3 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1958 weiblich 0 0 4 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1976 männlich 0 0 6 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 1.2 1993 männlich 0 0 1 Jahr 4 Monate Ansparen / 4 Monate Freistellung LG 1.2 1994 weiblich 0 0 1,5 Jahre Ansparen / 6 Monate Freistellung LG 2.1 1974 weiblich 0 0 3 Jahre Vollzeit - 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1963 weiblich 0 0 6 Jahre Anspar- u. 3 Jahre Freistellungsphase LG 2.1 1952 männlich 0 0 1 Jahr 10 Monate Ansparen / 11 Monate Freistellung LG 2.1 1986 weiblich 0 0 1 Jahr Ansparen / 6 Monate Freistellung LG 2.1 1990 weiblich 0 0 10 Monate Ansparen / 5 Monate Freistellung LG 2.1 1990 männlich 0 0 2 Jahre 2 Monate Ansparen / 6 Monate Freistellung Ressort: Finanzmininisterium Anzahl Beschäftigte die seit 01.11.2015 Sabbatjahr beantragt oder durchgeführt haben Anzahl der in der Zeit vom 01.11.2015 bis 30.11.2016 abgelehnten Anträge LG 2.1 1990 weiblich 0 0 2 Jahre 3 Monate Ansparen / 11 Monate Freistellung LG 2.1 1992 weiblich 0 0 2 Jahre 6 Monate Ansparen 7/ 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1952 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1954 männlich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1955 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1970 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1981 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1959 männlich 0 0 2,5 Jahre Anspren / 6 Monate Freistellung LG 2.1 1952 weiblich 0 0 3 Jahre 6 Monate Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1961 weiblich 0 0 3 Jahre 9 Monate Ansparen / 3 Monate Freistellung LG 2.1 1955 männlich 0 0 3 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1955 männlich 0 0 3 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1956 weiblich 0 0 3 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1961 männlich 0 0 3 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1976 männlich 0 0 3 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1954 männlich 0 0 3,5 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1955 weiblich 0 0 4 Jahre 4 Monate Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1955 männlich 0 0 4 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1955 weiblich 0 0 4 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1955 männlich 0 0 4 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1956 weiblich 0 0 4 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1957 männlich 0 0 4 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1957 weiblich 0 0 4 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1957 weiblich 0 0 4 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1960 weiblich 0 0 4 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1959 männlich 0 0 6 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1968 weiblich 0 0 6 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1970 weiblich 0 0 6 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1972 weiblich 0 0 6 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1988 weiblich 0 0 9 Monate Ansparen / 3 Monate Freistellung LG 2.1 1954 männlich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1956 weiblich 0 0 2,5 Jahre Ansparen / 2,5 Jahre Freistellung LG 2.1 1957 weiblich 0 0 2,5 Jahre Ansparen / 2,5 Jahre Freistellung LG 2.1 1957 weiblich 0 0 4 Jahre Ansparen / 20 Monate Freistellung LG 2.1 1959 weiblich 0 0 2 Jahre 11 Monate Ansparen / 2 Jahre 11 Monate Freistellung LG 2.1 1992 weiblich 0 0 2 Monate Ansparen / 2 Monate Freistellung LG 2.1 1954 männlich 0 0 3 Jahre Ansparen / 5 Monate Freistellung LG 2.1 1955 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1956 männlich 0 0 4 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1956 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1956 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1957 männlich 0 0 1,5 Jahre Ansparen / 3 Monate Freistellung LG 2.1 1962 weiblich 0 0 1 Jahr 8 Monate Ansparen / 4 Monate Freistellung LG 2.1 1963 weiblich 0 0 1,5 Jahre Ansparen / 3 Monate Freistellung LG 2.1 1972 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1985 männlich 0 0 3 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1987 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1989 weiblich 0 0 1 Jahr 3 Monate Ansparen / 5 Monate Freistellung LG 2.1 1991 weiblich 0 0 3 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1991 weiblich 0 0 1 Jahr Ansparen / 6 Monate Freistellung LG 2.1 1992 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 8 Monate Freistellung LG 2.1 1971 weiblich 0 0 18 Mon Ansparphase, 3 Mon Freistellung LG 2.1 1971 männlich 0 0 18 Mon Ansparphase, 3 Mon Freistellung LG 2.1 1976 männlich 0 0 15 Mon Ansparphase, 3 Mon Freistellung LG 2.1 1982 männlich 0 0 18 Mon Ansparphase, 3 Mon Freistellung LG 2.2 1957 männlich 0 0 3 Jahre ansparen/ 1 Jahr Freistellung LG 2.2 1981 männlich 0 0 6 Jahre Vollzeit - 1 Jahr Freistellung LG 2.2 1970 männlich 0 0 5 Mon. Freistellung - 5 Monate Vollzeit LG 2.2 1956 männlich 0 0 2 Jahre 5 Monate Ansparen / 6 Monate Freistellung LG 2.2 1959 weiblich 0 0 4 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.2 1954 männlich 0 0 5 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.2 1956 weiblich 0 0 5 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.2 1952 männlich 0 0 11 Monate Ansparen / 11 Monate Freistellung LG 2.2 1956 weiblich 0 0 4 Jahre Ansparen / 2 Jahre Freistellung LG 2.2 1958 weiblich 0 0 2,5 Jahre Ansparen / 2,5 Jahre Freistellung LG 2.2 1955 männlich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.2 1955 weiblich 0 0 2 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung LG 2.2 1961 männlich 0 0 4 Monate Ansparen / 1 Monat Freistellung Rb (vglb.) 2.1 1958 männlich 0 0 6 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung Rb (vglb.) 1.2 1955 weiblich 0 0 4 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung Rb (vglb.) 1.2 1956 weiblich 0 0 3 Jahre Ansparen / 1 Jahr Freistellung Anzahl LG 1.2: 21 Anzahl LG 2.1: 61 Anzahl LG 2.2: 13 Anzahl RBe: 3 Gesamt: 98 Gewählte Variante der Anspar- und Freistellungsphase Laufbahngruppe Geburtsjahr Geschlecht absolut prozentual 1.2 1959 m 0 0 6 Jahre/ 1 Jahr 2.1 1972 w 24 Monate/3 Monate Ressort: MWEIMH Anzahl Beschäftigte die seit 01.11.2015 Sabbatjahr beantragt oder durchgeführt haben Anzahl der in der Zeit vom 01.11.2015 bis 30.11.2016 abgelehnten Anträge Gewählte Variante der Anspar- und Freistellungsphase Laufbahngruppe Geburtsjahr Geschlecht absolut prozentual 2,1. 1975 m 3/4 zu 1/4 2,1. 1967 w 5/6 2,2. 1954 w 2/2,5 2,1. 1955 w 2/3 zu 1/3 2,1. 1955 w 5/6 2,1. 1955 w 3/4 zu 1/4 1,2. 1954 w 3/4 zu 1/4 1,2. 1955 w 3/4 zu 1/4 2,1. 1954 m 2/3 zu 1/3 1,2. 1956 w 3/4 zu 1/4 1,2. 1971 w 4/5 zu 1/5 0 0 Summe 2,2. 1 Summe 2,1. 6 Summe 1,2. 4 Gesamt: 11 Ressort: MIK Anzahl Beschäftigte die seit 01.11.2015 Sabbatjahr beantragt oder durchgeführt haben Anzahl der in der Zeit vom 01.11.2015 bis 30.11.2016 abgelehnten Anträge Ressort MIK (nur Polizei) Gewählte Variante der Anspar- und Freistellungsphase Laufbahngruppe Geburtsjahr Geschlecht absolut prozentual LG 2.1 1989 weiblich 2/3 LG 2.1 1969 weiblich 6/7 LG 2.1 1992 weiblich 1 3/4 LG 2.1 1989 männlich 1 3/4 LG 2.1 1967 weiblich 5/6 LG 2.1 1964 männlich 5/6 LG 2.1 1969 weiblich 5/6 LG 2.1 1990 männlich 1 2/3 LG 2.1 1976 männlich 6 Jahre ansparen, 1 Jahr freigestellt LG 2.1 1968 männlich 4 Jahre ansparen, 1 Jahr freigestellt LG 2.1 1982 männlich 6 Jahre ansparen, 1 Jahr freigestellt LG 2.1 1974 weiblich 1 4 Jahre Ansparphase, 1 Jahr Freistellungsphase vergl. LG 1.2 1961 weiblich 3 Jahre arbeiten, 1 Jahr Freistellung Antrag in Bearbeitung LG 2.1 1959 männlich 5 Monate - 1 Monat LG 2.1 1962 männlich 6 Monate - 1 Monat LG 2.1 1977 männlich 4 Monate - 2 Monate LG 2.1 1964 männlich 25 Monate - 5 Monate LG 2.1 1959 männlich 72 Monate - 12 Monate LG 2.1 1959 männlich 60 Monate - 10 Monate LG 2.1 1961 männlich 72 Monate - 12 Monate LG 2.1 1963 weiblich 36 Monate - 6 Monate LG 2.1 1960 männlich 4 Jahre Ansparphase ab 01.06.2016 1 Jahr Freistellung vom 01.06.2020 - 31.05.2021 LG 2.1 1962 männlich 6 Jahre Ansparphase; 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1963 männlich 6 Jahre Ansparphase; 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1985 männlich 4/5 (1 Jahr Freistellung) Anzahl Beschäftigte die seit 01.11.2015 Sabbatjahr beantragt oder durchgeführt haben Anzahl der in der Zeit vom 01.11.2015 bis 30.11.2016 abgelehnten Anträge LG 2.1 1960 weiblich 2/3 (1 Jahr Freistellung) LG 2.1 1964 männlich 2/3 (6 Monate Freistellung) LG 2.1 1972 weiblich 2/3 (6 Monate Freistellung) LG 2.1 1959 männlich 6/7 (6 Monate Freistellung) LG 2.1 1962 männlich 36 Monate Ansparphase / 12 Monate Freistellung in 2017 LG 2.1 1987 weiblich 20 Monate Ansparphase / 6 Monate Freistellung in 2017 LG 2.1 1983 weiblich 3 Jahre Ansparphase / 1 Jahr Freistellungsphase LG 1.2 1963 männlich 1 6/7, Freistellung 1 Jahr LG 2.1 1954 männlich 4/5 LG 2.1 1957 männlich 6 Jahre - 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1957 männlich 6 Jahre - 1 Jahr Freistellung LG 2.1 1988 weiblich 3 Monate Freistellung in 2018 / 6 Monate vor Beginn Ansparphase noch nicht entschieden LG 2.1 1982 männlich 3 Monate Freistellung in 2018 / 6 Monate vor Beginn Ansparphase noch nicht entschieden LG 2.1 1954 männlich A: 2 Jahre/F: 1 Jahr LG 2.1 1980 männlich A: 1 Jahr 10 Monate/F: 6 Monate LG 2.1 1986 weiblich A: 2 Jahre/F: 1 Jahr LG 2.1 1984 weiblich A: 1 Jahr 9 Monate/F: 5 Monate LG 2.1 1983 weiblich A: 2 Jahre 5 Monate/F: 6 Monate LG 2.1 1979 männlich A: 10 Monate/F: 4 Monate LG 2.1 1979 weiblich A: 9 Monate/F: 4 Monate LG 2.1 1982 männlich A: 1 Jahr 10 Monate/F: 5 Monate LG 2.1 1986 weiblich A: 2 Jahre/F: 1 Jahr LG 2.1 1983 weiblich A: 10 Monate/F: 5 Monate LG 2.1 1975 weiblich A: 2 Jahre 8 Monate/F: 6 Monate LG 2.1 1963 männlich A: 6 Jahre/F: 1 Jahr LG 2.1 1986 männlich A: 10 Monate/F: 4 Monate LG 2.1 1973 weiblich A: 2 Jahre 8 Monate/F: 6 Monate LG 2.1 1987 weiblich A: 2 Jahre/F: 1 Jahr LG 2.1 1967 männlich A: 6 Jahre/F: 1 Jahr LG 2.1 1964 männlich A: 1 Jahr/F: 4 Monate LG 2.1 1988 männlich A: 1 Jahr 5 Monate/F: 7 Monate LG 2.1 1977 weiblich A: 1 Jahr/F: 2 Monate LG 2.1 1980 männlich A: 1 Jahr 1 Monat/F: 3 Monate LG 2.1 1959 männlich A: 6 Jahre/F: 1 Jahr LG 2.1 1987 weiblich A: 1 Jahr 8 Monate/F: 9 Monate LG 2.1 1966 weiblich A: 6 Jahre/F: 1 Jahr LG 2.1 1959 männlich A: 4 Jahre/F: 1 Jahr LG 2.1 1988 weiblich A: 10 Monate/F: 5 Monate LG 2.1 1958 männlich A: 4 Jahre 10 Monate/F: 2 Monate LG 2.1 1989 männlich A: 4 Jahre 10 Monate/F: 7 Monate LG 2.1 1983 weiblich A: 2 Jahre/F: 1 Jahr LG 2.1 1965 männlich A: 2 Jahre/F: 6 Monate LG 2.1 1989 weiblich A: 3 Jahre/F: 1 Jahr LG 2.1 1985 weiblich A: 1 Jahr 4 Monate/F: 6 Monate LG 2.1 1974 männlich A: 2 Jahre/F: 6 Monate LG 2.1 1973 weiblich A: 2 Jahre/F: 6 Monate LG 2.1 1970 weiblich A: 9 Monate/F: 3 Monate LG 2.1 1984 männlich A: 1 Jahr 2 Monate/F: 6 Monate LG 2.1 1984 weiblich A: 1 Jahr /F: 6 Monate LG 2.1 1983 weiblich A: 1 Jahr /F: 6 Monate LG 2.1 1974 weiblich A: 1 Jahr 2 Monate/F: 2 Monate LG 2.1 1969 männlich A: 4 Monate/F: 1 Monat LG 2.1 1986 männlich A: 1 Jahr 1 Monat/F: 6 Monate LG 2.1 1986 weiblich A: 1 Jahr/F: 2 Monate LG 2.1 1972 männlich A: 9 Monate/F: 3 Monate LG 2.1 1988 weiblich A: 1 Jahr/F: 6 Monate LG 2.1 1959 männlich A: 4 Jahre/F: 1 Jahr LG 2.1 1970 männlich A: 1 Jahr 3 Monate/F: 4 Monate LG 2.1 1985 männlich A: 1 Jahr/F: 6 Monate LG 2.1 1988 weiblich A: 1 Jahr 3 Monate/F: 6 Monate LG 2.1 1965 männlich A: 2 Jahre/F: 1 Jahr LG 2.1 1991 weiblich A: 1 Jahr 1 Monat/F: 3 Monate LG 2.1 1986 männlich A: 3 Jahre/F: 1 Jahr LG 2.1 1981 weiblich A: 4 Monate/F: 2 Monate LG 2.1 1988 männlich A: 1 Jahr/F: 6 Monate LG 2.1 1981 weiblich A: 4 Monate/F: 2 Monate LG 2.1 1988 männlich A:12 Monate/F: 6 Monate LG 2.1 1966 weiblich A: 12 Monate/F: 2 Monate LG 2.1 1958 männlich A: 12 Monate/F: 6 Monate LG 2.1 1963 männlich A: 16 Monate/F: 8 Monate LG 2.1 1964 männlich A: 15 Monate/F: 4 Monate LG 2.1 1977 weiblich A: 10 Monate/F: 2 Monate LG 2.1 1985 weiblich A: 16 Monate/F: 3 Monate LG 2.1 1987 männlich A: 9 Monate/F: 3 Monate LG 2.1 1988 weiblich A: 1 Jahr/F: 3 Monate LG 2.1 1969 weiblich A: 1 Jahr 8 Monate/F: 4 Monate LG 2.1 1982 männlich A: 1 Jahr 6 Monate/F: 3 Monate LG 2.1 1971 männlich A: 1 Jahr 4 Monate/F: 8 Monate LG 2.1 1986 weiblich A: 10 Monate/F: 2 Monate LG 2.1 1972 männlich A: 1 Jahr/F: 4 Monate LG 2.1 1975 weiblich A: 6 Monate/F: 2 Monate LG 2.1 1989 weiblich A: 4 Monate/F: 2 Monate LG 2.1 1981 weiblich A: 6 Monate/F: 3 Monate LG 2.1 1982 männlich A: 6 Monate/F: 3 Monate LG 2.1 1979 weiblich A: 1 Jahr 5 Monate/F: 9 Monate LG 2.1 1981 weiblich A: 1 Monat/F: 1 Monat LG 2.1 1956 männlich 1 Jahr mit 66,68 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (40 Std.), 6 Monate Freistellung LG 2.1 1979 männlich 16 Monate mit 84,21 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (41 Std), 3 Monate Freistellung LG 2.1 1989 weiblich 01.01.2017 - 31.12.2020 Ansparung / 01.01.2021 - 21.12.2021 Freistellung (4/5) LG 2.1 1988 männlich 01.01.2017 - 31.12.2018 Ansparung / 01.01.2019 - 31.12.2019 Freistellung (2/3) noch nicht entschieden LG 2.1 1991 weiblich ein Jahr Ansparung, sechs Monate Freistellung LG 2.1 1962 männlich zwei Jahre, vier Monate Ansparung, sechs Monate Freistellung LG 2.1 1991 weiblich zwei Jahre Ansparung, ein Jahr Freistellung LG 2.1 1956 männlich zwei Jahre, sechs Monate Ansparung, zehn Monate Freistellung LG 2.1 1961 männlich 6 Jahre Ansparphase, 1 Jahr Freistellungsphase LG 2.1 1957 männlich 4 Jahre Ansparphase, 1 Jahr Freistellungsphase LG 2.1 1960 männlich 6 Jahre Ansparphase, 1 Jahr Freistellungsphase LG 2.1 1969 männlich 3 Jahre Ansparphase, 1/2 Jahr Freistellungsphase LG 2.1 1959 männlich 2/3-Modell LG 2.1 1966 männlich 6/7-Modell LG 2.1 1958 männlich 16.02.2016 - 15.02.2018 Freistellung ab 16.11.2017 - 15.02.2018 LG 2.1 1987 weiblich 4/5 (4 Jahre Dienst/1 Jahr Freistellung) LG 2.1 1988 weiblich 2 Jahre Ansparphase / 1 Jahr Freistellungsphase LG 2.1 1960 männlich 01.01.2017 – 30.09.2021 Ansparphase 01.10.2021 – 31.12.2021 Freistellungsphase noch nicht entschieden LG 2.1 1956 männlich 3 Jahre Vollzeit / 1 Jahr Freistellung bei 3/4 Dienstbezüge LG 2.1 1989 weiblich 01.07.2014 - 31.12.2015 Ansparphase; 01.01.2016 - 30.06.2016 Freistellungsphase LG 2.1 1976 weiblich 01.06.2014-31.05.2019 Vollbeschäftigung mit 5/6 der Dienstbezüge anschl. 4 Jahre Vollbeschäftigung mit 5/6 der Dienstbezüge und einer jeweils 3monatigen Jahresfreistellung LG 2.1 1976 weiblich 01.04.2015-31.07.2016 Vollbeschäftigung mit 4/5 der Dienstbezüge 01.08.2016-30.11.2016 Jahresfreistellung mit 4/5 der Dienstbezüge GESAMT: 5 3,76% 2,1. 131 1,2. 2 Gesamt: 133 Gewählte Variante der Anspar- und Freistellungsphase Laufbahngruppe Geburtsjahr Geschlecht absolut prozentual LBGr. 2.2 1954 m 0 25 Mo+6 Tg Anspar-/ 10 Mo+25 Tg Frei.phase 1955 w 0 2 Jahre Anspar-, 1 Jahr Freist.phase 1962 w 0 3 Jahre Anspar-, 1 Jahr Freist.phase LBGr. 2.1 1985 m 0 5 Jahre Anspar-, 1 Jahr Freist.phase 1966 w 0 1 Jahr Anspar-, 6 Monate Freist.phase 1973 w 0 15 Monate Anspar- und 5 Monate Freist.phase 1966 w 0 9 Monate Anspar-, 3 Monate Freist.phase LBGr. 1.2 und vgl. LBGr. 1.2 1956 w 0 6 Jahre Anspar-, 1 Jahr Freist.phase 1974 w 0 5 Jahre Anspar-, 1 Jahr Freist.phase 1962 w 1 dienstliche Gründe 1956 m 0 3 Jahre Anspar-, 1 Jahr Freist.phase 1958 w 0 3 Jahre Anspar-, 1 Jahr Freist.phase 1974 w 0 1 Jahr Anspar-, 1 Jahr Freist.phase 1956 w 0 3 Jahre Anspar-, 1 Jahr Freist.phase 1987 w 0 4 Jahre Anspar-, 1 Jahr Freist.phase 1969 m 0 6 Jahre Anspar-, 1 Jahr Freist.phase 1 6,25% Ressort: Justiz Anzahl Beschäftigte die seit 01.11.2015 Sabbatjahr beantragt oder durchgeführt haben Anzahl der in der Zeit vom 01.11.2015 bis 30.11.2016 abgelehnten Anträge Gewählte Variante der Anspar- und Freistellungsphase Laufbahngruppe Geburtsjahr Geschlecht absolut prozentual 2.2. 1953 m 3/4 Modell, 2.1.* 1956 w Teilzeitmodell 2.1. 1958 m 6 Jahre/1 Jahr 2.1. 1960 m 6 Jahre/1 Jahr * Antrag wurden noch nicht beschieden Summe 2.2 1 Summe 2.1 3 Ressort: MKULNV Anzahl Beschäftigte die seit 01.11.2015 Sabbatjahr beantragt oder durchgeführt haben Anzahl der in der Zeit vom 01.11.2015 bis 30.11.2016 abgelehnten Anträge Gewählte Variante der Anspar- und Freistellungsphase Laufbahngruppe Geburtsjahr Geschlecht absolut prozentual 2, 2. 1958 weiblich - - 9 Monate Anspar- und 3 Monat Freistellungsphase 2,1. 1964 weiblich - - 4 Monate Anspar- und 4 Monat Freistellungsphase 2,1. 1980 weiblich - - 11 Monate Anspar- und 1 Monat Freistellungsphase 2,1. 1980 weiblich - - 11 Monate Anspar- und 1 Monat Freistellungsphase 2,1. 1963 weiblich - - 2 Jahre Anspar- und 1 Jahr Freistellungsphase 2,1. 1956 weiblich - - 2 Jahre Anspar- und 1 Jahr Freistellungsphase 2,1. 1958 männlich - - 5 Jahre Anspar- und 1 Jahr Freistellungsphase 1,2. 1954 weiblich - - 4 Jahre Anspar- und 1 Jahr Freistellungsphase Summe gesamt 8 2,2. 1 2,1. 6 1,2. 1 Ressort: MBWSV Anzahl Beschäftigte die seit 01.11.2015 Sabbatjahr beantragt oder durchgeführt haben Anzahl der in der Zeit vom 01.11.2015 bis 30.11.2016 abgelehnten Anträge Gewählte Variante der Anspar- und Freistellungsphase Laufbahngruppe Geburtsjahr Geschlecht absolut prozentual 2.1 1958 m 0 0 18 Monate/ 18 Monate 2.1 1955 w 0 0 3 Jahre / 6 Monate Summe 2,1. 2 Ressort: MIWF Anzahl Beschäftigte die seit 01.11.2015 Sabbatjahr beantragt oder durchgeführt haben Anzahl der in der Zeit vom 01.11.2015 bis 30.11.2016 abgelehnten Anträge Gewählte Variante der Anspar- und Freistellungsphase Laufbahngruppe Geburtsjahr Geschlecht absolut prozentual LG 2.2 1977 w Fehlanzeige Fehlanzeige 1 Jahr Ansparphase, 6 Monate Freistellung LG 2.2 1963 m 1 Jahr Ansparphase, 6 Monate Freistellung Ressort: MFKJKS (einschließlich LAV) Anzahl Beschäftigte die seit 01.11.2015 Sabbatjahr beantragt oder durchgeführt haben Anzahl der in der Zeit vom 01.11.2015 bis 30.11.2016 abgelehnten Anträge Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13898